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<title>Forum für die SBV - Betriebsarzt fügt auf altem Untersuchungsergebnis weitere Einschränkunge</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Betriebsarzt fügt auf altem Untersuchungsergebnis weitere Einschränkunge (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hans,</p>
<p>gleich diesen Hinweis hätte meine Nachfrage erübrigt <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<p>So nun zur Frage, ein Betriebsarzt kann durchaus später fesstellen, dass sein erster Bericht Lücken hat oder Fehlerhaft war und ihn dann ergänzen/ berichtigen. Dieses dann auch ohne den AN erneut vorgestellt zu bekommen. Doch er müsste dann alle Betroffenen/ Beteiligte darüber informieren. Ist dieses nicht erfolgt, würde ich es rügen.</p>
<p>Ist au Grund dieses Verhaltens eine personelle Entscheidung getroffen worden, würde ich diese nun beanstanden und auf Korrektur bestehen. Ob dann ggf ein Rechtsanspruch besteht &gt;&gt;&gt; </p>
<p>Als SchwbV würde ich hier auf Verletzung des § 95 Abs. 2 SGB IX verweisen. Denn es gab eine veränderte Grundlage als Entscheudung und der SchwbV sind VOR Maßnahmen im Rahmen der Beteiligung gem § 95 Abs 2 SGB IX alle bekannten und entscheidenden Fakten mitzuteilen.</p>
<p>Eigentlich würde ich es auch als BR entsprechend beanstanden. Auch hier KEINE folständige Info im Rahmen der Mitbestimmung.</p>
<p>Der Betroffene kann sich auf § 81 Abs 4 SGB IX berufen.</p>
<p>Es fehlten BEIDEN Mitarbeitervertretungen sehr wivhtige und entscheidende Infos.</p>
<p>PS: Bei Antworten bitte stets den Hinweistext über dem Textfeld beachten.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14558</link>
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<pubDate>Tue, 12 Jun 2012 16:12:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Betriebsarzt fügt auf altem Untersuchungsergebnis weitere Einschränkunge (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>ich bin momentan als Stelli die Urlaubsvertretung. Also soll heissen<br />
das die Angelegenheit mir obliegt solange ich die Vertretung habe.<br />
Ich habe gestern mit dem Betriebsarzt telefoniert. dieser hat mir versichert, dass die Einschränkungen schon auf dem ersten Untersuchungsergebnis vom<br />
Februar eingetragen wurden( sind sie aber nicht ). Er hat mir versichert, dass es sich nur um einen Computerfehler bzw. Ausdruckfehler handeln könnte. Soll also heissen, dass bei beiden Untersuchungen jeweils die uns nicht bekannte Einschränkung bestanden hätte. Aufgrund der uns vorliegenden Untersuchungsergebnisse wurde der Kollege mit aufgaben betraut welche er lt. den &quot;neuen&quot; hätte dann eigentlich so nicht machen dürfen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14554</link>
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<pubDate>Tue, 12 Jun 2012 05:21:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans</dc:creator>
</item>
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<title>Betriebsarzt fügt auf altem Untersuchungsergebnis weitere Einschränkunge (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hans,</p>
<p>ich hätte erst einmal eine Nachfrage. Lt. Profil bist Du der <strong>1 Stelli</strong>, also wegen des <strong>ruhenden Mandates als Stelli nicht im Mandat</strong>. Was sagt/unternimmt  denn hier die <strong>VPSchwb</strong>, denn diese <strong>wäre hier</strong> ja <strong>gefordert</strong>&gt;</p>
<p>Grundsätzlich gilt auch das Arztgeheimnis hier, wäre also einmal auch zu prüfen, wurde dieses beachtet.</p>
<p>Also BR sollte das Thema &quot;Versetzung&quot; und dass was und wie Dir ja bekannt sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14551</link>
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<pubDate>Mon, 11 Jun 2012 11:14:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Betriebsarzt fügt auf altem Untersuchungsergebnis weitere Einschränkunge</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ein Kollege ist nach längerer Krankheit wieder im Betrieb zurück.<br />
Aufgrund seiner Behinderung soll er eine andere tätigkeit als bisher ausüben.<br />
Der Kollege hat sich als Schwerbehinderter auf eine Stelle beworben.<br />
Als der Kollege aus der Krankheit wieder zurückkehrte, wurde er im April betriebsärztlich untersucht. Bei der Untersuchung wurde als Ergebnis keine <br />
Einschränkungen ausser Stressvermeidung attestiert. Bei der Vergabe der Stelle wurde der kollege nicht berücksichtigt, obwohl die Eignungsvoraussetzungen gegeben waren. <br />
jetzt hat der Kollege ein Schreiben des betr.Dienstes erhalten, welches als<br />
Begleitschreiben den Bezug auf eine Untersuchung vom Juni d.J.hat.<br />
Als Anlage wurde das Attest des betr.Ärztlichen Dienstes beigefügt, welches <br />
das Atttest vom April ist, aber bei dem noch Einschränkungen eingfügt wurden.<br />
Mit diesen Einschränkungen wäre er für die Stelle ungeeignet.<br />
Das allerbeste ist natürlich, dass der Kollege im Juni nie vorstellig war beim<br />
Werksarzt. <br />
Anscheinend will man durch das Attest erreichen dass der Kollege nicht berücksuichtigt wird.</p>
<p>Meine Frage: Kann ein Arzt ein Attest, dass er erstellt hat, rückwirkend ohne erneute Untersuchung ändern, sodass sich für die Mitarbeiter Nachteile ergeben.</p>
<p>Danke für Eure Antworten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14550</link>
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<pubDate>Mon, 11 Jun 2012 09:01:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans</dc:creator>
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