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<title>Forum für die SBV - Vorgesetzte bzw. Personalabteilung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Vorgesetzte bzw. Personalabteilung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo sedov,<br />
» <br />
» » P.S.: ...und bitte nicht zu sehr schimpfen....<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /><br />
» Wer schimpft denn hier&gt; <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /><br />
Naja, Vorsorge ist besser...<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
» <br />
» Also die Antwort ist ganz einfach und kurz! <br />
» Sie lauetet: <strong>NEIN!</strong></p>
<p>Schade...<br />
» </p>
<p>» <br />
» Doch wie erwänht auch kritische Fragen und berechtiget Vorwürfe sind<br />
» erlaubt und kein Grund, das Hausrecht auszüben.</p>
<p>Es geht nicht um kritische oder unangenehme Fragen.<br />
Die besagte Kollegin ist Abt.Leiterin Personalamt. Sie nimmt auch als solche an der Versammlung teil.<br />
Das Problem:<br />
Alles was jemand sagt, verwendet sie nach der Sitzung gegen die anderen MA.<br />
Sie arbeitet nicht mit der SBV oder für die schwb MA sondern dagegen.<br />
Da dies viele MA schon erlebt haben, wollen sie nicht mehr zur Versammlung kommen.<br />
Andere haben Angst zu fragen oder was zu sagen.</p>
<p>Gruß sedov</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14956</link>
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<pubDate>Thu, 06 Sep 2012 19:46:38 +0000</pubDate>
<category>Versammlung</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vorgesetzte bzw. Personalabteilung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo sedov,</p>
<p>» P.S.: ...und bitte nicht zu sehr schimpfen....<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /><br />
Wer schimpft denn hier&gt; <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Also die Antwort ist ganz einfach und kurz! <br />
Sie lauetet: <strong>NEIN!</strong></p>
<p>Jeder Schwerbehinderte hat das Recht der Teilnahme, vergleichweise wie jeder AN bei der Betriebsversammlung auch das Teilnahmerecht hat. Auch unangenehme Fragen sind kein Grund die Teilnahme zu verweigern.</p>
<p>An der Versammlung haben alle im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, die nach § 94 Abs. 2 SGB IX wahlberechtigt sind, ein Teilnahmerecht. Sie müssen zur Versammlung eingeladen werden.</p>
<p>Einzig, wenn sich in der Sitzung jemand daneben, also rechtwidrig verhält und dadurch ein ordnungsgemäßer Ablauf nicht mehr möglich ist, kann die Leitung von ihrem Hausrecht gebrauch machen.</p>
<p>Doch wie erwänht auch kritische Fragen und berechtiget Vorwürfe sind erlaubt und kein Grund, das Hausrecht auszüben.</p>
<p>Aber man kann ohne Namensnennung Themen besprechen und auch auf Rechtslagen hinweisen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14955</link>
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<pubDate>Thu, 06 Sep 2012 18:43:19 +0000</pubDate>
<category>Versammlung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vorgesetzte bzw. Personalabteilung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,:flower: </p>
<p>durch einen aktuellen Vorfall kamen mir folgende Gedanken:<br />
Kann ich bei Vertrauensbruch, -missbrauch, durch die Personalabteilung, d. h. einer bestimmten Person, welche jedoch selbst schwerbehindert ist, diese von der Sitzung ausschließen&gt;<br />
Konkret:<br />
Diese Person ist Abteilungsleiterin und hat sich nicht an die Schweigepflicht gehalten und einem schwb MA damit in arge Probleme gebracht, die wir nun erst wieder ausbügeln müssen.<br />
Sie ist aber ja auch eine schwb MA (leider...).<br />
Ich habe im Forum gesucht und gelesen, unter dem Punkt A-Z auch gelesen.<br />
Wenn ich mir folgende Sätze (aus dem Beitrag A-Z kopiert), durchlese:</p>
<p>Die Versammlung bietet der Schwerbehindertenvertretung die Gelegenheit, ihre Arbeit darzustellen und die schwerbehinderten Beschäftigten umfassend zu informieren.<br />
Teilnehmer der Versammlung sind alle schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle.<br />
Die Schwerbehindertenvertretung wird unter Berücksichtigung der von § 99 SGB IX gebotenen vertrauensvollen Zusammenarbeit ferner die weiteren Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams (Betriebsrat oder Personalrat und der Beauftragte des Arbeitgebers) zu der Versammlung einladen</p>
<p>darf ich es eigentlich nicht, oder&gt;</p>
<p>Dieser Satz könnte mir es wieder gestatten:</p>
<p>Die Versammlung kann in eigener Verantwortung vorbereitet und gestaltet werden.</p>
<p>Es geht wirklich darum, dass Aussagen von bestimmten MA´s  dazu benutzt werden, um sie in Verlegenheit oder Probleme zu bringen.<br />
Jetzt bitte nicht wieder mit &quot;vertrauensvolle Zusammenarbeit&quot; kommen, die ist absolut hin!<br />
Wir haben nach dem &quot;Förmlichen&quot; immer eine offene Diskutierrunde, wo alle dann mal Dampf ablassen können. Das kam bisher gut an.<br />
Spätestens da würde ich gerne ohne diese Führungskräfte weitermachen.<br />
Kann ich MA´s ausschließen oder nicht&gt;<br />
Wenn ja, wo finde ich dazu etwas&gt;<br />
Vielen Dank mal wieder!<br />
Gruß sedov:flower: <br />
P.S.: ...und bitte nicht zu sehr schimpfen....<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14954</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14954</guid>
<pubDate>Thu, 06 Sep 2012 18:34:02 +0000</pubDate>
<category>Versammlung</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
</item>
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