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<title>Forum für die SBV - Rente auf Zeit</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Rente auf Zeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo.</p>
<p>das ist KEINE Frage dieses Forums. da es hier um allgemeine Urlaubs-/ Rechtsfragen geht. Doch auch zum Thema Unverfallbarkeit von Urlaubsansprüchen findet man hier auf den bekannten Wegen Aussagen.</p>
<p>Nur gleich soviel. Ein Anspruch auf Auszahlung kann nur bei endgültigen Ausscheiden aus dem Betrieb entstehen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 09:39:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rente auf Zeit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Zusammen,<br />
ich bekam diese Nachricht bekomme weiß eigentlich nicht ob ich das glauben soll.</p>
<p>Befristete Rente:</p>
<p><br />
<em>Wenn ich jetzt lange und schwer krank bin gehe ich in Rente, auf eine befristete Zeit, aber mein Arbeitsvertrag besteht weiter, es ist ein ruhender Arbeitsvertrag.<br />
Nach 1-4 Jahre entscheidet es sich dann ob ich wieder auf arbeit kann, wenn ja- ist der AG verpflichtet (auf Grund des Urteils von März 2010 Urlaub ist unverfallbar)mir für die Jahre wo ich zu Hause war mein Urlaub in Naturalien abzugelten. Das heißt in Urlaubs-Tage 4 Jahre mal 30 Tage Urlaub, wenn dann noch GdB 50 und ich 5 tage Sonderurlaub habe dann halt 4 mal 35 Tage.<br />
Bin ich aber nicht wieder hergestellt und bekomme nun endlich Rente, ohne befristete Zeit mehr, muss der AG mir mein Urlaub ausbezahlen.<br />
Da ich ja in der Zeit einen Ruhenden Arbeitsvertrag hatte, habe ich den Anspruch.<br />
Es ist dabei zu unterscheiden<br />
Einheitlicher Urlaub-Gesetzlicher Grundurlaub 24 Tage<br />
Gesamtheitlicher Urlaub- Grundurlaub und die vom AG gewährten Mehrurlaub von 6 Tage( wenn ich eben 30 Tage habe<br />
Verbindlich ist was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht.<br />
Neue Arbeitsverträge werden jetzt gerne so geschrieben mit den 2 Begriffen. da dann nur auf die 24 Ansprüche besteht.<br />
Natürlich kommt da noch der Zusatzurlaub dazu wenn man Anspruch darauf hat.<br />
Ich hatte das für eine Kollegin ausgerechnet, minus den Urlaub den sie in dem Jahr der Rente hatte<br />
und war bei 124 Tage Urlaub. das im Brutto, bei unseren kleinen Verdienst war da immer noch 6000 Netto.</em></p>
<p><br />
Ich bin der Meinung, in einem ruhenden Arbeitsverhältnis hat der AG gegenüber dem AN keinerlei Verpflichtungen.</p>
<p>Viele Grüße Cleo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13617</link>
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<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 09:11:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cleo</dc:creator>
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