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<title>Forum für die SBV - Aufgaben der SBV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Aufgaben der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Shadow <br />
. Meine Vorgängerin, die letztes Jahr in den Ruhestand<br />
» gegangen ist, machte diesen Fall zu ihrem persönlichen Fall,um Krieg gegen<br />
» den AG zu führen</p>
<p>Wenn die Vorgängerin im Ruhestand ist, was hat sie dann noch bei euch verloren&gt;</p>
<p><br />
 -<br />
» Meine Vorgängerin hat sich nun einfallen lassen, sich im Werkvertrag als<br />
» Verwaltungsangestellte von der Kollegin einstellen zu lassen und teilte<br />
» mir mündlich mit, dass sie ab sofort alle Angelegenheiten die die<br />
» Schwerbehinderung der Kollegin betreffen übernimmt.</p>
<p>Das dürfte dann ja wohl eine privatrechtliche Vereinbarung sein.</p>
<p>VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13396</link>
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<pubDate>Sat, 24 Sep 2011 16:23:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufgaben der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» <br />
» nun kommt so langsam die Verzweifelung in mir hoch, <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" />  denn ich habe<br />
» mich doch so dachte ich klar ausgedrückt!</p>
<p> <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" />  sorry, aber ich hab mich da vielleicht verkehrt ausgedrückt - ich hab das auch so gemeint, dass ich mir nichts sagen lasse und es ihr auch untersagen werde <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>Vielen Dank nochmal</p>
<p>Liebe Grüße<br />
Shadow</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13395</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13395</guid>
<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 15:21:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Shadow</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufgaben der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Shadow,</p>
<p>nun kommt so langsam die Verzweifelung in mir hoch, <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" />  denn ich habe mich doch so dachte ich klar ausgedrückt!</p>
<p>» Meine Vorgängerin kann mir zwar sagen, was ich zu tun hätte<br />
<strong>NEIN, dem ist deffinitv nicht so.</strong> Im Gegeteil sich jede weitere Einmischung strickt verbitte.</p>
<p>Also, warum ein solcher Satz&gt;</p>
<p>» ob ich dies aber mache oder nicht, obliegt mir allein.<br />
Das ist ja schon zumindet ein positiver Ansatz<br />
Die richtige Aussage wäre, ich verbitte es mit und verweise sie ggf. aus dem Büro!</p>
<p>» Ich denke, dass im Hintergrund schon gegen meine Vorgängerin was läuft, da<br />
» sich unser Rechtsamt heute mit mir in Verbindung gesetzt hat. Am Montag<br />
» habe ich einen Termin bei unserer Personalleiterin zusammen mit dem<br />
» Beauftragten des Arbeitgebers - also ich denke, da rollt schon was an.<br />
Also, dann wie erwähnt mit dem AG und dem Beauftragen reden und diese zum Handeln auffordern. Stets mit dem Hinweis, dass es ja schade wäre, dass man solche Gespräche leider führen muss.</p>
<p>» Dennoch werde ich natürlich in der nächsten PR-Sitzung das Thema<br />
» Werkvertrag nochmal ansprechen und um Prüfung bitten.<br />
Das ist gut so.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13394</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13394</guid>
<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 14:50:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufgaben der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank erstmal.</p>
<p>Fazit:<br />
Ich muss also nicht unbedingt mit dem was man von mir fordert einverstanden sein und ich kann sehr wohl meine Aufgaben so definieren, dass ich sie auch vertreten kann &gt;<br />
Da es sich hier um ein schwebendes Verfahren handelt, werde ich also alles wo nach Diskriminierung und Mobbing geschrieen wird, an die Anwälte der Kollegin verweisen. <br />
Meine Vorgängerin kann mir zwar sagen, was ich zu tun hätte, ob ich dies aber mache oder nicht, obliegt mir allein.</p>
<p>Da bin ich schon mal froh - ich möchte nur nichts verkehrt machen.</p>
<p>Ich denke, dass im Hintergrund schon gegen meine Vorgängerin was läuft, da sich unser Rechtsamt heute mit mir in Verbindung gesetzt hat. Am Montag habe ich einen Termin bei unserer Personalleiterin zusammen mit dem Beauftragten des Arbeitgebers - also ich denke, da rollt schon was an. Dennoch werde ich natürlich in der nächsten PR-Sitzung das Thema Werkvertrag nochmal ansprechen und um Prüfung bitten.</p>
<p>Liebe Grüße<br />
Shadow</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13393</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13393</guid>
<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 14:40:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Shadow</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufgaben der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Shadow,</p>
<p><strong>die SchwbV wie auch BR/PR prüfen überhaupt keine Urlaubsansprüche.</strong> Sie können und sollten Betroffenen auf den Anspruch gem. SGB IX und sonstige Anspruchsgrundlagen hinweisen. Sie können auch ggf. beim AG mal vorsprechen wenn es Probleme gibt. Doch alles Weitere ist Individualrecht. Es muss also von jedem Betroffenen ggf. selbst geprüft und eingefordert und notfalls auch beklagt werden.</p>
<p>Die <strong>SchwbV unterliegt im Mandat KEINER Weisungsbefugnis</strong>. Sie entscheidet alleine unter Beachtung des SGB IX was ihre Aufgaben sind und wie und wann sie diese wahrnimmt. </p>
<p>»  meint die betroffene Kollegin<br />
meinen kann sie viel. Beachten muss es eigentlich keiner. Auch nicht die SchwbV, denn sie sollte nur beachten, was sie mit ihrem Mandat und dem SGB IX in Einklang bringt.</p>
<p>Die Aufgaben der SchwbV ergeben sich aus § 95 SGB IX.</p>
<p>Der PR sollte sich einmal dringend dieser seltsamen Beschäftigung annehmen und seine Mitbestimmung prüfen und einfordern.</p>
<p>» Allerdings hat die Kollegin wohl offiziell von unserer Kanzlerin <br />
» der Universität die Erlaubnis über Werkvertrag Menschen einstellen <br />
» zu dürfen. So sagt man zumindest.<br />
Dann sollte die SchwbV und der PR diese einmal auf das Thema Beteiligung und Pflichten aus dem SGB IX auch betreffen der §§ 81 Abs. 1 und § 82 sowie § 95 Abs. 2 SGB IX und die persönlichen Folgen für Sie aus § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX hinweisen. Die möglichen persönlichen Folgen des § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX sind ja 10.000,-  Ordnungsgeld aus dem &quot;privaten Geldbeutel&quot;. Sollte zum Nachdenken anregen.</p>
<p>Auch ihr anraten sie sollte sich doch einmal mit dem Thema &quot;Was ist eine Werksvertrag&quot; befassen.</p>
<p>Es wäre hier ggf. einmal von einem Anwalt zu prüfen unter welcher Rechtslage sie arbeitet und wie hier die Rechte der SchwbV und PR verletzt wurden und welche rechtliche Schritte nun möglich wären und dann diese ggf. einleiten. Also auch, ob hier ggf. wegen der Art der Beschäftigung, also kein Werksvertrag vorliegt, Sozialabgaben und Steuern nicht ordnungsgemäß abgeführt werden um dann ggf. die dann zuständigen Ämter und Behörden einzubinden.  </p>
<p>Diese so auch einmal der Kanzlerin mitteilen und ihr die Möglichkeit des Handelns einräumen um dieses abzuwenden.</p>
<p><strong>Werksvertrag <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html">§ 631</a> Abs 2 BGB</strong>, kurz beschrieben. Jemand erhält einen fest definierten Auftrag ein bestimmtes beschriebenes Werk, eigenständig und eigenverantwortlich zu erstellen und nach Fertigstellung abzuliefern. Die Erstellung erfolgt nicht in Räumen und mit Arbeitsmittel des Auftraggebers.</p>
<p><strong>Ganz wichtig auch:</strong> Es erfolgt eben <strong>keine Eingliederung </strong>des Auftragsnehmers <strong>in den Betrieb</strong>.</p>
<p>Bedeutet auch in Deinem Fall, sie gehört nicht zu den Personen für welche die SchwbV oder BR/PR zuständig ist. <strong>Sie ist</strong> vielmehr eine <strong>Betriebsfremde Person</strong>. <strong>Also eine Externe!</strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13392</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13392</guid>
<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 13:41:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufgaben der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Hackenberger,</p>
<p>vielen Dank für die schnelle Antwort.</p>
<p><strong><em> Zum Thema Werksvertrag hatte ich ja erst vor wenigen Tagen<br />
» etwas geschrieben. Da hat wohl das Mitlesen im &quot;Hintergrund&quot; nicht so ganz<br />
» geklappt <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></em></strong><br />
Nein, zum Thema Werkvertrag habe ich mich nicht erkundigt, das ist richtig. Allerdings hat die Kollegin wohl offiziell von unserer Kanzlerin der Universität die Erlaubnis über Werkvertrag Menschen einstellen zu dürfen. So sagt man zumindest.</p>
<p><strong><em>» » wie z.B. Arbeitsbegehung, Arbeitsplatzausstattung usw.<br />
» Hierfür ist einzig die SchwbV und BR/PR zuständig. Bei Verstößen gegen die<br />
» Beteiligung/ Rechte der SchwbV hier sieht ja das SGB IX entsprechende<br />
» Maßnahmen vor. Welche haben wir hier ja oft genug behandelt.</em><br />
</strong><br />
Das werde ich mir dann nochmal genauer ansehen.<br />
  <br />
<strong><em>» » Allerdings darf ich noch Urlaubsansprüche aus den letzten 5 Jahren<br />
» » prüfen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> was mir wirklich langsam zu bunt wird.)<br />
» Wieso soll muss die SchwbV Urlaubsansprüche prüfen&gt; Wo steht dieses<br />
» bitte&gt;&gt;</em></strong></p>
<p>Na das meint die betroffene Kollegin, da es ja eine Angelegenheit einer Schwerbehinderten ist und dafür wäre ich zuständig. Allerdings vermute ich, dass meine Vorgängerin die Kollegin als Mittel zum Zweck benutzt.</p>
<p> <br />
<strong><em>» » Da ich, wie ich oben schon schrieb, diesen Fall gar nicht überblicken<br />
» kann<br />
» » und mittlerweile drei Anwälte involviert sind, würde ich mich als SBV<br />
» gerne<br />
» » zurückziehen. Die &quot;normalen&quot; Unterstützungen wie<br />
» Arbeitsplatzausstattungen,<br />
» » Anträge bearbeiten, Arbeitsassistenz etc. werde ich natürlich<br />
» » weiterverfolgen - sofern die Kollegin dies möchte. Meine Frage ist nun,<br />
» in<br />
» » wie weit kann/darf ich dass&gt;&gt;<br />
» JA!</em></strong></p>
<p>kann ich das denn irgendwie begründen &gt;</p>
<p> <strong><br />
<em>Was sagt überigens der PR/BR&gt;&gt;</em></strong></p>
<p>Der Personalrat steht dem fassungslos gegenüber. In der letzten Sitzung fragte das Gremium mich, ob das denn rechtens wäre. Woraufhin ich antwortete, dass sie - also der Personalrat - mir das eigentlich beantworten müßte</p>
<p>Gruß<br />
Shadow</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13391</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13391</guid>
<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 13:19:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Shadow</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufgaben der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Shadow,<br />
 <br />
» Meine Vorgängerin hat sich nun einfallen lassen, sich im Werkvertrag als<br />
» Verwaltungsangestellte von der Kollegin einstellen zu lassen und teilte<br />
» mir mündlich mit, dass sie ab sofort alle Angelegenheiten die die<br />
» Schwerbehinderung der Kollegin betreffen übernimmt.<br />
<strong>Einstellen kann nur ein AG</strong>. Also der AG bei dem sowohl die WisMA wie auch Du beschäftigt bist. </p>
<p>Hier <strong>kann es sich auch nicht um</strong> einen [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=13331#p13332]<strong>Werksvertrag</strong>[/link] <strong>handel</strong>. Zum Thema Werksvertrag hatte ich ja erst vor wenigen Tagen etwas geschrieben. Da hat wohl das Mitlesen im &quot;Hintergrund&quot; nicht so ganz geklappt <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Weiter die <strong>SchwbV redet immer nur mit Betroffenen selbst</strong>. Es kann niemand verlangen, auch nicht mit Vollmacht, dass man mit &quot;Dritten&quot; redet. Das sieht das SGB IX einfach nicht vor. Es besteht auch kein Recht &quot;Dritten&quot; Unterlagen oder Fakten mitzuteilen oder auszuhändigen. Das könnte nur ein Gericht verlangen. Eine ehemalige SchwbV sollte dieses wissen, weil sie ja das SGB IX kennen sollte.</p>
<p>Also, bei solchen Anliegen immer nein sagen oder/und verlangen man möge die verbildliche Rechtsgrundlage für solche Forderungen/ Anliegen vorlegen (schriftl.) man würde diese dann ggf. rechtlich/anwaltlich prüfen lassen.</p>
<p>» wie z.B. Arbeitsbegehung, Arbeitsplatzausstattung usw.<br />
Hierfür ist einzig die SchwbV und BR/PR zuständig. Bei Verstößen gegen die Beteiligung/ Rechte der SchwbV hier sieht ja das SGB IX entsprechende Maßnahmen vor. Welche haben wir hier ja oft genug behandelt.</p>
<p>» Allerdings darf ich noch Urlaubsansprüche aus den letzten 5 Jahren<br />
» prüfen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> was mir wirklich langsam zu bunt wird.)<br />
Wieso soll muss die SchwbV Urlaubsansprüche prüfen&gt; Wo steht dieses bitte&gt;&gt;</p>
<p>» die Aussage meiner Vorgängerin, dass die Schwerbehindertenvertretung <br />
» unfähig wäre.<br />
Würde ich mir strickt verbitten und sofern sie nicht unterlassen werden, würde ich rechtliche Schritte/ Möglichkeiten prüfen und einleiten. Es kann u.a. durchaus als Mandatsbehinderung und Störung des Betriebsfriedens angesehen werden. Auf alle Fälle als Ehrverletzend.</p>
<p>» Da ich, wie ich oben schon schrieb, diesen Fall gar nicht überblicken kann<br />
» und mittlerweile drei Anwälte involviert sind, würde ich mich als SBV gerne<br />
» zurückziehen. Die &quot;normalen&quot; Unterstützungen wie Arbeitsplatzausstattungen,<br />
» Anträge bearbeiten, Arbeitsassistenz etc. werde ich natürlich<br />
» weiterverfolgen - sofern die Kollegin dies möchte. Meine Frage ist nun, in<br />
» wie weit kann/darf ich dass&gt;&gt;<br />
JA!</p>
<p>PS: Ich würde den AG einmal anfragen, ob hier eine &quot;freie&quot; Stelle ggf. besetzt wurde unter Missachtung des SGB IX&gt; Auch wieso hier eine Ehemalige im Betrieb solche Unruhe/Unfrieden verbreiten darf&gt; Gerade wenn die Vorgängerin sich mit dem AG &quot;angelegt&quot; hat und man selbst nun einen anderen Weg einschlahen möchte, sollte man bei AG doch ein &quot;offenes Ohr&quot; finden.</p>
<p>Auf alle Fälle daraif hinweisen, dass hier bei dieser Art der Tätigkeit, rechtlich kein Werksvertrag vorliegen kann. Aber von einer Eingliederung in den Betrieb ausgegangen werden kann, was ganz klar die Mitbestimmung dann betreffen würde, welche ggf. verletzt worden ist. Das müsste man dann leider wenn dem so ist rechtlich unter Zuhilfenahme eines Anwaltes prüfen lassen, was man aber alles gerne vermeiden würde.</p>
<p>Was sagt überigens der PR/BR&gt;&gt;</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Im Büro der SchwbV hat nur die SchwbV das <strong>Hausrecht.</strong> Dieses kann sie auch entsprechend nutzen. Also auch ggf. Personen aus diesem verweisen. Übrigens auch den AG.</p>
<p>[link=www.youtube.com/watch&gt;v=OJUT6D-j2yA]<strong>Videobeitrag von Prof. Franz-Josef Düwell zum Thema &quot;Leiharbeitnehmer/Werksverträge und die Wichtigkeit der Schulung der AN-Vertreter.</strong>[/link]</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13390</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13390</guid>
<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 12:41:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufgaben der SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo an Alle,</p>
<p>ich war länger nicht mehr hier - lese aber im Hintergrund kräftig mit, da man hier ja auch Einiges lernen kann. Vielen Dank dafür <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <br />
Soweit so gut.<br />
Ich bin mittlerweile seit fast einem Jahr als Vertrauensperson im Amt und habe ein großes Problem und hoffe, hier kann mir mit Ratschlägen geholfen werden.</p>
<p>Eine schwerbehinderte Kollegin (wissenschaftliche Mitarbeiterin) fühlt sich diskriminiert und gemobbt so dass seit einigen Jahren dies bereits gerichtsanhängig ist. Meine Vorgängerin, die letztes Jahr in den Ruhestand gegangen ist, machte diesen Fall zu ihrem persönlichen Fall,um Krieg gegen den AG zu führen - das ist zumindest mein persönlicher Eindruck. Einen vollständigen Überblick habe ich über diesen Fall nicht, nur E-Mails, die mir die betroffene Kollegin zukommen lässt. Sämtliche Unterlagen die diesen Fall betreffen, sind im SBV-Büro nicht auffindbar.<br />
Ich habe versucht mit den betroffenen Bereichen klärende Gespräche zu führen und habe auch Vorschläge unterbreitet , bin aber nicht weit gekommen, da beide Fronten derart verhärtet sind, dass dies wirklich nur noch ein Urteil lösen könnte.<br />
Meine Vorgängerin hat sich nun einfallen lassen, sich im Werkvertrag als Verwaltungsangestellte von der Kollegin einstellen zu lassen und teilte mir mündlich mit, dass sie ab sofort alle Angelegenheiten die die Schwerbehinderung der Kollegin betreffen übernimmt. Sie hätte die Vollmacht der Kollegin. Plötzlich werden Dinge im Alleingang und über meinen Kopf hinweg erledigt, die irgendwann mal meine Vorschläge waren, wie z.B. Arbeitsbegehung, Arbeitsplatzausstattung usw. Wenn Gespräche zwischen der Vorgängerin, der Kollegin und mir geführt werden, werden diese nur noch auf ihre Gerichtsverwendbarkeit hin geprüft. Allerdings darf ich noch Urlaubsansprüch aus den letzten 5 Jahren prüfen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> was mir wirklich langsam zu bunt wird. Das Fass für mich zum Überlaufen brachte eigentlich die Aussage meine Vorgängerin, dass die Schwerbehindertenvertretung unfähig wäre. Meine bisherigen &quot;Erfolge&quot; sprechen dem allerdings entgegen.<br />
Dazu muss ich sagen, dass ich einen ganz anderen Stil verfolge als meine Vorgängerin, die während ihrer Amtszeit in jedem Satz und zu jeder Gelegenheit mit Klage gedroht hatte.</p>
<p>Da ich, wie ich oben schon schrieb, diesen Fall gar nicht überblicken kann und mittlerweile drei Anwälte involviert sind, würde ich mich als SBV gerne zurückziehen. Die &quot;normalen&quot; Unterstützungen wie Arbeitsplatzausstattungen, Anträge bearbeiten, Arbeitsassistenz etc. werde ich natürlich weiterverfolgen - sofern die Kollegin dies möchte. Meine Frage ist nun, in wie weit kann/darf ich das &gt;&gt;</p>
<p>Ich weiß, dass ist alles ein wenig wirr - also fragt ruhig nach, falls was unklar ist.</p>
<p>Liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13387</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13387</guid>
<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 12:11:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Shadow</dc:creator>
</item>
</channel>
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