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<title>Forum für die SBV - Datenschutz in BEM</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>beim Thema BEM, sollte man immer gesetzessauber bleiben. Also hier das Gesetz, SGB IX § 84 Abs. 2 genau betreffend der im Gesetz zwingend vorgegebenen Teilnehmer beachten. Also strickt trennen zwischen den Aufgaben und Rechten und Pflichten des AG, des BR und der SchwbV und ganz besonders der des Betroffenen Beschäftigten.</p>
<p>Dieses auch, weil etwas was ggf lange gut klappte durch Veränderungen im den Kreisen der Betroffenen morgen zu Problemen führen kann.</p>
<p>Ganz besonders kritisch kann es dann werden, wenn auch wenn gut gemeint Mandatsträger, also Vertreter der Beschäftigten die Aufgaben des AG wahrnehmen. Denn wenn dann einmal etwas nicht so klappt wie es sollte und geplant, war es dann eben nicht der AG, dann war es der Mandatsträger. Dieses dann auch wenn lt. Absprache die Handelnden im Auftrag handelten. Denn wenn der AG Probleme ggf das Thema auch mal gerichtsrelevant wird, wird der AG immer versuchen seine &quot;Weste weiß zu halten&quot;. Dann waren sind immer die Anderen schuld.</p>
<p>Auch Gerichte werden dann Mandatsträger in die Pflicht nehmen und ihnen vorhalten, dass gerade sie ja die Gesetze kennen und lt. ihren Aufgaben beachten müssen. Also auf der AN-Seite stehen.</p>
<p>Das betrofft übrigens nicht nur das Thema BEM, sondern z.B. auch das Thema &quot;Aufgaben des AG&quot; gem. SGB IX im Zusammenhang mit der Beschäftigung Schwerbehinderter. Unsere, SchwbV, Aufgaben sind dann nur den AG ggf. beratend zu unterstützen, nicht seine Aufgaben zu erledigen und sonst den Betroffenen Schwerbehinderten zu unterstützen.  </p>
<p>Dieses alles ganz besonders beim Thema Datenschutz. Denn gerade dort haben wir als Mandatsträger besondere Pflichten.</p>
<p><strong>Bitte bachten, dieser Beitrag ist vollkommen wertneutral und nun nicht auf diesen ersten Beitrag, hier von Apanatshi, bezogen zu verstehen. Es passt halt nur gerade!</strong></p>
<p><a href="http://www.efweha-verlag.de/_sgg/m1m1s2_1.htm">Beschäftigtendatenschutz im Fokus der Rechtsprechung Rechtsprechung des BAG und Bundesverwaltungsgericht, Autor Prof Franz Josef Düwell.</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15009</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15009</guid>
<pubDate>Thu, 13 Sep 2012 11:15:56 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andrea,<br />
» <br />
» nur noch ergänzend:<br />
» Die BEM-Akten befinden sich so lange bei mir, bis sie abgeschlossen sind,<br />
» dann werden Sie an den Betriebsarzt weitergeleitet, der sie gesondert<br />
» verwahrt.,</p>
<p>Sorry, das ist nicht sauber. Die BEM-Akten gehören zur Personalakte. Dort müssen sie aber vor unberechtigten Zugriff extra geschützt sein. Bei uns sind diese Akten per zusätzlichen Passwort geschützt.</p>
<p> <br />
» Bei BEM-akten, bei denen es sich um Schwerbehinderte handelt, behalte ich<br />
» die Unterlagen in meiner Funktion als Schwerbehindertenvertretung bei mir,<br />
» damit ich jederzeit Zugriff auf den Vorgang habe.</p>
<p>BEM-Akten - siehe oben</p>
<p> Gleichzeitig brauche ich<br />
» einen Überblick in meiner Aufgabe als Leitung des BEM was die Zuschüsse<br />
» betrifft. Dies ist nämlich auch meine Aufgabe, die Zuschüsse vom<br />
» Integrationsamt zu überwachen bzw. bei Bedarf neu zu beantragen, bzw. zu<br />
» verlängern.</p>
<p>Da hat sich der AG aber sehr schlau aus der Veranwortung gestohlen und dir das Risiko und die Hfatung aufs Auge gedrückt</p>
<p><br />
» <br />
» Unsere Betriebsvereinbarung zu BEM ist mehrfach diskutiert worden mit<br />
» Datenschutzbeauftragten, Integrationsamt und Gewerkschaft. ich denke, dass<br />
» das im wesentlichen passt. Die Ansprüche, die die stv. Personalleiterin nun<br />
» erhebt, nämlich Einblick in die gesamten BEM-Akten ist in der BV nicht<br />
» geregelt bzw. vorgesehen. Die Verantwortung trägt für die einleitung der<br />
» Maßnahmen in erster Linie ich -nicht als SBV sondern als Mitarbeiterin, die<br />
» explizit für BEM zuständig ist.</p>
<p><br />
Letztendlich trägt der Arbeitgeber die Verantwortung. Der AG-Beauftragte ist laut deinen Angaben Mitglied vom BEM-Team. Damit hat er kraft Amtes Anspruch auf alle Unterlagen.</p>
<p>Wie läuft das denn mit den nicht sb Mitarbeitern, die länger als 6 Wochen krank sind&gt; Bekommst du da vom P-Bereich die Informationen und leitest das BEM ein&gt;</p>
<p>» irgendwie habe ich das Gefühl, dass man das Verfahren unseres BEMs nicht<br />
» richtig nachvollziehen kann, aber vielleicht drücke ich mich auch nicht<br />
» deutlich genug aus.</p>
<p>Das Forum kann nur das beurteilen, was an Informationen vorliegt. Aber bitte immer daran denken:<br />
Betriebsvereinbarungen können Gesetze nicht aushebeln</p>
<p><br />
» Ich bin mir sicher, dass ich auf dem richtigen Weg bin, wenn auch das eine<br />
» oder andere noch ausgefeilt werden muss, das ist mir auch klar. doch<br />
» Datenschutz und Schweigepflicht ist für mich das höchste Gut und das werde<br />
» ich auch verteidigen.</p>
<p>Dies ist aber immer zweiseitig. Nur mit dem Hinweis auf Datenschutz kannst du einem Mitglied des BEM Teams keine Informationen verweigern, oder entscheiden welche BEM-Infos er erhält und welche nicht</p>
<p><br />
 Hätte ich dies in all den Jahren nicht getan, hätten<br />
» mir die Kollegen schon längst das Vertrauen entzogen und mich nicht mit<br />
» mehr als 90% erneut gewählt.</p>
<p><br />
Du wurdest doch als Leitung BEM-Team von AG beauftragt, Bitte nicht mit der SBV-Tätigkeit vermischen. Du bist SBV, BR und BR-Sekretärin, also alles Tätigkeiten für den Arbeitnehmer. Dann bist du Leitung BEM-Team Also eigentlich eine Tätigkeit für eine Pflicht des  Arbeitgeber. Als BR-Sekretärin ist der BRV dein Dienstvorgesetzter. Wer ist dein Dienstvorgesetzter als Leitung BEM. Wer hat dir diese Aufgabe explizit übertragen&gt;</p>
<p>Mein persönlicher Eindruck bisher ist, das du/ihr euch auf äusserst dünnen Eis bewegt. Wenn es mal schiefgehen sollte, und ein Mitarbeiter den juristischen Weg beschreitet, könnte es sehr eng werden. Sowohl für dich, was die persönliche Haftung betrifft, als auch generell für deinen AG und dem AG-Beauftragten</p>
<p>VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15008</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15008</guid>
<pubDate>Thu, 13 Sep 2012 09:04:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andreas,<br />
» Mitglieder des BEM-Teams bin ich als SBV und gleichzeitig Vorsitzende des<br />
» BEM-teams, weiterhin ist Mitglied die stv. BRVorsizenden, die<br />
» AG-Beauftragte und der Betriebsarzt.<br />
» Bei mir laufen alle Informationen auf und leite die eingeleiteten Maßnahmen<br />
» in schriftlicher Form zur Kenntnisnahme an das gesamte BEM-Team sowie an<br />
» die Vorgesetzte. Natürlich immer unter Einhaltung des Datenschutzes, keine<br />
» Nennung von Diagnosen etc.</p>
<p>Du wurdest vom Arbeitgeber offziell mit diesem Vorsitz des BEM-Teams beauftragt&gt; Du erhälst auch die Hinweise über =&gt; 6 Wochenerkrankungen von nicht sb Kollegen&gt;</p>
<p>» Da ich zu 90 % Ansprechpartner für meine KollegInnen bin, die an BEM-<br />
» teilnehmen wollen, sind in der REgel bei mir auch alle Einzelheiten,<br />
» gesundheitsrelevante oder auch andere Notizen in den Akten, die nicht für<br />
» den Arbeitgeber, sprich die stv. Personalleiterin gedacht sind. </p>
<p><br />
Trennst du die Aktenaufbewahrung räumlich von sb Kollegen und nicht-sb Kollegn</p>
<p><br />
» der AG ja durch die Hintertür Zugang zu gesundheitsrelevante Daten, was<br />
» u.U. auch von Nachteil für die betreuten Kollegen sein kann. <br />
» Ich bin der Meinung, die Beschlüsse und Maßnahmen können und müssen<br />
» jederzeit zur Kenntnis gebracht werden, aber nicht die gesamten<br />
» Akteninhalte.<br />
» Und genau das wurde eingefordert. Ich bin trotzdem der Meinung, dass das<br />
» nicht geht, ansonsten ist das ganze Verfahren ja absurd und hat mit<br />
» Datenschutz nichts zu tun. Nicht ohne Grund hat bisher noch kein Kollege<br />
» die Hilfe der stv.Personalleiterin angenommen- ich würde es auch nicht tun</p>
<p><br />
Hier hast du aber ein massives Problem. Sämtliche Mitglieder des BEM Teams haben Anspruch auf sämtliche Informationen, die das einzelne BEM betreffen und in der BEM-Akte hinterlegt werden. Dies ist keine Entscheidung der BEM-Leitung, wer welche Informationen erhält und wer nicht.<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15007</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15007</guid>
<pubDate>Thu, 13 Sep 2012 08:40:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hotte, hast nicht ganz unrecht, aber das ist nur im Fall meiner Abwesenheit Urlaub/krank gedacht.<br />
In 80% der Fälle kann ich sagen, dass es sich um bereits bestehende Schwerbehinderungen handelt oder welche, die gerade im Antragsverfahren sind.<br />
Wer das ist, wird auf einer Liste geführt und somit weiß mein Kollege auch, für wen er als Schwerbehin.vertreter zuständig wäre. Die anderen Fälle macht dann die 1. stv. BRV, sofern irgend möglich.<br />
Aber hier ist trotzdem noch Klärungsbedarf, da hast du schon recht. Werde die Vertretungsregelung auch demnächst zum Thema machen und in der BV ergänzen.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <br />
Danke,Apanatshi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15005</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15005</guid>
<pubDate>Wed, 12 Sep 2012 18:37:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo Andrea,<br />
» ich denke deine Bedenken sind berechtigt.<br />
» Hier ein Link in dem ein Datenschutzkonzept zu finden ist.<br />
» <a href="http://www.iqpr.de/iqpr/seiten/bgm/bgm-eingliederung/bgm-eingliederung-de.asp">http://www.iqpr.de/iqpr/seiten/bgm/bgm-eingliederung/bgm-eingliederung-de.asp</a></p>
<p>Danke, dickesHemd, kenn ich schon. Aber es ist gut, dass Du mich da nochmal drauf stößt. Es ist nie verkehrt, sich das nochmal in Erinnerung zu rufen und durchzuarbeiten.:ok: </p>
<p>Es grüßt Apanatshi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15004</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15004</guid>
<pubDate>Wed, 12 Sep 2012 18:31:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>nur noch ergänzend:<br />
Die BEM-Akten befinden sich so lange bei mir, bis sie abgeschlossen sind, dann werden Sie an den Betriebsarzt weitergeleitet, der sie gesondert verwahrt., <br />
Bei BEM-akten, bei denen es sich um Schwerbehinderte handelt, behalte ich die Unterlagen in meiner Funktion als Schwerbehindertenvertretung bei mir, damit ich jederzeit Zugriff auf den Vorgang habe. Gleichzeitig brauche ich einen Überblick in meiner Aufgabe als Leitung des BEM was die Zuschüsse betrifft. Dies ist nämlich auch meine Aufgabe, die Zuschüsse vom Integrationsamt zu überwachen bzw. bei Bedarf neu zu beantragen, bzw. zu verlängern.</p>
<p>Unsere Betriebsvereinbarung zu BEM ist mehrfach diskutiert worden mit Datenschutzbeauftragten, Integrationsamt und Gewerkschaft. ich denke, dass das im wesentlichen passt. Die Ansprüche, die die stv. Personalleiterin nun erhebt, nämlich Einblick in die gesamten BEM-Akten ist in der BV nicht geregelt bzw. vorgesehen. Die Verantwortung trägt für die einleitung der Maßnahmen in erster Linie ich -nicht als SBV sondern als Mitarbeiterin, die explizit für BEM zuständig ist.<br />
irgendwie habe ich das Gefühl, dass man das Verfahren unseres BEMs nicht richtig nachvollziehen kann, aber vielleicht drücke ich mich auch nicht deutlich genug aus.<br />
Ich bin mir sicher, dass ich auf dem richtigen Weg bin, wenn auch das eine oder andere noch ausgefeilt werden muss, das ist mir auch klar. doch Datenschutz und Schweigepflicht ist für mich das höchste Gut und das werde ich auch verteidigen. Hätte ich dies in all den Jahren nicht getan, hätten mir die Kollegen schon längst das Vertrauen entzogen und mich nicht mit mehr als 90% erneut gewählt.</p>
<p>Gruß Andrea</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15003</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15003</guid>
<pubDate>Wed, 12 Sep 2012 18:27:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist schon richtig Hotte, letztendlich trägt der AG die Verantwortung. Nur ich bin verantwortlich in meiner Funktion als Leiterin des Betrieblichen Eingleiderungsmanagements, dass alle Fakten zusammengetragen werden, Maßnahmen werden von mir inizjiert, abgeklärt (z.b. Arbeitsplatzausstattungen, Arbeitsplatzveränderungen, Veränderungen der Tätigkeit, anträge auf SB, anträge auf Gleichstellung, Beantragung von Zuschüssen bei Minderleistung etc.beim Integrationsamt,Kontakt mit ifd etc. etc. Die ganze Palette und nicht vom Arbeitgeber. Hier erfolgt letztendlich nur die formelle Absegnung, vorausgesetzt, das Konzept kann stimmig vorgelegt werden.<br />
Es gibt niemanden sonst, der die Kontakte hat, der weiß wo er angreifen kann und muss, damit alle Beteiligten letztendlich von einer Maßnahme profitieren können. Und ich sags nochmal, es gibt niemanden. eine Übertragung an die Personalabteilung oder was auch immer, wäre zum Scheitern verurteilt.<br />
Ich kann mit dem wissen, das ich als langjährige SBV nun habe (über 20 Jahre) abschätzen, wo ich ansetzen kann. Der Personalabteilung würden letztendlich nur Änderungsverträge oder sogar krankheitsbedingte Kündigung einfallen. Dies ist in meiner Amtszeit bisher noch nicht erfolgt. Natürlich verfüge ich auch über ganz persönliche Kenntnisse von Mitarbeitern, u.a. auch Arztberichte, Atteste, sonstige vertrauliche Vermerke, die definitiv für keine andere Ohren bestimmt sind,aber u.U. für mich wichtig sind in meinen Entscheidungen für Maßnahmen, Argumentation gegenüber AG und vielleicht auch ifd und Integrationsamt.<br />
Diese Infos gehören, und da bleibe ich dabei, unter die Schweigepflicht und die habe ich als Schwerbehindertenvertretung, aber auch als Vorsitzende des 4-köpfigen Integrationsteams zu wahren. Diese Infos in den Händen einer stv. Personalleiterin zu wissen, auch wenn sie AG-Beauftragte ist, würde mich doch sehr verunsichern und vermutlich auch meine Kollegen, die sich mir anvertrauen. <br />
Leider gibt es für meine vertragliche Tätigkeit,nämlich als Leiterin der BEM-Stelle keine Vertretung. Der Arbeitgeber hat dies bisher nicht bewilligt und in der Tat steht BEM mehr oder weniger still, wenn ich im Urlaub oder krank bin.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" />  einen kleinen Teil deckt lediglich meine Kollegin, die stv. BR-vorsitzende ab, die ebenfalls Mitglied im Integrationsteam ist. Diese verfügt auch über einen Schlüssel zum Aktenschrank und ist befugt, Einsicht zu nehmen, sollten wirklich Unklarheiten bestehen. Ansonsten sind alle anderen über die laufenden Maßnahmen und Absprachen in schriftlicher Form auf dem laufenden und benötigen eigentlich keinen Zugriff auf die restlichen Unterlagen. Imµprinzip könnte die stv. Personalabteilung in meiner Abwesenheit Maßnahmen zur Prävention einleiten, wenn sie wüßten, was geht.   Ernsthaft hat sich aber dafür noch keiner interessiert, die sind froh, wenn ich Ihnen die Probleme abnehmen. Wenn in der Zeit meiner Abwesenheit BEM nicht läuft, ist dies aber auch nicht wirklich mein Problem sondern das des Arbeitgebers. Bei nicht durchgeführten BEM müssten eigentlich auch die dümmsten in der Personalabteilung wissen, dass sie dann bei einer rechtlichen Auseinandersetzung äußerst schlechte Karten haben (in zwei Fällen sind sie damit sogar schon auf den Bauch gefallen und haben Lehrgeld bezahlt).<br />
Gruß Andrea</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15002</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15002</guid>
<pubDate>Wed, 12 Sep 2012 18:15:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andrea,<br />
 </p>
<p>» Bisher haben wir es immer so gemacht, dass lediglich die stv.<br />
» Betriebsratsvorsitzende und auch Mitglied des Integrationsteams Zugang hat<br />
» <strong>sowie mein 1. Stellvertreter.</strong> In der BV ist dies aber noch nicht geregelt.<br />
» <br />
» Gruß Andrea</p>
<p>Warum hat dein 1.Stellvertreter Zugriff&gt;<br />
Da bewegst du dich bzgl. des Datenschutzes aber auf ganz gefährlichem Eis.<br />
Stichwort: ruhendes Mandat<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15001</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15001</guid>
<pubDate>Wed, 12 Sep 2012 17:29:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andrea,</p>
<p>&gt;&gt;Außerdem, ich bin die Vorsitzende des<br />
» Integrationsteams und habe auch die Verantwortung für das BEM-Verfahren zu<br />
» tragen.</p>
<p><br />
Wie verträgt sich das eigentlich mit dem § 84 SGB IX &gt;<br />
Danach hat doch der Arbeitgeber die Verantwortung für die Prävention&gt;<br />
Die SBV ist bei Präventionsverfahren nur einzubinden, wenn es sich um sb Mitarbeiter handelt&gt;</p>
<p><br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15000</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15000</guid>
<pubDate>Wed, 12 Sep 2012 16:42:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andrea,<br />
ich denke deine Bedenken sind berechtigt.<br />
Hier ein Link in dem ein Datenschutzkonzept zu finden ist.<br />
<a href="http://www.iqpr.de/iqpr/seiten/bgm/bgm-eingliederung/bgm-eingliederung-de.asp">http://www.iqpr.de/iqpr/seiten/bgm/bgm-eingliederung/bgm-eingliederung-de.asp</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14999</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14999</guid>
<pubDate>Wed, 12 Sep 2012 14:31:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>DickesHemd</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andrea,</p>
<p>dem BEM Team steht nur die Einsicht in der offiziellen BEM Akten zu. Sofern die SchwbV und / oder Vorsitzende des BEM-Teams Nebenakten führt, wäre hier zu prüfen ob dieses überhaupt zulässig und mit dem Datenschutzgesetz vereinbar ist. Denn Nebenakten sieht das Gesetz, hier also SGB IX nicht vor. Wenn ja, dann muss hier der das Datenschutzgesetz beachten. Ganz besonders die Regel, Datensprasmkeit und nur das was notwendig und nur so lange als notwendig.</p>
<p>Ein Betroffener kann selbstverständlich BEM-Team-Mitglieder auch Wissen über die Art der Erkrankung mitteilen, doch es muss dann auch bedenken wem er was in welcher Funktion mitteilt und zu welchem Zeck er dieses macht. Das BEM-Team ist ein Gremium wie auch z.B. der BR. Also gilt auch hier im Gremium, wie im BR, keine Verschwiegenheit, da alle dem Datenschutz unterliegen.</p>
<p>Fazit: Also Vorsitzende des BEM-Teams bist Du nun einmal nicht die nette vertrauenswürdige Andres, sondern die vertrauenswürdige Vorsitzende des BEM-Teams.</p>
<p>Weiter muss/sollte ja auch geregekt sein, wer die Funktion des Vorsitzende des BEM-Teams macht wenn Du verhindert bist, also z.B. Urlaub oder Krankheit. Denn beides sind keine Gründe, dass in dieser Zeit es kein BEM geben darf oder diese ruhen/aussetzen muss.</p>
<p>Habt ihr dieses bedacht/geregelt&gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14998</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14998</guid>
<pubDate>Wed, 12 Sep 2012 12:41:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Antwort, Bernhard, aber ich glaube ich muss noch was dazu ergänzen:<br />
Mitglieder des BEM-Teams bin ich als SBV und gleichzeitig Vorsitzende des BEM-teams, weiterhin ist Mitglied die stv. BRVorsizenden, die AG-Beauftragte und der Betriebsarzt.<br />
Bei mir laufen alle Informationen auf und leite die eingeleiteten Maßnahmen in schriftlicher Form zur Kenntnisnahme an das gesamte BEM-Team sowie an die Vorgesetzte. Natürlich immer unter Einhaltung des Datenschutzes, keine Nennung von Diagnosen etc.<br />
Da ich zu 90 % Ansprechpartner für meine KollegInnen bin, die an BEM- teilnehmen wollen, sind in der REgel bei mir auch alle Einzelheiten, gesundheitsrelevante oder auch andere Notizen in den Akten, die nicht für den Arbeitgeber, sprich die stv. Personalleiterin gedacht sind. Somit hätte der AG ja durch die Hintertür Zugang zu gesundheitsrelevante Daten, was u.U. auch von Nachteil für die betreuten Kollegen sein kann. <br />
Ich bin der Meinung, die Beschlüsse und Maßnahmen können und müssen jederzeit zur Kenntnis gebracht werden, aber nicht die gesamten Akteninhalte.<br />
Und genau das wurde eingefordert. Ich bin trotzdem der Meinung, dass das nicht geht, ansonsten ist das ganze Verfahren ja absurd und hat mit Datenschutz nichts zu tun. Nicht ohne Grund hat bisher noch kein Kollege die Hilfe der stv.Personalleiterin angenommen- ich würde es auch nicht tun</p>
<p>Gruß Andrea<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14997</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14997</guid>
<pubDate>Wed, 12 Sep 2012 12:25:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>» Es besteht im Zusammenhang mit BEM eine Betriebsvereinbarung, in dem auch<br />
» die Ansprechpartner, sprich die Mitglieder des Integrationsteams genannt<br />
» sind.<br />
» Als ein Mitglieder ist auch die AG-Beauftragte für scherbehinderte genannt,<br />
» nämlich die stv. Personalleiterin!<br />
Also, sie ist Mitglied und hat damit ein Recht der Einsicht in alle Unterlagen des BEM-Teams.</p>
<p>Einzig der Betroffene schließt sie aus einem BEM-Verfahren aus. Dieses kann aber dann zu Folge haben, dass der AG erklärt, habe ein BEM angeboten, doch es konnte durch diese Einschränkung des Betroffenen nicht vollumfänglich umgesetzt werden. Dann geht dieses zu Lasten des Betroffenen.</p>
<p>» Gibt es irgendeinen Winkelzug, dass die stv. Personalleiterin doch die<br />
» Akten von bestimmten Leuten einsehen könnte&gt;<br />
Also, kein Winkelzug sondern wahrnehmen der Aufgabe und das Recht aus dieser.</p>
<p>Aber, wenn ein Schwb betroffen ist und der BASchwb hier seine Aufgaben nicht wahrnimmt, kann man via SGB IX § 98 i.V. mit § 156 Abs 1, Satz 9 SGB IX handeln. </p>
<p>» Bisher haben wir es immer so gemacht, dass lediglich die stv.<br />
» Betriebsratsvorsitzende und auch Mitglied des Integrationsteams Zugang hat<br />
» sowie mein 1. Stellvertreter. In der BV ist dies aber noch nicht geregelt.<br />
Hier verstößt Du dann ggf gegen die BV was Folgen haben kann. Denn jeder der in der BV genannte (Mitglieder des BEM-Team) haben uneingeschränktes Zugangsrecht zu den Unterlagen, es sei der Betroffene schränkt ein. Es dürfen keine Zugang/Einblick haben die nicht in der BV genannt sind.</p>
<p><strong>Außer:</strong><br />
Personalsachbearbeiter und ggf. andere verantwortlich AG Vertreter haben Zugang/Einblick sofern es für ihre dienstliche Aufgaben erforderlich. Also ggf. nur ein beschränktes/ eingeschränktes Recht auf bestimmte Unterlagen. Wenn also z.B im BEM einen bestimmte Ausstattung des Arbeitsplatzes/Umfeld beschlossen wurde, habe die welche hier Inhalte zur Umsetzung dieser Beschlüsse bedürfen darauf ein Einblickrecht denn sie müssen ja wissen was wie wo umzusetzen ist. Personalsachbearbeiter oder Vorgesetzte wenn es um Umsetzungen/ Arbeitsanforderungen usw. geht. Aber auch der BR in Unterlagen welche die Beschlussfassung betreffen und hierfür erforderlich sind (Recht auf vollständige Unterrichtung. </p>
<p>Es bedarf aber für das gesamte BEM Team in den meisten Fällen nicht das Wissen der Art der Erkrankung sondern nur der Auswirkungen und Anforderungen betreffend der Abhilfe. Daher schlägt ein Arzt (externer oder Betriebsarzt) nach Gespräch mit dem Betroffenen und dem Wissen der Erkrankung dann geeignete Maßnahmen vor. Der Arzt unterliegt ja dem Arztgeheimniss.</p>
<p><br />
<strong>PS: </strong>Die Unterlagen eines BEM kommen nicht in die &quot;normale&quot; Personalakte. Sie sind gesondert (verschlossen) aufzubewahren und nach Abschluss/Umsetzung der Maßnahme zu vernichten. Es sei es müssen begründet bestimmte Unterlagen länger aufbewahrt werden.</p>
<p>Hier ist ganz besonders der Grundsatz der sparsamen Datenhaltung/Speicherung lt. Datenschutzgesetz zubeachten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14994</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14994</guid>
<pubDate>Wed, 12 Sep 2012 09:24:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz in BEM</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo SBVler,</p>
<p>ich habe folgende Situation:<br />
Es besteht im Zusammenhang mit BEM eine Betriebsvereinbarung, in dem auch die ansprechpartner, sprich die Mitglieder des Integhrationsteams genannt sind.<br />
Als ein Mitglieder ist auch die AG-Beauftragte für scherbehinderte genannt, nämlich die stv. Personalleiterin!<br />
Ich stelle fest, dass die Kollegin diesbezüglich noch niemals kontaktiert worden ist.<br />
Bei Gesprächen, in denen wir klären wollten, in welcher Weise wir organisatorisch was verbessern könnten, kam der Vorschlag, dass die stv.Personalleiterin auf Aktennotizen meinerseits oder von anderen Mitgliedern des Integrationsteams, sog. Fallbegleitern verichten will. Sollten nöähere Informationen zu einzelnen Personen erforderlich sein, könnte Sie dies als Mitglied des Integrationsteams doch jederzeit einsehen.<br />
Dagegen habe ich mich verwehrt. In den Akten befinden sich a) ausnahmslos Fälle, die nicht von ihr begleitet worden sind b) die Akten enthalten gesundheitsrelevante Daten und auch andere Notizen, die eine stv. Personalleiterin nicht zu interessieren hat. ansonsten kann ich BEM zukünftig vergessen, wenn der Datenschutz nicht mehr gewährleistet ist. Sie wollte mir im Ernst verkaufen, dass ja alles nur zum Besten für die Betroffenen erfolgen würde. Ich bleib bei meienr Entscheidung und ich denke, ich liege auch richtig damit&gt; Außerdem, ich bin die Vorsitzende des Integrationsteams und habe auch die Verantwortung für das BEM-Verfahren zu tragen.<br />
Gibt es irgend einen Winkelzug, dass die stv. Personalleiterin doch die Akten von bestimmten Leuten einsehen könnte&gt;<br />
Bisher haben wir es immer so gemacht, dass lediglich die stv. Betriebsratsvorsitzende und auch Mitglied des Integrationsteams Zugang hat sowie mein 1. Stellvertreter. In der BV ist dies aber noch nicht geregelt.</p>
<p>Gruß Andrea</p>
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<pubDate>Tue, 11 Sep 2012 15:52:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
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