<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Kostenübernahme</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Kostenübernahme (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die Deckelung der Erstattung von Schulungskosten ist unzulässig bzw. unverbindlich lt. Rechtsprechung, wird aber halt weiter von einzelnen AG versucht, und dann manchmal wie hier dabei erwischt...</p>
<p><strong>Leitsatz:</strong><br />
&quot;Die in Nr. 6c der allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums BaWü (VV-LRKG) zu § 1 BaWüRKG festgelegte Höchstgrenzenregelung für die Erstattung der Schulungskosten ist eine die Gerichte nicht bindende interne Verwaltungsvorschrift, die weder im Personalvertretungsgesetz noch im Landesreisekostengesetz eine Rechtsgrundlage hat und die deshalb die Erstattung der Schulungskosten der Höhe nach nicht begrenzen kann.&quot;<br />
<a href="https://www.jurion.de/de/document/show/0:126824,0/"><strong>BVerwG</strong> vom 07.12.1994 - 6 P 36.93</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14746</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14746</guid>
<pubDate>Fri, 20 Jul 2012 14:54:48 +0000</pubDate>
<category>Seminare / Fortbildung</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kostenübernahme (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>nachdem auch die Stabsstelle Recht eingeschaltet<br />
wurde, bekam ich die Nachricht über den BR, dass<br />
mir kein Geld vom Gehalt abgezogen wird.</p>
<p>Warum einfach, wenn es kompliziert geht.<br />
 <br />
Lieber Gruß</p>
<p>Ironie</p>
<p>P.S. Der BR ist inzwischen in dieses Wespennest eingestiegen.<br />
Die Dienstanweisung Reisekosten wurde geändert, ohne dass die <br />
Mitarbeiter darüber informiert wurden.<br />
Prinzipiell wurde auch nie kund getan, dass eine solche Dienst-<br />
anweisung überhaupt existiert.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14740</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14740</guid>
<pubDate>Fri, 20 Jul 2012 05:35:52 +0000</pubDate>
<category>Seminare / Fortbildung</category><dc:creator>Ironie</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kostenübernahme (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>»  <br />
» Mir ist klar, dass dies nicht rechtens ist, einen <br />
» Hinweis auf § 96, Abs. 8 habe ich schon angebracht.<br />
» <br />
» Hallo Ironie,</p>
<p>mit deinem Hinweis auf dem entsrechende Pargrafen hast du schon alles gesagt. Hier gibt es auch keine Diskusionen. Das Gesetz sagt ja gerade, dass die Teilnahme an Seminare der AG zu tragen hat und <strong>nicht</strong> die SBV.<br />
Sollte der AG deinen &quot; Anteil&quot; einbehalten würde ich einen Anwalt einschalten. Das könnte dann richtig teuer werden, ich glaube nicht, dass dein AG das gut finden würde. Eine BV (wenn es eine gibt) darf nicht gegen Gesetze zum Tragen kommen.</p>
<p>Gutes Verhältnis hin oder her, hier geht es um deine &quot;Kohle&quot;.</p>
<p>Ich finde es schon sehr bedenklich, dass sich der BR hier heraus hält. Bringe es auf der nächsten Tagesordung in der BR-Sitzung, dann muß er handeln und dieses Problem generell überprüfen ob es gesetzeskonform ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14717</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14717</guid>
<pubDate>Mon, 16 Jul 2012 14:46:33 +0000</pubDate>
<category>Seminare / Fortbildung</category><dc:creator>morgenröte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kostenübernahme</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>hier sitze ich, mir schwillt der Hals,<br />
ich werde stündlich kränker falls<br />
kein Mensch mich gut beraten kann,<br />
zu lösen des Dilemmas Bann.<br />
<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Seit Wochen, sic!, pendelt ein Problem zwischen<br />
der Abrechungsstelle meines Arbeitgebers und mir <br />
hin und her.</p>
<p>Im März besuchte ich ein angemeldetes Seminar <br />
eines anerkannten Veranstalter für Betriebsrats-<br />
und Schwerbehindertenvertreter-Schulungen.<br />
Die Schulung fand in einem Tagungshotel in<br />
Frankfurt statt - an Kosten fielen nebst der<br />
Reisekosten zwei Übernachtungen mit Vollpension<br />
und die Kursgebühr an.<br />
Laut Geschäftsleitung ist für Dienstreisen eine<br />
Obergrenze von 120 Euro pro Übernachtung mit<br />
Frühstück vorgesehen, in dem Sinne wurde auch <br />
genehmigt.</p>
<p>Die Rechnung des Hotels belief sich auf 2 x 147 Euro<br />
für Übernachtung mit Vollpension (294 Euro), die reine <br />
Übernachtung wurde mit 2 x 72 Euro (144 Euro) <br />
ausgewiesen.</p>
<p>Nun soll die Differenz von meinem Gehalt abgezogen <br />
werden. <br />
Das ist mehr, als ich in zwei Tagen in Teilzeit <br />
(ich beziehe Teilerwerbsminderungsrente, 90 aG B)<br />
verdiene.</p>
<p>- &quot;... wir übernehmen die Kosten für Übernachtung mit <br />
   Frühstück bis zu einer Höhe von 120  pro Nacht, <br />
   <strong>die Tagesverpflegung ist selbst zu finanzieren. <br />
   So ist die Regelung. Wenn die Übernachtung mit <br />
   Frühstück weniger als 120  kostet, bekommen Sie <br />
   natürlich weniger erstattet, alles, was darüber <br />
   hinaus geht, ist selbst zu zahlen.&quot;</strong><br />
- <strong>&quot;Verpflegung muss man selbst tragen.&quot;</strong></p>
<p>Mir ist klar, dass dies nicht rechtens ist, einen <br />
Hinweis auf § 96, Abs. 8 habe ich schon angebracht.</p>
<p>Mein Problem ist: Bisher hatte ich meines Erachtens ein <br />
gutes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber und war bemüht,<br />
Vereinbarungen so zu treffen, dass möglichst alle Seiten<br />
zufrieden sind.<br />
Insofern widerstrebt mir zutiefst, einen Anwalt einzu-<br />
schalten.</p>
<p>Der Betriebsrat hält sich momentan raus, er möchte <br />
abwarten, bis ihn diese Argumentation selber trifft.</p>
<p>Wie würdet ihr sinnvoller Weise weiter vorgehen&gt;</p>
<p>Vielen Dank!</p>
<p>Ironie</p>
<p>P.S. Im Prinzip sind dann alle Seminare jenseits der KVJS <br />
teurer, die Abrechnungsmodalitäten der verschiedenen <br />
Veranstalter gleichen sich.<br />
P.S.P.S. Was dieses Problem inzwischen an Personalkosten <br />
mit sich trägt, möchte ich gar nicht wissen - Gespräche, <br />
Mails und Telefonate mit sechs hoch dotierten Mitarbeitern.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14716</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14716</guid>
<pubDate>Mon, 16 Jul 2012 07:11:21 +0000</pubDate>
<category>Seminare / Fortbildung</category><dc:creator>Ironie</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
