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<title>Forum für die SBV - Prävention</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Prävention (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herrich,</p>
<p>» Befindet sich der Kollege im Rahmen der Antragsstellung bereits unter dem<br />
» Schutz der Schwerbehinderung&gt;<br />
Die Antwort lautet JaNein!</p>
<p>Also, mit der Einführung des § 90 Abs.2a SGB IX hat das BAG seine Rechtsprechung angepasst. Aber nur betreffend Kündigung. Zum Thema ab wann ist die SchwbV zu beteiligen hat es die Rechtsprechung nicht verändert. </p>
<p>Eine Schwerbehinderung und die hieraus ergebenen Rechte gibt es weiter ja aus dem Gesetz, dem SGB IX heraus. So besteht z.B. bei offensichtlicher Schwerbehinderung der Status und die Rechte per Gesetz, bedarf also nicht erst der Feststellung. </p>
<p>Bei der Schwerbehinderung sonst, bedarf es zu Beleg des Vorliegens und des Status/Recht der Feststellung.</p>
<p>Hier ist nun der AG in einem Problem. Wenn er während des laufenden Antragsverfahren einem AN der die Rechte geltend macht diese nicht gewährt und dann dem Antrag ab Antragsdatum stattgegeben wird, hat er dem AN die Rechte verwährt, was Schadenersatzansprüche auslösen kann. Dann weiter auch ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen § 1 AGG.</p>
<p>Doch selbst wenn er als Schwerbehinderter anerkannt wird, bedeutet dieses ja nicht, dass er nicht wie hier geplant versetzt werden kann/darf. Es bedeutet nur, dass der SchwbV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss.</p>
<p>Auch der § 81 Abs. 4 SGB IX spricht hier nicht grundsätzlich dagegen.</p>
<p>Ganz wichtig, der AG muss über das lfd Antragsverfahren informiert sein und der Betroffenen muss seine Rechte geltend gemacht haben. Dieses ist besonders wichtig betreffend des Zusatzurlaub wenn es auf das Ende des Urlaubsjahres zu geht.</p>
<p>Ach ja, was soll nun hier das Thema &quot;Prävention&quot;&gt; Denn dieses ist ja im SGB IX belegt im § 84.</p>
<p><br />
PS: Aus deinem Profil geht leider nicht hervor welches Arbeitsrecht zur Anwendung kommt. Bitte ergänzen ist wichtig.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14942</link>
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<pubDate>Tue, 04 Sep 2012 12:12:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Prävention</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kollegen,</p>
<p>ein Mitarbeiter noch nicht schwerbehindert,(Antrag liegt vor), soll in ein anderes Team versetzt werden. (Mehraufwand für Fahrten ca. 80km täglich)<br />
Befindet sich der Kollege im Rahmen der Antragsstellung bereits unter dem Schutz der Schwerbehinderung&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14941</link>
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<pubDate>Tue, 04 Sep 2012 11:51:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>heinrich s</dc:creator>
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