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<title>Forum für die SBV - Rente für Schwerbehinderte</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Rente für Schwerbehinderte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Burner,</p>
<p>bitte habe Verständnis, dass wir uns zum Thema &quot;Rente&quot; etwas zurückhalten. Denn es ist ein Thema der möglichen sehr langen finanziellen Versorgung. Für Rentenfragen gibt es besondere <strong>Beratungsstellen der Deutschen Rentversicherung</strong>.</p>
<p>Auch die SchwbV sollte hier besser keine Beratung gebebn, denn bei Falschauskunft könnten Probleme entstehen.</p>
<p>Aber unter <strong>A-Z</strong> findest Du einiges zum Thema und <a href="http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Altersrente-fuer-Schwerbehinderte-10.html"><strong>hier!</strong></a></p>
<p>» Ich finde, der Schwerbehinderte ist hier benachteiligt.<br />
Dem kann ich nicht zustimmen!</p>
<p>PS: Bitte ergänze Dein Profil (Öff. Dienst&gt;, Gesetz&gt;, also BetrVG oder PersVG oder&gt;&gt;, Anzahl der Schwerbehinderten), lese hierzu auch einmal den ersten Forumsbeitrag.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14866</link>
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<pubDate>Thu, 16 Aug 2012 13:41:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rente für Schwerbehinderte</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo alle miteinander,<br />
ich freue mich folgende Frage in dem Forum stellen zu dürfen:</p>
<p>Vor der Rentenreform 2012 konnte ein nichtbehinderter Kollege mit 65<br />
Jahren in den Ruhestand gehen. Ein Schwerbehinderter konnte das zwei Jahre früher, also mit 63 Jahren ohne Abzüge.</p>
<p>Nach der Rentenreform 2012 kann ein nichtbehinderter Kollege weiterhin mit <br />
65 Jahren ohne Abzüge in die Rente gehen wenn er nahtlose 40 versicherungs-<br />
bzw. Arbeitsjahre nachweisen kann, abzugsfrei.</p>
<p>Der Schwerbehinderte, der auch mit 65 Jahren vierzig Versicherungsjahre<br />
nachweisen könnte darf aber nicht weiterhin abschlagsfrei mit 63 Jahren in den<br />
Ruhestand gehen. Ich hoffe, ich habe mich verständlich und richtig ausgedrückt und Ihr könnt mir erklären warum das so ist.<br />
Ich finde, der Schwerbehinderte ist hier benachteiligt.</p>
<p>Ich bedanke mich für Eure Antworten und bin sehr gespannt wie Ihr das seht.<br />
Viele Grüße, Burner.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14865</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14865</guid>
<pubDate>Thu, 16 Aug 2012 13:11:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Burner</dc:creator>
</item>
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