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<title>Forum für die SBV - Wiedereingliederung bei Beamten</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Wiedereingliederung bei Beamten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die schnelle Antwort.<br />
hajue</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14987</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14987</guid>
<pubDate>Tue, 11 Sep 2012 16:26:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hajue</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung bei Beamten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo hajue,</p>
<p>da <strong>hast Du mich erwischt</strong> <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" />. Was nun aber keine Entschuldigung sein sollte, habe halt etwas nicht richtig gelesen bevor ich geantwortet habe. Bin halt auch nicht perfekt.</p>
<p>Habe den Beitrag leider vorher nicht gelesen. Beamte erhalten grundsätzlich ja auch im Krankenstand das volle Gehalt.</p>
<p>In einem <a href="http://www.personalabteilung.hu-berlin.de/themen-a-z/referat-iii-a/stufenweise-wiedereingliederung-von-beamtinnen-und-beamten-in-das-arbeitsleben-nach-langerer-krankheit-nach-dem-hamburger-modell">anderen Beitrag</a> ist es klarer beschrieben. Auszug: Der Beamte/die Beamtin gilt während der Dauer des Hamburger Modells grundsätzlich als dienstfähig. Für den Teil, für den Arbeitsleistung nicht erbracht wird, erhält diese/dieser anteilig Dienstbefreiung.</p>
<p>Ich bin zwar auch Beamter aber ich war in den letzten ca. 15 Jahren meines Berufslebens nicht als/im Beamtenstatus beschäftigt. Weiter kenne ich daher auch das Thema BEM eigentlich nur aus sich von Beschäftigten welche unter das BetrVG fallen.</p>
<p>Du hast auch nicht den Grund der Frage erwähnt, könnte ja ggf interessant sein. Denn dann könnte man den Sinn der Frage besser einstufen und dann ggf passender antworten.</p>
<p>Denn der Status ist ja nebensächlich, da keine Auswirkung auf das BEM und Gehalt.</p>
<p><a href="http://www.agsv.nrw.de/infos_rundschreiben/Download_Infos_Rundschreiben/Anlage_Info_6_11_Anspruch_eines_Beamten_auf_Stufenweise_Wiedereingliederung.pdf">Der Anspruch eines Beamten auf Stufenweise Wiedereingliederung.</a></p>
<p><br />
[link=http://www.google.de/search&gt;q=Stufenweise+Wiedereingliederung+bei+Beamten%0D%0A&amp;rls=com.microsoft:de:IE-ContextMenu&amp;ie=UTF-8&amp;oe=UTF-8&amp;sourceid=ie7&amp;rlz=1I7ADBR_deDE295&amp;redir_esc=&amp;ei=z2JPUJa6FrPT4QSrzoC4Bw]<strong>Hier</strong>[/link] findest Du noch mehr Beiträge zum Thema!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14986</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14986</guid>
<pubDate>Tue, 11 Sep 2012 16:19:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung bei Beamten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard, vielen Dank für die schnelle Antwort - aber: <br />
du schreibst:<br />
» eine Wiedereingliederung erfolgt im/ aus dem Krankenstand. Also ist der<br />
» Status eines Beamten auch &quot;krank = dienstunfähig&quot;.<br />
In dem Text zu dem Link steht aber:Grundsätzlich gelten Beamte während der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung als dienstfähig und benötigen keine Krankmeldung. Dies widerspricht sich doch &gt;!<br />
hajue</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14984</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14984</guid>
<pubDate>Tue, 11 Sep 2012 15:56:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hajue</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung bei Beamten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo hajue,</p>
<p>eine Wiedereingliederung erfolgt im/ aus dem Krankenstand. Also ist der Status eines Beamten auch &quot;krank = dienstunfähig&quot;.</p>
<p>Die Wiedereingliederung ist eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.</p>
<p>[link=http://www.vdk.de/perl/cms.cgi&gt;ID=rp19503]Stufenweise Wiedereingliederung bei Beamten[/link]</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14982</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14982</guid>
<pubDate>Tue, 11 Sep 2012 15:48:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wiedereingliederung bei Beamten</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend zusammen,<br />
ich weiß, dass Tarifangestellte bei der Wiedereingliederung weiterhin als arbeitsunfähig gelten. Wie sieht das bei Beamten aus&gt; Ich vermute, dass  Beamte entweder dienstfähig oder dienstunfähig sind, somit wäre ein Beamter während einer Wiedereingliederung als dienstfähig anzusehen. Ist dies so richtig&gt; Danke für eine Antwort<br />
hajue</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14981</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14981</guid>
<pubDate>Tue, 11 Sep 2012 15:38:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hajue</dc:creator>
</item>
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