<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - keine Information</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>keine Information (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>» einer schwerbehinderten Mitarbeiterin soll ein neuer Arbeitsvertrag<br />
» unterbreitet werden. Andernfalls wurde schon im Vorfeld mit einer<br />
» Änderungskündigung &quot;gedroht&quot;. <br />
Warum (Grund) ein neuer ArbV&gt;<br />
<strong>Änderungskündigung </strong>fällt unter den <strong>§ 85 ff SGB IX</strong>. Weiter die <strong>Androhung könnte den Straftatbestand der Nötigung erfüllen</strong>. Wenn also beweisbar, dann sollte man umgehend zum Anwalt. Letztlich das Ganze fällt auch unter den <strong>§ 84 Abs. 1 SGB IX</strong>. Somit wäre hier nicht nur die SchwbV zu beteiligen sondern <strong>ALLE</strong> im § 84 Abs. 1 SGB IX genannten, also <strong>BR und IA</strong>.</p>
<p>Ich würde den AG auf die Fakten hinweisen und unter angemessener Fristsetzung zur Einhaltung des SGB IX auffordern und auch den Hinweis, dass nach Ablauf der Frist bei weiteren Verstößen sofort ein Anwalt mit der Wahrnehmung der Rechte der SchwbV beauftrag würde.</p>
<p>Auch den BA-Schwb § 98 SGB IX hier auch unter Fristsetzung auffordern seinen gesetzlichen Pflichten vollumfänglich nachzukommen. Sonst wie oben bei AG verfahren. </p>
<p>Sofern man dann ein OWI-Verfahren einleiten möchte sollte man unbedingt versuchen, den BR hier möglichst mit ins Boot zu bekommen. Dieses auch nach dem Motto &quot;gemeinsam sind wir stärker&quot;.</p>
<p><strong>PS:</strong> Auf <strong>KEINEN </strong>Fall sollte die Betroffene ohne Rat/ Beratung durch Anwalt einen neuen ArbV unterzeichnen.</p>
<p><strong>Kontextlink:</strong><br />
<a href="http://www.behinderungundarbeit.de/de/html/news/details/3890/C2A7-130-OWiG---Verletzung-der-Aufsichtspflicht-in-Unternehmen-/">§ 130 OWiG - Verletzung der Aufsichtspflicht in Unternehmen auch eine Handlungsoption für SBV</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14234</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14234</guid>
<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 10:09:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>keine Information</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Allerseits,</p>
<p>einer schwerbehinderten Mitarbeiterin soll ein neuer Arbeitsvertrag unterbreitet werden. Andernfalls wurde schon im Vorfeld mit einer Änderungskündigung &quot;gedroht&quot;. Bisher wurde die SBV nach § 95 Abs. 2 SGB IX nicht informiert.<br />
Das zum wiederholten Male.<br />
Nun möchte ich nach § 156 Abs. 1 Satz 9 eine Ordnungswidrigkeit androhen.<br />
Muss ich vorher eine schriftliche Aktennotiz anlegen oder gleich die Ordnungswidrigkeit anzeigen&gt;</p>
<p>Schöne Grüße aus Berlin</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14233</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14233</guid>
<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 09:48:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>steven</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
