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<title>Forum für die SBV - Gültigkeit des Ausweises</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Gültigkeit des Ausweises (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>entscheidend ist IMMER der amtl. Bescheid. Der Ausweis hat NUR deklaratorischen Charakter.</p>
<p>Aber man kann ja ggf. versuchen einen neuen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung stellen, wenn es noch andere gesundheitliche Merkmale gibt oder den Klagewege gegen den abgelehnten Widerspruch gehen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 08:48:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Gültigkeit des Ausweises (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo maulwurf,</p>
<p>habe mir den P 116 SGB IX :</p>
<p>&quot;Die besonderen Regelungen für gleichgestellte behinderte Menschen werden nach dem Widerruf oder der Rücknahme der Gleichstellung nicht mehr angewendet. Der Widerruf der Gleichstellung ist zulässig, wenn die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 68 Abs. 2 weggefallen sind. Er wird erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt seiner Unanfechtbarkeit wirksam.&quot;</p>
<p>mal angesehen und würde sagen der Mai ist ausschlaggebend !!!</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 07:54:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>malti</dc:creator>
</item>
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<title>Gültigkeit des Ausweises</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Schwerbehindertenvertreter!<br />
Hier meldet sich der Maulwurf,bei diesem frühlingshaften Tag macht es mir mal wieder Spaß auf unserer Seite zu &quot;wühlen&quot;.<br />
Scherz beiseite:<br />
Es liegt bei einem Mitarbeiter ein Grad der Behinderung von 50 vor.<br />
Auf Grund der Heilungsbewährung wurde ihm die Schwerbehindeteneigenschaft aberkannt,der SB- Ausweis wurde im laufenden Widerspruchsverfahren bis 12/2012 verlängert,Wochen später erhielt der betroffene Mitarbeiter_den ablehnenden Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt.Hiernach ist der Ausweis nur noch mit Schutzfrist nach 116 SGB IX bis Mai 2012 gültig.<br />
Meine Frage an Euch: Was ist gültig, der verlängerte SB - Ausweis oder die im Widerspruchsbescheid angegebene Schutzfrist bis Mai 2012.&gt;</p>
<p>In einer früheren Angelegenheit wurde mir vom Versorgungsamt mitgeteilt, die Angaben im Ausweises sind gültig.</p>
<p>Eure Meinung interressiert mich. </p>
<p>Ein schönes Wochenende für Euch.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" />  </p>
<p>Der Maulwurf</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 06:47:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>maulwurf</dc:creator>
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