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<title>Forum für die SBV - Anrechenbarkeit v.Urlaub bei Reha</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Anrechenbarkeit v.Urlaub bei Reha (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Noch ein kleiner Hinweis auf eine Änderung im BUrlG:</p>
<p>§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs<br />
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. <strong>Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.</strong> <br />
....</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html">http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html</a></p>
<p>Durch diesen neueren 2. Satz besteht ein Rechtsanspruch, sofort nach einer REHA einen Urlaub zu nehmen. Doch Vorsicht in dem beschriebenen Fall soll nach der REHA eine stufenweise Wiedereingliederung durchgeführt werden. Erst nach Ende der Krankschreibung kann Urlaub genommen werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14912</link>
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<pubDate>Mon, 27 Aug 2012 19:42:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
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<title>Anrechenbarkeit v.Urlaub bei Reha (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>Danke für die Korrektur. Ich kann &quot;nur&quot; den alten Stand auch aus eigener Erfahrung, musste als 3 Tage Urlaub &quot;opfern&quot;!</p>
<p>Habe aber auch dieses gerade gefunden:</p>
<p>Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht:</p>
<p>Macht der Arbeitnehmer allerdings vornehmlich Urlaub (in einem Hotel) und hält sich nur einige Stunden am Tag in der Klinik auf, so besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht.</p>
<p>Also &quot;Kur-Urlaub&quot;!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14911</link>
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<pubDate>Mon, 27 Aug 2012 17:27:44 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Anrechenbarkeit v.Urlaub bei Reha (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>das von dir verlinkte Urteil ist leider durch Gesetzesänderung erledigt.<br />
Es bezog sich lediglich auf die Fassung des § 10 BUrlG, die vom 01.10.1996 - 31.12.1998 galt.<br />
In der aktuellen Fassung des § 10 BUrlG<br />
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__10.html[/link]<br />
ist die Bedeutung des Begriffes &quot;medizinische Vorsorge und Rehabiltation&quot; in der Fassung des § 9 EFZG<br />
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__9.html[/link]<br />
zu interpretieren. So zB der ErfK, § 10 BUrlG, Rn. 2ff</p>
<p>Mit der Definition des § 9 EFZG ist aber eine Urlaubsanrechnung bei medizinischer Reha <strong>grundsätzlich</strong> unzulässig. Allerdings ist § 10 BUrlG tarifdisponibel, sofern es nur den übergesetzlichen Urlaubsanspruch betrifft.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14910</link>
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<pubDate>Mon, 27 Aug 2012 16:54:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Anrechenbarkeit v.Urlaub bei Reha (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jorgo,</p>
<p>zum Thema &quot;Urlaub und Unverfallbarkeit von Urlaub wegen Krankheit&quot; findest Du alles unter A-Z &quot;Urlaub&quot; und in sehr vielen Forumsbeiträgen. Auch der BR sollte hier das Wissen haben, da aktuelle/ wichtige Rechtsprechung und er muss ja ggf AN beraten.</p>
<p>Hier auch noch ein BAG Urteil zu Deiner Frage: <a href="http://lexetius.com/2002,1720">Anrechnung von Tarifurlaub auf eine Maßnahme der Rehabilitation.</a></p>
<p>Entscheidend ist hier die Aussage in der Rn 18<br />
&quot;Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. (1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, von je fünf Tagen, an denen der Arbeitnehmer infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (§ 9 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes) an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, die ersten zwei Tage auf den Erholungsurlaub anzurechnen. Die angerechneten Tage gelten als Urlaubstage; insoweit besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Satz 1 gilt nicht 1. bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, 2. für Maßnahmen, deren unmittelbarer Anschluß an eine Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist (Anschlußrehabilitation); als unmittelbar gilt auch, wenn die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen beginnt, 3. für Vorsorgekuren für Mütter nach § 24 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie für Müttergenesungskuren nach § 41 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 4. für Kuren von Beschädigten nach § 11 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes. (2) Durch Anrechnung nach Absatz 1 dürfen der gesetzliche Jahresurlaub nach § 3 Abs. 1, § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes und den §§ 53, 54 des Seemannsgesetzes sowie der Zusatzurlaub nach § 47 des Schwerbehindertengesetzes nicht unterschritten werden. ()&quot;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14905</link>
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<pubDate>Mon, 27 Aug 2012 11:13:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Anrechenbarkeit v.Urlaub bei Reha</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>(Suchfunktion hat leider nicht funktioniert &gt;&gt;!!)</p>
<p>mein Kollege (GdB 30 -GL-) ist krank seit Ende Jun.2012. nun aus KH etlassen kommt gleich anschliessend zur Reha bis ca.Okt. anschliessend std.weise Wiedereingliederung (also noch Krankenstand)<br />
sein zZ. bestehender Resturlaub 2012 = 8 Tg. meine /unsere Frage dazu:<br />
kann/darf der AG Urlaubstage mit der langen fehlzeit an-/verrechnen &gt;&gt;</p>
<p>hab in meiner SBV Erfahrung diesen Fall (gottseidank)noch nicht  erlebt</p>
<p>wäre klasse, wenn ich hier durch euch schlauer werde<br />
Gruß<br />
Jorgo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14904</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14904</guid>
<pubDate>Mon, 27 Aug 2012 09:28:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>jorgo</dc:creator>
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