<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Teilerwerbsrente und Arbeitszeitkonto</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Teilerwerbsrente und Arbeitszeitkonto (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andrea1965,<br />
  <br />
hier geht es um eine Rentenfrage. Diese stellt man am besten an die DRV. Da findet man im Web Beratungsstellen. </p>
<p>Ich denke aber einmal, dass ein AG hier solche AN nicht zwingen kann, dass sie rentenschädigend arbeiten müssen.</p>
<p>Weiter könnte sie ggf. mit einem ärztlichen Artest aus dem hervor geht, dass sie wegen der Behinderung nicht mehr als die Arbeitsvertragliche Arbeit arbeiten kann, sich auf § 81 Abs. 4 berufen.</p>
<p>Kontextlink:<br />
[link=http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php&gt;id=2426]Welcher Hinzuverdienst ist rentenschädlich&gt; [/link]</p>
<p>PS: Bitte das Profil noch ergänzen!<br />
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):<br />
Alle Werte der Klammer behandeln. Lese hierzu auch bitte den 1. Forumsbeitrag &quot;Streng geheim..&quot;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13538</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13538</guid>
<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 12:48:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Teilerwerbsrente und Arbeitszeitkonto</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin seit August 2011 die Vertretung der Schwerbehindertenvertretung, diese ist nun gerade im Urlaub. <br />
Folgende Frage wurde an mich gestellt:<br />
Eine Kollegin ist teilerwerbsberentet, sie hat nur eine 55% Stelle. Bis zu einer gewissen Grenze darf sie hinzuverdienen, zu ihrem normalen Gehalt. Kommt sie drüber wird ihr ein Teil der Rente abgezogen.<br />
Nun hatte sie Urlaub und wird mit erheblich mehr Diensten als normal eingeplant.<br />
Meine Frage steht irgendwo, dass sie das ablehnen kann und zum einen wegen ihrer 50% Behinderung und wegen der Teilerwerbsrente&gt;<br />
Es gibt ja den § 124 SGB IX, ist der anwendbar&gt; Bei uns gibt es das Stundenkonto, wonach der AG die AN flexibel einsetzen kann und sie tagebedingt länger arbeiten können. Gibt es noch mehr Hinweise&gt;</p>
<p>Ich hoffe die Frage von mir wird überhaupt verstanden, ich weiß nicht wie ich es besser erklären soll.</p>
<p>Für jede Antwort bin ich dankbar.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13537</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13537</guid>
<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 12:33:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Andrea1965</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
