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<title>Forum für die SBV - Guten Morgen</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Guten Morgen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Hackenberger,</p>
<p>vielen Dank für die schnelle Antwort. </p>
<p>Viele Grüße<br />
Shadowlinchen</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 07 Sep 2012 06:58:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Shadow</dc:creator>
</item>
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<title>Guten Morgen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Shadowlinchen,</p>
<p>wenn bekannt ist, dass man seinen Arbeitsvertrag aus welchen Gründen auch immer nicht vollumfänglich erfüllen kann und dieses nicht offenbart, kann der AG ggf den Arbeitsvertrag (ArbV) wegen Täuschung anfechten.</p>
<p>Man darf ja die Frage nach Schwerbehinderung &quot;belügen&quot;. Doch wenn der AG die Frage stell, gibt es gesundheitliche oder sonstige Gründe welche hier gegen eine Beschäftigung sprechen oder dass der ArbV nicht vollumfänglich erfüllt werden kann, so muss man diese Wahrheitsgemäß beantworten. Denn sonst kann der AG den ArbV wegen Täuschung anfechten.</p>
<p>Die Schwerbehinderung muss man offenbaren, wenn sich aus Gründen der Schwerbehinderung man für sich selbst oder für andere eine Gefährdung ergibt, zB Schwerbehinderung wegen Verlust des Gleichgewichtsorgans und Beschäftigung im Hochbau.</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Bei einem Vertrag gehen bei oder alle Vertragspartner Verpflichtungen ein. Wer bei Vertragsabschluss weiß, dass er diese nicht vollumfänglich erfüllen kann, muss dieses offenlegen. Denn sonst kann der Vertrag von den Vertragspartner wegen Nichterfüllung angefochten werden.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 07 Sep 2012 06:41:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Anfrage eines Schwerbehinderten</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen an Alle,</p>
<p>ich war lange nicht hier, lese aber gerne mit, da man hier sehr viel lernen kann <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <br />
An mich ist eine Frage eines externen, möglicherweise schwerbehinderten, Menschen herangetragen worden, die ich ad hoc nicht beantworten kann.</p>
<p>Ich stelle diese Frage mal hier rein und hoffe, dass jemand eine Antwort hat:</p>
<p><em>Wenn jemand die Anerkennung als Schwerbehinderter bekommt, muss er/sie ja den Arbeitgeber nicht darüber informieren.</em></p>
<p><em>Gilt das auch, wenn es sein kann, dass auf Grund der berücksichtigten Erkrankungen zeitweise Arbeitsunfähigkeit besteht bzw. dass im Arbeitsalltag gewisse Dinge anders laufen, man grundlegend aber seinen Arbeitspflichten nachkommt&gt;<br />
</em></p>
<p>Vielen Dank für die Hilfe <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Viele Grüße<br />
Shadowlinchen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14957</link>
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<pubDate>Fri, 07 Sep 2012 06:27:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Shadow</dc:creator>
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