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<title>Forum für die SBV - Zutrittsrecht des AG zu Räumen der SBV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Zutrittsrecht des AG zu Räumen der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo sedov,</p>
<p>» verstehe ich das richtig, dass es nicht optimal, bzw. davon abzuraten ist,<br />
» die Mandatsarbeit der SBV als Teilheimarbeitsplatz auszuüben&gt;<br />
<strong>JA!</strong></p>
<p>Auch weil Du dann ja dann nicht für die Koll. im Betrieb während der Regelarbeitszeit für ein persönliches/ 4-Augen-Gespräch erreichbar bist. Denn der AG muss hier diesen nicht gestatten in der Arbeitszeit zu Dir nach Hause zu gehen. Auch ist es ggf für mobilitätseingeschränkte gar nicht möglich.</p>
<p>Somit könntest Du der Mandatsarbeit nicht mehr im Sinne des SGB IX in vollem Umfang nachkommen.</p>
<p>Auch ist idR der Sitz und das SchwbV-Büro damit am Sitz des AG°.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14917</link>
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<pubDate>Wed, 29 Aug 2012 17:39:52 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Zutrittsrecht des AG zu Räumen der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen, :flower: </p>
<p>verstehe ich das richtig, dass es nicht optimal, bzw. davon abzuraten ist, die Mandatsarbeit der SBV als Teilheimarbeitsplatz auszuüben&gt;<br />
Die Versorgung der Stellis wäre bei mir kein Problem, nur 5 Min Fußweg bis zum Büro.<br />
Es hat auch niemand Zugriff auf meinen PC, auch nicht Familie.<br />
Bei uns wird gerade die Teilheimarbeit attraktiv angeboten und in vielen Bereichen genehmigt.<br />
Da ich zu ca. 80% meiner Arbeitszeit als SBV einsetze, hatte ich dies überlegt.<br />
Jedoch hat mich dieser Beitrag skeptisch gemacht.<br />
Danke für Eure (weiteren) Ratschläge hierzu.<br />
Gruß sedov:flower:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14916</link>
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<pubDate>Wed, 29 Aug 2012 17:26:52 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
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<title>Zutrittsrecht des AG zu Räumen der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ulrich,</p>
<p>ergänzend noch zu albarracin, das Home-Office für Mandatsaufgaben zu nutzen birgt die sehr große Gefahr in sehr große Probleme mit dem Datenschutz zu kommen. Denn es kann stets zu Recht hier die Frage gestellt werden, ist es auszuschließen, dass Unberechtigte z.B. auch Familienangehörige / Bekannte/ Freunde/ Besucher Einsicht in die besonders geschützten Personal/Sozialdaten erlangen/ erlangen können/könnten&gt;&gt; Ein Verstoß gegen den Datenschutz ist eigentlich der einzig mir bekannte Grund, dass einer SchwbV das Mandat entzogen wurde. </p>
<p>Dieses neben möglichen strafrechtlichen Folgen.</p>
<p>Gleiche gilt auch betreffend des BR-Mandates!</p>
<p>Sonst schließe ich mich der Meinung von albarracin voll an! Besonders auch weil Du dass Home-Office ja wegen des Jobs und nicht wegen der Ehrenamtes hast.</p>
<p>PS: Wie kommt eigentlich der Stelli an die Unterlagen, wenn diese bei Dir zu Hause liegen, bei einer Verhinderung von Dir. Zum Beispiel auch bei kurzfristiger Verhinderung durch Krankheit&gt; Wenn hier durch diese Tatsache einem Schwerbehinderten Nachteile oder ein Schaden entsteht, könnte man diese auch als Mandatspflichtverletzung werten, da Du eine Vertretung/ Unterstützung gem SGB IX verhindert hast. Denn solche Unterlagen gehören nicht nach Hause. Es sind die Unterlagen der SchwbV und nicht VPSchwb und daher muss im Falle der Verhinderungsvertretung auch der Stelli Zugriff haben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14888</link>
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<pubDate>Thu, 23 Aug 2012 14:37:02 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Zutrittsrecht des AG zu Räumen der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich fürchte, daß du mit Deiner Rechtsauffassung auf dem Holzweg bist. Heimarbeitsplätze unterliegen grundsätzlich denselben Regelungen wie Büroarbeitsplätze, soweit ein sachlicher Grund vorliegt. Dies gilt vor allem für den Arbeitsschutz sowie weitere spezielle gesetzliche Anforderungen. Wenn man deinen Gedanken zu Ende denkt, könnte nämlich jeder AG auf die Idee kommen, mit Heimarbeitsplätzen sämtliche Überwachungspflichten und Beteiligungsrechte zB von ASA und/oder BR (oder auch SBV)wie auch Behörden bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsplätzen auszuhebeln.<br />
Deswegen bedarfs es mE auch keiner besonderen arbeitsvertraglichen Regelung über ein grundsätzliches Zutrittsrecht des AG. Ein grundsätzliches Recht des AG ist mE gegeben.<br />
Auch ist dein Rechtsverständnis lückenhaft, wenn Du einfach nur mit dem GG als &quot;Höherwertigem Rechtsgut&quot; argumentierst. Auch für das Zutrittsrecht gibt es Gründe, die sich aus dem GG speisen, zB das Sozialstaatsprinzip (BR, SBV)oder auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Arbeitsschutz).<br />
Selbst für die Sondersituation als SBV greift Deine Argumentation nicht, da sich aus der Mischung von Arbeitsplatz und SBV-Arbeitsraum in keinem Fall ein absolutes Betretungsverbot für den AG ergeben kann. Die Unterlagen können ja schließlich weggeschlossen werden und evtl. Gespräche unterbrochen bzw. vorher beendet werden.<br />
ME kann es in Deinem Fall lediglich um die Modalitäten wie zB Ansagefrist des AG-Zutritts handeln. Ein generelles Zutritsverbot finde ich auf keinen Fall begründbar.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14885</link>
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<pubDate>Thu, 23 Aug 2012 13:08:10 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Zutrittsrecht des AG zu Räumen der SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>hier nun eine etwas spezielle Anfrage:<br />
Ich bin im Aussendienst eines pharmazeutischen Unternehmens, ordentliches BR Mitglied und SBV. Die BR und SBV Arbeit findet somit zu einem großen Teil im Home-Office statt. Auf Grund meiner Tätigkeit lagere ich auch u.a. Arzneimittelmuster in meinem Büro. Aus dem AMG ( Arzneimittelgesetz) leitet nun der AG das Recht ab, einmal jährlich eine sog &quot;Musterlagerkontrolle&quot; durchzuführen. <br />
Ich möchte diese Ansinnen gerne verweigern, mit Berufung auf das GG, Unverletzlichkeit der Wohnung; und aus Datenschutzgründen wg BR/SBV Arbeit.<br />
Meine Rechtsauffassung wäre, dass das GG das höherwertige Rechtsgut wäre.<br />
Kann leider zu diesem Sachverhalt nichts finden. Arbeitsvertraglich ist übrigens diesbezüglich nichts vereinbart.</p>
<p>Vielen Dank für eine verwertbare Antwort,<br />
liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14884</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14884</guid>
<pubDate>Thu, 23 Aug 2012 12:46:19 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>Ulrich</dc:creator>
</item>
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