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<title>Forum für die SBV - Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ab 5 Schwerbehinderte zwingend?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ab 5 Schwerbehinderte zwingend? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kati</p>
<p>» Kann ich aus dieser entnehmen, dass die Wahl der örtlichen<br />
» Schwerbehindertenvertretung jederzeit stattfinden kann&gt; Wir befinden uns ja<br />
» gerade mitten in der Amtszeit. Die reguläre Amtszeit dieser Wahlperiode für<br />
» die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen laufen ja bereits seit Oktober<br />
» 2010 und werden erst im Oktober 2014 wieder neu gewählt.<br />
JA!!</p>
<p>» Wie verhält es sich, wenn sich nach stattgefundener Wahl die Anzahl der<br />
» Schwerbehinderten wieder verringert und es dann keine 5 Wahlberechtigten<br />
Dann bleibt die gewählte SchwbV bis zum Ende der Wahlperiode im Amt!</p>
<p>So, nun habe ich 2 x geantwortet!! Daher doch jetzt bitte auch die Bitte erfüllen!</p>
<p>PS: Bitte ergänze Dein Profil:<br />
Profil (z.B. SBV (HSBV), BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):<br />
Lese dazu auch einmal den ersten Forumsbeitrag!</p>
<p>Dazu musst Du dich mit Deinem User anmeldeden. Dann den Link oben rechts &quot;User&quot; nutzen und Deinen Nick suchen den aufmachen und dann via dem Button &quot;Userdaten editieren&quot; unter Deinen Angaben nutzen.</p>
<p>Damit es einfacher geht: Diesen Link nutzen <a href="http://www.schwbv.de/forum/user.php&gt;id=1902">http://www.schwbv.de/forum/user.php&gt;id=1902</a> dann kommst Du zu Deinem Profil und dann Userdaten editieren</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14226</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14226</guid>
<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 18:58:13 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ab 5 Schwerbehinderte zwingend? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>vielen Dank für deine Antwort.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Kann ich aus dieser entnehmen, dass die Wahl der örtlichen Schwerbehindertenvertretung jederzeit stattfinden kann&gt; Wir befinden uns ja gerade mitten in der Amtszeit. Die reguläre Amtszeit dieser Wahlperiode für die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen laufen ja bereits seit Oktober 2010 und werden erst im Oktober 2014 wieder neu gewählt.</p>
<p>Wie verhält es sich, wenn sich nach stattgefundener Wahl die Anzahl der Schwerbehinderten wieder verringert und es dann keine 5 Wahlberechtigten mehr gibt.</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Kati</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14225</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14225</guid>
<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 18:44:47 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Kati</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ab 5 Schwerbehinderte zwingend? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kati,</p>
<p>so nun ist es klarer <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<p>Also, in Betrieben / Dienstellen ohne SchwbV nimmt ja die GSBV/HSBV das örtl. Mandat war. Es gehört zu ihren ersten Pflichten zu prüfen ob eine örtl. SchwbV-Wahl möglich ist. Also ob die 5 Wahlberechtigten gegeben sind. Denn NUR sie kann in diesen Fällen dort dann eine Wahl einleiten. Denn es gilt dann die Regelung des SGB IX § 94, dass sofern eine örtl. SchwbV gegeben ist diese jeweils rechtzeitig die Neuwahl einleiten MUSS. Also Pflicht, diese Pflicht gilt dann in diesen Fällen hier auch für due GSBV/ HSBV. Das Unterlassen wäre eine Grobe Pflichtverletzung.</p>
<p>Prüfen und einleiten bedeutet: </p>
<p>1. Prüfen sind 5 Wahlberechtigte gegen&gt;<br />
2. Wenn JA, dann diese zu einer Wahlversammlung einladen.</p>
<p>Wenn aber dann keiner bereit ist zu kandidieren, kann dann doch leider keine Wahl stattfinden.</p>
<p>Man kann und sollte ggf. schon vorher einmal nachfragen, ist jemand bereit zu kandidieren&gt; Hierbei beachten, NICHT NUR Schwerbehinderte/ Gleichgestellte sind wählbar!! Wenn also keiner der  Schwerbehinderten/ Gleichgestellten bereit ist zu kandidieren, kann man z.B. mals die Ersatzmitglieder des BR/PR ansprechen. Diese haben ja schon einmal die Bereitschaft gezeigt, dass sie bereit sind in einer Mitarbeitervertretung aktiv zu werden.</p>
<p>Wenn es aber absolut keinen gibt der bereit ist zu kandidieren, kann man keinen zwingen und dann nimmt halt die GSBV/HSBV weiter das örtl. Mandat war und muss weiter prüfen wie oben.</p>
<p>Der AG kann keinen zwingen sich zur Wahl zu stellen!! </p>
<p>» Es liegt folgende Situation vor: Der Leiter einer Dienststelle beruft sich<br />
» auf § 94 SGB IX Abs. 1, und verlangt von seinen Schwerbehinderten<br />
» Mitarbeitern, dass sie eine Schwerbehindertenvertretung wählen müssen, da<br />
» die Grenze von 5 Schwerbehinderten erreicht wäre, und nach dem vorgenannten<br />
» § eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden muss.</p>
<p>Da hat er etwas Unrecht, denn man kann zum einen keinen zwingen sich zur Wahl zu stellen und man kann weiter keinen zwingen sein WAHLRECHT wahr zu nehmen. Wenn keiner will, dann ist es leider so.</p>
<p>PS: Bitte ergänze Dein Profil:<br />
Profil (z.B. SBV (HSBV), BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):<br />
Lese dazu auch einmal den ersten Forumsbeitrag!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14224</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14224</guid>
<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 18:19:31 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ab 5 Schwerbehinderte zwingend? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>ich schreibe als HSBV.</p>
<p>Heißt das, dass in einem solchen auf jeden Fall eine Wahl zu erfolgen hat oder ist die Betreuung duch die HSBV weiterhin möglich&gt; Es ist unter anderem absehbar, dass sich im Oktober die Anzahl der Schwerbehinderten Mitarbeiter wieder verringern wird.</p>
<p>MfG<br />
Kati</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14223</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14223</guid>
<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 18:02:49 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Kati</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ab 5 Schwerbehinderte zwingend? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kati,<br />
Dein Profil ist leider unvollständig. Daher, weil wir wie im Kopf der Webseite ersichtlich ausschließlich ein Forum für Mandatsträger sind die Nachfrage, als was schreibst Du hiet&gt;</p>
<p>Doch gleich auch der Hinweis, die Antwort ergibt sich klar aus dem Gesetz, dem § 94 SGB IX. Die Einladung zur Wahlversammlung hat durch die Haupt-SBV zu erfolgen <em>analog</em> § 19 Abs. 1 SchwbVWO.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14222</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14222</guid>
<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 14:59:32 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ab 5 Schwerbehinderte zwingend?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebes Team,<br />
 <br />
ich bin ganz neu in diesem Forum, die Suchfunktion hat mir leider nicht weitergeholfen.<br />
 <br />
Es liegt folgende Situation vor: Der Leiter einer Dienststelle beruft sich auf § 94 SGB IX Abs. 1, und verlangt von seinen Schwerbehinderten Mitarbeitern, dass sie eine Schwerbehindertenvertretung wählen müssen, da die Grenze von 5 Schwerbehinderten erreicht wäre, und nach dem vorgenannten § eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden muss.</p>
<p>Meine Frage diesbezüglich: Muss eine Wahl in einer solchen Situation zwingend erfolgen, wenn die Zahl von 5 Schwerbehinderten überschritten wird, auch wenn die Schwerbehinderten keine eigene Vertretung wählen möchten oder ist es möglich, wenn die Schwerbehinderten dem zustimmen, dass die Betreuung auch weiterhin durch die Hauptschwerbehindertenvertretung erfolgen kann&gt; Kann der Arbeitgeber verlangen, dass eine Vertretung gewählt werden muss&gt; <br />
 <br />
Ich bedanke mich und verbleibe<br />
 <br />
mit vielen Grüßen<br />
 <br />
Kati</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14217</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14217</guid>
<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 11:42:55 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Kati</dc:creator>
</item>
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