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<title>Forum für die SBV - Berechnung bei Veränderung der Arbeitstage pro Woche</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Berechnung bei Veränderung der Arbeitstage pro Woche (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das waren ja schnelle Antworten. Vielen Dank.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 19:32:53 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Blessing</dc:creator>
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<title>Berechnung bei Veränderung der Arbeitstage pro Woche (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>vorab, es erfolgt in jedem Fall <strong>nur eine Aufrundung im Jahr</strong> sofern sich Bruchteile von mindestens einen halben Tag ergeben.  </p>
<p>Der Zusatzurlaub bei Teilzeitkräften welche nicht 5 bzw. 6 Tage arbeiten wird genau so berechnet wie der sonstige Urlaub.</p>
<p>Somit hat der AG mit 4 Tagen recht.</p>
<p>Denn es ergibt sich für das erste 1/2 Jahr mit Teilzeit an 3 Tagen 1,5 Tage und für das zweite 1/2 Jahr Vollzeit 2,5 Tage. Somit in der Summe 4 Tage.</p>
<p>Eine Aufrundung ergibt sich hier nicht, da ja in der Summe es kein Bruchteil ergibt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13735</link>
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<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 18:28:29 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Berechnung bei Veränderung der Arbeitstage pro Woche (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» ...wenn das Beschäftigungsverhältnis nur für 6 Monate bestanden hätte</p>
<p>Hallo,</p>
<p>die Berechnung des AG ist zutreffend schon unter dem Gesichtspunkt, dass der Kollege jahresdurchschnittlich exakt vier Tage pro Woche arbeitet. Dieser Kollege darf urlaubsrechtlich keinesfalls besser gestellt werden als jemand, der durchgängig beim selben Arbeitgeber mit vier WoSt im Jahr 2011 arbeitet, weil eine Differenzierung sachlich nicht zu rechtfertigen und damit willkürlich wäre.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13734</link>
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<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 18:19:15 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
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<title>Berechnung bei Veränderung der Arbeitstage pro Woche</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hab versucht herauszufinden, ob meine Fragestellung konkret im Forum oder unter A-Z beantwortet ist. Hab es in der konkreten Kontellation jedoch nicht gefunden.</p>
<p>Hab folgenden Sachverhalt:<br />
Ein Kollege mit GdB 60 hat vom 01.01.-30.06.2011 in Teilzeit mit einer 3-Tage-Woche gearbeitet.<br />
Vom 01.07.2011 an arbeitet er Vollzeit in einer 5-Tagewoche.</p>
<p>Der Arbeitgeber hat mitgeteilt, dass der Zusatzurlaub für 2011 insgesamt 4 Tage beträgt.</p>
<p>Rechnung Nr. 1:<br />
3 : 12 x 6 = 1,5<br />
5 : 12 x 6 = 2,5<br />
1,5 + 2,5 = 4 Tage</p>
<p>Rechnung Nr. 2:<br />
3 : 12 x 6 = 1,5 ~ 2 Tage<br />
5 : 12 x 6 = 2,5 ~ 3 Tage<br />
2 + 3 = 5 Tage</p>
<p>Wann ist zu runden&gt;<br />
Für jeden Jahresabschnitt separat&gt;<br />
Oder nach Addition fürs gesamte Jahr&gt;</p>
<p>Ich argumentiere, dass wenn das Beschäftigungsverhältnis nur für 6 Monate bestanden hätte, dann wären es 2 Tage (weil aufgerundet). Bei einer Beschäftigung für ein halbes Jahr in einer 5-Tagewoche wären es durch Aufrundung 3 Urlaubstage.</p>
<p>Daher tendiere ich trotz zeitweiliger Teilzeit für 5 Zusatzurlaubstage.<br />
Bin mir aber einfach nicht sicher.<br />
In meinen 2 Kommentaren hab ich dazu leider auch nichts Eindeutiges dazu gefunden.</p>
<p>Vorab vielen Dank mal.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13733</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13733</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 17:51:46 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Blessing</dc:creator>
</item>
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