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<title>Forum für die SBV - voller Zusatzurlaub trotz Elternzeit</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>voller Zusatzurlaub trotz Elternzeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Markus,</p>
<p>» Widersprüchlich ist a.m.S. daher der Hinweis aus dem Knittel-Kommentar zu § 125 S.1303 RnNr 37:<br />
Er ist nicht widersprüchlich aber er kann zu Missdeutungen führen. Er bezieht sich aber auch <strong>ausschließlich</strong> auf den § 125 Abs. 2 Satz 3 SGB IX <strong>(Zwölftelung Regelung).</strong></p>
<p>Weiter, der <strong>Abs. 2 Satz 3 des § 125 SGB IX </strong>betrifft nicht die mögliche <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html">Kürzung des Urlaubsanspruches lt. Elternzeitgesetz</a>. Er <strong>bezieht</strong> sich <strong>ausschließlich auf das Thema Zwölftelung des Zusatzurlaubes</strong> bei Unterjährigem entstehen des Urlaubsanspruches. </p>
<p>Aber ja, dieses BAG-Entscheidung könnte nun berücksichtigt werden und daher in die Kommentierungen zur besseren Verständlichkeit aufgenommen werden.</p>
<p>Zu beachten ist aber auch, dass das Elternzeitgesetz erst später eingeführt wurde. In diesem Gesetz hat der Gesetzgeber (leider) eine negative Regelung betreffend des gesetzl. Urlaubsanspruches getroffen.</p>
<p>Da nun aber der <strong>Grundsatz</strong> gilt, dass <strong>der Zusatzurlaub</strong>, da auch gesetzl. Anspruch, <strong>folgt den Regel des gesetzl. Urlaubes </strong>lt. Bundesurlaubsgesetz gilt dieses nun auch hier.</p>
<p>Aber ja, es ist nicht immer einfach dieses alles gleich zu erkennen und zu verstehen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13580</link>
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<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 17:48:09 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>voller Zusatzurlaub trotz Elternzeit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe SBVler,</p>
<p>eigentlich ist meine Frage bereits durch die Leitsätze BAG-Urteils vom  17.5.11, 9 AZR 197/10 im Grundsatz beantwortet. <br />
Was dennoch nicht heißen muss, das es alle Rechtsgelehrten so sehen müssen! Aktuelles Beispiel in der Zeitschrift Behindertenrecht.</p>
<p>Widersprüchlich ist a.m.S. daher der Hinweis aus dem Knittel-Kommentar zu §125 S.1303 RnNr 37:<br />
Der so ermittelte Zusatzurlaub ist dem allgemeinen Urlaubsanspruch hinzuzurechnen. Er darf nicht aus aus anderen Gründen wieder vermindert werden.<br />
Entsteht der volle Zusatzurlaub 5 Tage, dürfte er trotz unterjähriger Elternzeit nicht verringert werden.</p>
<p>Besonders betroffen Sie unsere sb &quot;Mamies&quot;</p>
<p>Eine entsprechende BV gibt es nicht.</p>
<p>Beste Grüße, Markus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13578</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13578</guid>
<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 15:22:06 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>SBV_AZHV</dc:creator>
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