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<title>Forum für die SBV - Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nochmals Hallo Bernhard und vielen Dank für Deine Sonntagsarbeit!</p>
<p>Bin ja mal gespannt wie uns das rechtlich verkauft wird. Ich denke ...., na schreib ich jetzt lieber nicht, werde aber vom weiteren Verlauf berichten!</p>
<p>lg<br />
Silvia</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 26 Aug 2012 10:29:20 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Silvia</dc:creator>
</item>
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<title>Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Silvia,</p>
<p>wenn der PR des Betrieb B auch ohne Neuwahl im Betrieb C bestehen bleibt und es im Betrieb B ein SchwbV gibt, bleibt diese auch ohne Neuwahl im Mandat. Ich gehe aber einmal davon aus, dass der Betrieb C rechtlich als neuer Betrieb gilt, dass dann dort der PR neu zu wählen ist, dann gilt dieses auch für die SchwbV.</p>
<p>Fazit, ist im Betrieb B eine SchwbV verliert die SchwbV das Mandat. Ich denke, Du bist die SchwbV des Betrieb A, also würdest Du das Mandat verlieren.</p>
<p>PS: Deine ersten Angaben waren etwas zu wenig/ unklar°.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14902</link>
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<pubDate>Sun, 26 Aug 2012 10:17:13 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>» wenn ein Betrieb in einen bestehenden eingegliedert wird in dem eine SchwbV<br />
» besteht, geht das Mandat des eingegliederten Betrieb verloren. Wenn also<br />
» hier Betrieb A in Betrieb B eingegliedert wird geht das Mandat A unter<br />
» sofern es im Betrieb B eine SchwbV gibt.</p>
<p>Meine Überlegung war, ob nicht die SBV des größeren Betriebs A bestehen bleiben kann, auch wenn sie in den Eigenbetrieb B eingegliedert wird&gt;</p>
<p>» Wird dann aus Betrieb B rechtlich<br />
» ein neuer Betrieb C, ggf auch noch unter anderem Arbeitsrecht also aus BR<br />
» wird PR, und der rechtliche Betrieb B geht unter, sind im Betrieb C die<br />
» Mitarbeitervertretungen neu zu waehlen.</p>
<p>Ein kleiner Fehler ist in Deiner Antwort, Betrieb B hat einen Personalrat.</p>
<p>» Also hier Betrieb A mit 2300 AN und BR und SchwbV und Betrieb B 500 AN und<br />
» BR und SchwbV wird zu Betrieb B mit 2800 AN und BR und SchwbV. SchwbV<br />
» Betrieb A geht unter. Dann wird aus Betrieb B 2800 AN und BR und SchwbV<br />
» Betrieb C 2800 AN und PR (muss gewähkt werden) und da rechtlich neuer<br />
» Betrieb ist auch die SchwbV neu zu wählen.</p>
<p>Eine weitere Überlegung: Bleibt der bestehende Personalrat aus Betrieb B im Betrieb C bestehen, da sich ja das Arbeitsrecht nicht ändert&gt;</p>
<p>lg<br />
Silvia</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14901</link>
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<pubDate>Sun, 26 Aug 2012 10:04:06 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Silvia</dc:creator>
</item>
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<title>Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Silvia,</p>
<p>wenn ein Betrieb in einen bestehenden eingegliedert wird in dem eine SchwbV besteht, geht das Mandat des eingegliederten Betrieb verloren. Wenn also hier Betrieb A in Betrieb B eingegliedert wird geht das Mandat A unter sofern es im Betrieb B eine SchwbV gibt. Wird dann aus Betrieb B rechtlich ein neuer Betrieb C, ggf auch noch unter anderem Arbeitsrecht also aus BR wird PR, und der rechtliche Betrieb B geht unter, sind im Betrieb C die Mitarbeitervertretungen neu zu waehlen.</p>
<p>Also hier Betrieb A mit 2300 AN und BR und SchwbV und Betrieb B 500 AN und BR und SchwbV wird zu Betrieb B mit 2800 AN und BR und SchwbV. SchwbV Betrieb A geht unter. Dann wird aus Betrieb B 2800 AN und BR und SchwbV Betrieb C 2800 AN und PR (muss gewähkt werden) und da rechtlich neuer Betrieb ist auch die SchwbV neu zu wählen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14900</link>
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<pubDate>Sun, 26 Aug 2012 09:30:30 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>es ist nicht verwirrend, es ist eher kompliziert!:lookaround: </p>
<p>Die bestehende GmbH wird in den bestehenden Eigenbetrieb eingeleitet, so dass nur noch der vergrößerte Eigenbetrieb in ein Kommunalunternehmen umgewandelt werden muss.</p>
<p>Vorher war es andersrum geplant, aber aus steuerrechtlichen und juristischen Gründen wurde das nun geändert.</p>
<p>lg<br />
Silvia</p>
<p>schönen Sonntag!<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14899</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14899</guid>
<pubDate>Sun, 26 Aug 2012 08:57:46 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Silvia</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Silvia,</p>
<p>irgendwie verwirrend was Du schreibst. Betrieb GMBH 2300 AN wird in Eigenbetrieb 500 AN umgewandelt&gt;<br />
Dann wird es Kommunalunternehmen&gt;</p>
<p>Ist es nicht so, dass hier jetzt 2 eigenständige Betriebe/ Unternehmen zu einem rechtlich neuen Betrieb werden&gt; Also die beiden alten Betriebe/ Unternehmen gehen rechtlich unter und damit dann auch die Mitarbeitervertretungen.</p>
<p>Wenn ja, so ist in den neuen Betrieb/ Unternehmen eine neue SchwbV zu wählen. Es idt hier dann analog zu verfahren wie beim BR.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14898</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14898</guid>
<pubDate>Sun, 26 Aug 2012 08:38:12 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Überleitung einer GmbH in einen Eigenbetrieb, Umwandlung in ein KU</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Mitstreiter,<br />
<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
Habe leider noch nichts brauchbares im Internet gefunden. Vielleicht hat schon jemand so eine Umwandlung miterlebt!</p>
<p>Eine <strong>GmbH</strong> (ca. 2300 Beschäftigte, Betriebsrat) soll zum <em>31.12.2012 um 23:59:59 Uhr</em> in einen <strong>Eigenbetrieb</strong> (ca. 500 Beschäftigte, Personalrat) übergeleitet werden, in einer juristischen Sekunde besteht nur noch der Eigenbetrieb, <em> am 01.01.2013 um 00:00:00 Uhr</em> erfolgt eine  Umwandlung in ein <strong>Kommunalunternehmen</strong>.</p>
<p>Meine Frage::lookaround: <br />
Welche SBV bleibt bei der Überleitung der GmbH in den Eigenbetrieb bestehen&gt;<br />
Wann müssen Neuwahlen durchgeführt werden&gt;<br />
Wo finde ich die entsprechenden Gesetzestexte&gt;</p>
<p>Vielen Dank schon mal im Voraus</p>
<p>lg<br />
Silvia:ok:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14897</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14897</guid>
<pubDate>Sat, 25 Aug 2012 20:36:18 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Silvia</dc:creator>
</item>
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