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<title>Forum für die SBV - Wiedereingliederung wurde total verkorkst</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wiedereingliederung wurde total verkorkst (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kaffeetrinker,</p>
<p>Bernhard hat leider schon recht. Auch nach meiner Meinung fehlen bei Dir elementare Kenntnisse, die man nicht aus der Praxis, sondern zuerst mal in Schulungen lernt.<br />
Hättest Du von vorneherein die Nichtbeteiligung der SBV ggü. dem AG moniert und die Umsetzung ausgesetzt bis zur vollständigen Information/Beteiligung der SBV, wärst du von Anfang an besser informiert gewesen, hättest Einfluß nehmen können und die Sache wäre nicht so &quot;verworren&quot; geworden.<br />
Das der AN das Spiel des AG mitspielt und die WE in einem anderen Standort nicht so schlimm findet, ist bei Existenzängsten nicht so verwunderlich. Schon hier wäre im Vorfeld ein klärendes Gespräch zwischen SBV und AN (ggfs. mit Unterstützung des IFD) nötig gewesen, um Wünsche, Fähigkeiten, Möglichkeiten zu besprechen und in eine gemeinsame Strategie umzuwandeln.</p>
<p>Das du in deinem Posting mit keinem Wort Integrationsamt, Integrationsfachdienst und Beauftragter des AG erwähnst, lässt für mich nur den Schluß zu, daß diese Institutionen an dem Vorgang bisher überhaupt nicht beteiligt wurden. Auch dies wäre nicht nur im Fall des IA ein Gesetzesverstoss (§ 84 Abs. 1 SGB IX) des AG, sondern auch eine erhebliche Pflichtverletzung der SBV, wenn diese nicht selbst dafür sorgt, daß das Hilfs- und Unterstützungspotential von IA bzw. IFD für den sb AN mobilisiert wird und der Beauftragte des AG auf seine Pflichten (und persönliche Haftung) zur Einhaltung der Schutzvorschriften für sb AN hingewiesen wird.</p>
<p>Es tut mir leid, aber so, wie Du den Fall schilderst, brauchst Du Dich aufgrund deiner mangelhaften Kenntnisse und Handlungskompetenz nicht wundern, daß Du offensichtlich nicht ernst genommen wirst.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14031</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14031</guid>
<pubDate>Sun, 26 Feb 2012 12:59:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung wurde total verkorkst (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>das war auch von mir nicht böse gemeint, daher war ja auch der smiley da. ich finde es gut das du so bei vielen die schwächen aufdeckst, daraus kann man nur lernen.</p>
<p>es ist halt wirklich ein sehr komplexes thema und bin keine vollzeit Schwb.</p>
<p>waren beides andere fälle, nicht aktuell mit diesen fall zu verwechseln.</p>
<p>richtig die degradierung habe ich blocken können mit der nicht erfolgten änderungskündigung und dem zustimmen des integrationsamtes. da gab es damals dumme gesichter, denn auch das hat der BR so durchgewunken <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>die versetzung konnte ich verhindern, weil man mit mir nicht vorher gesprochen hat und ich demnach ein veto eingelgt hatte. da man es nicht besser wusste hat man es noch einmal dem personalausschuss vorgelegt und dann wurde sie abgelehnt.</p>
<p>also ich merke schon ich habe viel zu lesen am wochenende, vor allem muss ich das noch verstehen was du geschrieben hast mit der versetzung, die gar keine ist <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14029</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14029</guid>
<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 16:42:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>kaffeetrinker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung wurde total verkorkst (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;kaffeetrinker&quot;,</p>
<p>» also ich mag das forum, ich mag dich, aber fahr mich doch nicht gleich so<br />
» an <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/neutral.png" alt=":-|" /> <br />
Zu den erste beiden Punkten; Danke <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> zu dem dritten Punkt; mache ich doch nicht, nur einfach &quot;eine klare Aussage/Auffassung&quot; welche aber nicht böse gemeint ist, dass würde sich anders anhören <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> Also, nur Motivationsschwung <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> Dieses, da aus Deinen Antworten ich glaube zu erkennen, dass Du die Absätze/Inhalte des § 95 SGB IX nicht voll &quot;erkannt&quot; hast.</p>
<p>» man kann leider nicht alles wissen.<br />
Stimmt, auch ich weis vielleicht einiges, aber nicht alles. Daher versuche ich auch täglich dazuzulernen. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Zum § 95 Abs. 2 SGB IX.<br />
Der AG MUSS eine Maßnahme für die Dauer von 7 Tagen aussetzen, sofern er die SchwbV nicht wie im Gesetz zwingend vorgesehen <strong>VORHER</strong> nicht beteiligt hat. Sofern die SchwbV erkennt, dass der AG dieses nicht beachtet und die Maßnahme noch nicht umgesetzt ist, kann sie die Beachtung/ Anwendung der § 95 Abs. 2 SGB IX gerichtlich erzwingen. Ist sie umgesetzt, kann sie diese nur noch rechtlich ahnden und ggf. rechtliche Schritte unternehmen, damit der AG in Zukunft solches unterlässt.</p>
<p>Das alles haben wir aber auch schon oft hier ausführlich behandelt.</p>
<p>» das leben könnte so schön einfach sein, wenn man da nicht solch sturre<br />
» mädels in der perso hätte. die verweisen eben immer brav auf den<br />
» betriebsrat, der hat zugestimmt und und punkt.<br />
Auch dieses Thema haben wir hier schon öfters ausführlich behandelt.</p>
<p>Aber nochmals, es ist bekannt und es gibt dazu auch BAG Entscheidungen, dass die SchwbV sich nicht auf den BR verweisen lassen muss. Sie ist eine eigenständige Vertretung dieser Beschäftigtengruppe. Haben wir hier auch schon alles behandelt <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>» ich habe es schon geschaft eine versetzung zu blocken und auch eine<br />
» dekradierung konnte ich abweisen, nur dieses ding ist halt ziehmlich<br />
» komplex.<br />
Was bedeutet &quot;Degradierung&quot; hier in diesem Zusammenhang&gt; </p>
<p>Eine negative Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses/ Arbeitsvertrag wäre ja dann auch ein Fall des § 84 Abs. 1 SGB IX sowie § 85 SGB IX weil es ja dann eine Änderungskündigung bedeuten würde. Auch dieses hatten wir hier schon alles <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>» <strong>Letztlich, sofern eine Wiedereingliederung nicht am eigentlichen<br />
» Arbeitsplatz stattfindet was aber eigentlich sein sollte, ist dieses KEINE<br />
» VERSETZUNG! » </strong><br />
» <br />
» auch wenn der BR zugestimmt hat&gt; wo finde ich das&gt; dies wäre natürlich der<br />
» joker.<br />
Also, die <a href="http://www.aob-bremen.de/dateien/Kiesche+Baule_dbr_%208-2009_Stufenweise_Wiedereingliederung.pdf">Wiedereingliederung</a> ist eine Maßnahme im laufenden &quot;Krankenstand&quot;. Bedeutet der Betroffene bekommt weiter Karbkengeld. Der BR ist hier auch nicht in der Zustimmung oder Ablehnung. Der BR kann hier &quot;nur&quot; in BV Verfahren hierzu mit dem AG vereinbaren. Die Art und Umfang bestimmt einzig der behandelnde Arzt. Bei NICHT-Behinderten Beschäftigten kann der AG diese Maßnahme ggf. auch ablehnen. Bei Schwerbehinderten nicht, da sie dann auch unter den § 81 Abs. 4 SGB IX fallen.</p>
<p>Somit ist sofern AG und Betroffener sich in Absprache mit dem Arzt darauf verständigen, dass die Wiedereingliederung an einem anderen Arbeitsplatz erfolgt, ist dieses KEINE Versetzung. Somit gibt es hier dann auch keine Mitbestimmung des BR gem. § 99 BetrVG. Es kann aber sein, dass der AG den Betroffenen dann nach Ende der Wiedereingliederung versetzt, versetzen möchte, was aber dann etwas anders also losgelöst von dieser Maßnahme ist. Dann wären hier, in dieser neuen Maßnahme dann sowohl der BR zu beteiligen wie auch bei Schwbs die SchwbV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX.</p>
<p>Es bleibt dann letztlich die Frage, wenn Du berechtigt mit der Maßnahme und dem Beschluss des BR nicht einverstanden warst, warum hast Du dann den Beschluss des BR nicht gem. § 95 Abs. 4 SGB IX ausgesetzt&gt;&gt; Warum hast Du nicht auf ein ordnungsgemäßes BEM bestanden und hier auch den BR zum Handeln aufgefordert&gt; </p>
<p>Somit kann der BR hier nur ggf. eine Versetzung mitbestimmt haben welche nach der Wiedereingliederung erfolgen soll.</p>
<p>So nun bitte aber bitte nicht wieder alles falsch verstehen. Ist alles <strong>NICHT</strong> böse gemeint und keine Kritik, sondern &quot;nur&quot; Hinweise und Fragen sowie Anregungen. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> :flower: </p>
<p>Also unbedingt einmal mit den Themen &quot;BEM&quot;, also § 84 Abs.2 SGB IX und &quot;Wiedereingliederung&quot;, geregelt ist die stufenweise Wiedereingliederung in § 74 SGB V für gesetzlich Krankenversicherte und in § 28 SGB IX für behinderte sowie von Behinderung bedrohte Menschen. Die Wiedereingliederung  kann eine Maßnahme aus einem BEM sein befassen.</p>
<p><strong>Kontextlink</strong>:<br />
<a href="http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/eingliederungsmanagement/eingliederungsmanagement.html#A_Stufenweise">Stufenweise Wiedereingliederung</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14024</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14024</guid>
<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 15:29:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung wurde total verkorkst (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>zu 3 und 4. nein, weder noch.</p>
<p>also ich mag das forum, ich mag dich, aber fahr mich doch nicht gleich so an <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/neutral.png" alt=":-|" /> </p>
<p>man lernt nicht nur durch seminare, sondern auch aus der praxis, da diese wie ich das früher schon einmal geschrieben habe, recht schwierig in unserer firma ist, zudem noch 400 km anreise, kann man leider nicht alles wissen. </p>
<p>ich habe hier meine gesetzesfibel aufn tisch und gehe immer auf die suche nach § die ich anwenden kann und eben das wie.</p>
<p>ich habe erst einmal um einen neuen termin für das wiedereingliederungsgespräch gebeten, zusätzlich darauf hingewiesen, das man das integrationsamt mit an den tisch holt. der zuständige fachdienst hat mich in meinem fall an das amt verwiesen. </p>
<p>zu § 95 abs 2 satz 2 <br />
die 7 tage frist wäre ja nach kentnissnahme, oder irre ich mich da&gt; da man beides nicht gemacht hat, weder hinzugezogen, noch die entscheidung mitgeteilt hat und ich erst im personalausschuss davon wind bekommen habe, gilt nun das datum ab da, oder eigentlich noch überhaupt nicht, da eben nicht mit einbezogen&gt;</p>
<p>das leben könnte so schön einfach sein, wenn man da nicht solch sturre mädels in der perso hätte. die verweisen eben immer brav auf den betriebsrat, der hat zugestimmt und und punkt.</p>
<p>ich habe es schon geschaft eine versetzung zu blocken und auch eine dekradierung konnte ich abweisen, nur dieses ding ist halt ziehmlich komplex.</p>
<p><strong>Letztlich, sofern eine Wiedereingliederung nicht am eigentlichen Arbeitsplatz stattfindet was aber eigentlich sein sollte, ist dieses KEINE VERSETZUNG!<br />
</strong></p>
<p>auch wenn der BR zugestimmt hat&gt; wo finde ich das&gt; dies wäre natürlich der joker.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14022</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14022</guid>
<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 11:36:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>kaffeetrinker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung wurde total verkorkst (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo kaffeetrinker,</p>
<p>Deine Antwort macht mich mehrfach betroffen. </p>
<p>» echt nicht, ich sag auch immer wenn mich jemand fragt, ich habe 60% und<br />
» finde da nichts verwerfliches bei.<br />
Du kennst leider offenbar nicht den sehr wichtigen Grund für diese Änderung nicht. Sollte man aber als SchwbV. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
<p>» der fall ist halt etwas verworren, laut AG wurde dem MA 2x angeboten ein<br />
» gespräch über die wiedereingliederung zu führen, was er abgelehnt haben<br />
» soll. der MA sagt so etwas wurde ihm nie mitgeteilt, so wem soll man da nun<br />
» glauben&gt;<br />
Dieses muss der AG nachweislich machen und die SchwbV hier vor der Maßnahme gem. § 95 Abs. 2 einbinden, dass hat man wohl nicht. Übrigens auch den BR.</p>
<p>» also § 81 abs 4 fällt eigentlich raus, da es ja so gesehen für ihn<br />
» erreichbar ist und auch so keine probleme mit der filiale gibt.<br />
Nein, er fällt eben nicht heraus, denn es gibt ja wohl wie Du ja selbst schreibst Probleme.</p>
<p>» § 84 hatte ich eher abs 1 im kopf. da das tischtuch zerschnitten ist<br />
» zwischen AG und MA, allerdings weiss ich noch nicht so recht wie ich es<br />
» formuliere. da hier ja der AG gegen seine pflichten verstoßen hat, alles zu<br />
» tun um den betriebsfrieden theoretisch aufrecht zu erhalten, oder eben<br />
» nicht zu gefährden.<br />
Hat er eben nicht wie Du schreibst und man muss leider den Eindruck gewinnen, dass weder die SchwbV noch der BR hier das unternimmt was er sollte/ müsste.</p>
<p>» § 95 abs 2  <br />
» ich habe es ja ebenfalls beantragt bzw. hingewiesen, das die den MA doch<br />
» bitte in seine wunsch filiale versetzen sollem, da dort eine bestmögliche<br />
» eingliederung vorgenommen werden kann. dies wurde abgelehnt, weil der AG<br />
» alles nach seinen möglichkeiten getan hat.<br />
Das ist eben nicht dass was hier von mir angesprochen wurde. Man muss leider den Eindruck gewinnen, dass Du den § 95 Abs. 2 SGB IX nicht vollständig kennst und anwendest. Also die Sätze 1 und auch und hier vor allem den Satz 2 dieses Abs. 2.</p>
<p>» abs. 4 ist bekannt und wird so gut es eben geht auch angewandt und sitze<br />
» dauerhaft in der BR sitzung und im personalausschus.<br />
Auch hier muss ich leider widersprechen. Denn auch hier wie beim Abs. 2 den gleichen Eindruck. Hier wre ja der Satz 2 der wichtige.</p>
<p>» nun hat sich der BR vorsitzende gemeldet und den fall noch einmal beim AG<br />
» vorgetragen, mit der bitte um abhilfe der missstände. ihm wurde nun<br />
» versichert, das ab heute die eingliederung perfekt umgesetzt wird.<br />
Wenn nun alles richtig läuft wäre es ja ok, doch ich zweifele.</p>
<p>Auf die anderen wichtigen Punkte bist Du nicht eingegangen, leider ;-(</p>
<p>Also, hier mal den grundsätzlichen Hinweis: Bitte unbedingt einmal mit den Fakten der Wiedereingliederung/ Art / Umfang und Ablauf und den rechtlichen Aspekt und auch wie ist der Status des AN bei/während der Wiedereingliederung befassen.</p>
<p>Auch wer legt Art und Umfang der Wiedereingliederung fest!</p>
<p>Letztlich, sofern eine Wiedereingliederung nicht am eigentlichen Arbeitsplatz stattfindet was aber eigentlich sein sollte, ist dieses <strong>KEINE VERSETZUNG!</strong></p>
<p>Das ergibt sich auch schon aus dem arbeitsrechtlichen Status eines AN während der Wiedereingliederung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14021</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14021</guid>
<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 10:32:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung wurde total verkorkst (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo,<br />
» <br />
» sind Dir folgende Rechte und Pflichten der Beteiligten bekannt und wurden<br />
» diese angewendet bzw. was wurde diesbezüglich von Dir unternommen&gt;<br />
» <br />
» 1. § 81 Abs 4, § 84 Abs 2, § 95 Abs 2 und Abs 4 SGB IX sowie § 156 Abs 1<br />
» Satz 9 SGB IX&gt;<br />
» 2. Die Grundsätze der Wiedereingliederung&gt;<br />
» 3. Wurde der Betriebsarzt eingebunden&gt;<br />
» 4. Wurde der BASchwb eingebunden und wie handelt dieser&gt;<br />
» <br />
» PS. Der Grad der Behinderung (GdB) wird schon seit Jahren bewusst nicht<br />
» mehr in Prozent (%) angegeben. Könnte / sollte eine SchwbV wissen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
<p>echt nicht, ich sag auch immer wenn mich jemand fragt, ich habe 60% und finde da nichts verwerfliches bei.</p>
<p>ich kämpfe halt gegen windmühlen, da man nun mal der meinung ist, man muss mich nicht mit einbeziehen, oder halt so im vorbeigehen.</p>
<p>der fall ist halt etwas verworren, laut AG wurde dem MA 2x angeboten ein gespräch über die wiedereingliederung zu führen, was er abgelehnt haben soll. der MA sagt so etwas wurde ihm nie mitgeteilt, so wem soll man da nun glauben&gt;</p>
<p>also § 81 abs 4 fällt eigentlich raus, da es ja so gesehen für ihn erreichbar ist und auch so keine probleme mit der filiale gibt.</p>
<p>§ 84 hatte ich eher abs 1 im kopf. da das tischtuch zerschnitten ist zwischen AG und MA, allerdings weiss ich noch nicht so recht wie ich es formuliere. da hier ja der AG gegen seine pflichten verstoßen hat, alles zu tun um den betriebsfrieden theoretisch aufrecht zu erhalten, oder eben nicht zu gefährden.</p>
<p>§ 95 abs 2  <br />
ich habe es ja ebenfalls beantragt bzw. hingewiesen, das die den MA doch bitte in seine wunsch filiale versetzen sollem, da dort eine bestmögliche eingliederung vorgenommen werden kann. dies wurde abgelehnt, weil der AG alles nach seinen möglichkeiten getan hat.</p>
<p>abs. 4 ist bekannt und wird so gut es eben geht auch angewandt und sitze dauerhaft in der BR sitzung und im personalausschus.</p>
<p>nun hat sich der BR vorsitzende gemeldet und den fall noch einmal beim AG vorgetragen, mit der bitte um abhilfe der missstände. ihm wurde nun versichert, das ab heute die eingliederung perfekt umgesetzt wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14019</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14019</guid>
<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 10:11:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>kaffeetrinker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung wurde total verkorkst (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>sind Dir folgende Rechte und Pflichten der Beteiligten bekannt und wurden diese angewendet bzw. was wurde diesbezüglich von Dir unternommen&gt;</p>
<p>1. § 81 Abs 4, § 84 Abs 2, § 95 Abs 2 und Abs 4 SGB IX sowie § 156 Abs 1 Satz 9 SGB IX&gt;<br />
2. Die Grundsätze der Wiedereingliederung&gt;<br />
3. Wurde der Betriebsarzt eingebunden&gt;<br />
4. Wurde der BASchwb eingebunden und wie handelt dieser&gt;</p>
<p>Auf Grund Deiner Schilderungen kann man unterstellen, dass sowohl AG, BR und Dir die Grundsätze der Wiedereingliederung und des BEM nicht vollumfänglich wie aber notwendig bekannt sind.</p>
<p>PS. Der Grad der Behinderung (GdB) wird schon seit Jahren bewusst nicht mehr in Prozent (%) angegeben. Könnte / sollte eine SchwbV wissen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14018</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14018</guid>
<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 08:47:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung wurde total verkorkst</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin,<br />
ich habe nun meinen ersten richtigen grossen fall und verzweifel schon fast daran.</p>
<p>ich habe einen MA mit 50%, der nach knapp 1,5 jahren wieder zurück gekommen ist. von dem ich nur zufällig erfahren habe und nun in seiner wiedereingliederung ist und da steckt auch schon der teufel im detail.</p>
<p>also er ist filialleiter und seine filiale wird für gut 6 monate geschlossen, daher hat man ohne mich vorab zu informieren, eine versetzung letzte woche über den BR beantragt. hintergrund ist, das es sonst keine filiale gibt, wo kein filialleiter ist.</p>
<p>der arbeitsweg wird länger und schlechter mit den ÖVPN zu erreichen, allerdings hat der BR zugestimmt, da es laut bahn.de knapp 1 std dauert und für ihn vertretbar ist.</p>
<p>in der versetzung wurde weder mitgeteilt wie viele stunden er arbeiten soll, noch das es sich um eine wiedereingliederung handelt. daher habe ich der versetzung nicht zugestimmt. der AG meint allerdings auf der sicheren seite zu sein, da BR ja zugestimmt hat.</p>
<p>nun habe ich dem AG mitgeteilt das der weg zu lang ist ohne auto, es vorher keine gespräche zur wiedereingliederung gegeben hat und da es in der filiale keinen filialleiter gibt, auch keine vernünftige schrittweise eingliederung möglich ist. zusätzlich angeboten, bzw. den willen geäussert, das es noch mal ein 10 augen gespräch mit dem MA geben soll.</p>
<p>des weiteren hat der MA den wunsch geäussert, seine wiedereingliederung in einer anderen filiale zu machen, auch diesen wunsch habe ich dem AG mitgeteilt, worauf nur gesagt wurde es wurde alles getan das eine beste schrittweise wiedereingliedrung gewährleistet ist.</p>
<p>nun hat mich der MA gestern abend angerufen und gesagt es ist das totale chaos in dieser filiale. das stammpersonal ist krank oder im urlaub, einen tag stand er 2 stunden vor verschlossen türen, da die aushilfe eine andere filiale öffnen musste. auch hat man alle seine zugänge gesperrt und somit hat er nur ärger zur zeit. er hatte schon gesagt das er nach 3 tagen a`3 std schon jetzt wieder fertig mit der welt ist und scheinbar keiner etwas mit ihm anzufangen weiss.</p>
<p>ich will nun nächste woche das gespräch am runden tisch mit dem AG, BR, MA und mir einberufen.</p>
<p>hat daher jemand einen guten tipp für mich, wie ich den AG überzeugen kann, das der MA in seine wunsch filiale kommt&gt; kann ich evtl. noch einen § ziehen, da der AG ja eine führsorgepflicht hat&gt; </p>
<p>es kann ja nicht sein, das die wiedereingliederung den MA gleich wieder zum arzt treibt&gt;!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14017</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14017</guid>
<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 07:30:32 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>kaffeetrinker</dc:creator>
</item>
</channel>
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