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<title>Forum für die SBV - Mitarbeiter lehnt BEM ab</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Mitarbeiter lehnt BEM ab (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» ...die MA fühlen sich verstanden und stimmen zu ca. 80 % zu...</p>
<p>Hallo Barevi,</p>
<p>eine Zustimmungsquote von <strong>80 %</strong>, das ist ja suuuper!<br />
Glückwunsch, das muss erst mal jemand nachmachen.</p>
<p>» Wir haben dazu bewußt niemand aus der Personalstelle beauftragt</p>
<p>Davon, jemand von der Personalverwaltung zu beauftragen, raten auch die Datenschützer ab, um <strong>Interessenkonflikte</strong>, die entstehen können, von vorneherein auszuschließen. Einzelheiten unter<br />
<a href="http://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb30/kap04_1.htm#418">www.datenschutzzentrum.de</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13975</link>
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<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 09:33:18 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
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<title>Mitarbeiter lehnt BEM ab (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Markus,</p>
<p>unabhängig von der Rechtssituation bzw. -sprechung liegt es sehr oft generell am sog. &quot;Erstgespräch&quot;. Wir haben dazu bewußt niemanden aus der Personalstelle beauftragt, sondern jemanden, der für seine Verschwiegenheit bekannt ist - in unserem Fall ich! D.h., ich bekomme die Meldung von der Personalstelle, gleichzeitig geht ein Schreiben an den betroffenen MA raus. Dann setzte ich mich mit diesem in Verbindung und bitte ihn um ein unverbindliches Gespräch. IN diesem Gespräch erläutere ich die Vorteile, die ein BEM bringt bzw. bringen kann und natürlich das Procedere des weiteren Verlaufs.</p>
<p>Wir (der PR und ich als SBV) konnten unsere Geschäftsleitung von der Effektivität dieser Handlungsweise überzeugen und die MA fühlen sich verstanden und stimmen zuca. 80% zu. Es gibt eine Dienstvereinbarung zum Thema die ich Dir auf Wunsch gerne zusenden kann - meine Email- Addy kannst Du ja meinem Profil entnehmen.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Barevi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13974</link>
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<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 13:07:48 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>barevi</dc:creator>
</item>
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<title>Mitarbeiter lehnt BEM ab (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo SBV_AZHV,</p>
<p>Wichtig zu beachten ist, dass ein BEM nur durchgeführt werden kann, wenn der betroffene Arbeitnehmer zustimmt. Lehnt er dieses nachweislich ab, schwinden seine Aussichten in einem möglichen Kündigungsschutzprozess.</p>
<p><br />
Siehe hierzu die <strong>Grundsatzentscheidung</strong> des [link=http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS&gt;State=340&amp;Db=4&amp;GIX=R/R2744&amp;SORT=R09]<strong>Bundesarbeitsgerichts</strong>![/link] Quelle: R<a href="http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-bewerber/bestehende-arbeitsverhaeltnisse/Lange_und_oft_krank/was/index.html">EHADAT</a></p>
<p><strong>Kontextlinks:</strong><br />
[link=http://www.dashoefer.de/Online-Angebote/Newsletter/PersonalGate/&gt;cid=5632]Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung[/link]<br />
<a href="http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeits-und-gesundheitsschutz/betriebliches-eingliederungsmanagement.php">Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX)  BEM</a></p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13973</link>
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<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 11:14:48 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mitarbeiter lehnt BEM ab</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe SBVler,</p>
<p>ich habe die letzten Tage lange und recheriert, welche Risiken für den Beschäftigten bestehen ein vom Arbeitsgeber angebotenes BEM abzulehnen.<br />
Im Forum wurde diese Frage noch nicht diskutiert<br />
Leider haben wir öfter die Situation, das Mitarbeiter Angst haben, sich innerhalb des Integrationsteam zu &quot;outen&quot;, da ca 78 % aller BEM Angebote auf Basis der Ausfallzeiten von psychischen Erkrankungen bestehen.</p>
<p>Hat der Arbeitnehmer das vom Arbeitgeber angebotene BEM abgelehnt, muss er in einem Kündigungsschutzprozess konkret darlegen, wo er hätte alternativ beschäftigt werden können. Er muss dem Gericht also aufzeigen, mit welchen Hilfen er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses weiter hätte tätig werden können.</p>
<p>Was bedeutet  das nun konkret&gt;<br />
Gibt hierzu bereits eine Rechtssprechung&gt;</p>
<p>in den Leitsätzen der Urteile auf <a href="http://www.integrationsaemter.de/Recht/159c/index.html">http://www.integrationsaemter.de/Recht/159c/index.html</a> habe ich keine Antwort hierzu gefunden bzw als juritischer Laie kann ich nichts zu Folgen erlesen.</p>
<p>Beste Grüße<br />
Markus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13970</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13970</guid>
<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 09:36:50 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>SBV_AZHV</dc:creator>
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