<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Schwerbehinderung erst beim Vorstellungsgespräch angeben</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Schwerbehinderung erst beim Vorstellungsgespräch angeben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mitsi,</p>
<p>da ihr ja, wenn ich es richtig verstehe, schon ein funktionierende BV bzgl. Beteilligung der SBV an allen Bewerbergesprächen hattet, hilft vielleicht folgende Agumentationshilfe diesen Passus nicht aus der neuen BV heraus zunehmen und warum der AG positiv davon profitiert:</p>
<p>Denn die Frage durch den AG im Bewerbergespäch, nach bekannt werden einer Behinderung, ob der Bewerber es wünscht, das die SBV beteiligt wird, kann bei dem Bewerber einen negativen &quot;Beigeschmack&quot; bekommen, da hier der Bewerber denken könnte...</p>
<p>Auszug von: Autor Prof. Dr. Bernhard Knittel:<br />
Die Ablehnung muss auf Initiative des schwerbehinderten Bewerbers zurückgehen. Der Arbeitgeber kann ihn zwar anlässlich der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in allgemeiner Form auf dieses Ablehnungsrecht hinweisen. Unzulässig wäre aber die ausdrückliche Nachfrage, ob der Bewerber die Beteiligung der SBV wünsche. <strong>Dies könnte nämlich dem Betroffenen möglicherweise den Eindruck vermitteln, die als gesetzlicher Regelfall vorgesehene Einschaltung der SBV sei dem Arbeitgeber nicht willkommen und daher eine Ablehnung ihrer Beteiligung durch den Bewerber erwünscht.</strong></p>
<p>Es liegt auf der Hand, dass der auf den Erfolg seiner Bewerbung hoffende schwerbehinderte Mensch dann vielleicht aus sachfremden Gründen auf die zur Wahrung seiner Interessen vorgesehene Mitwirkung der SBV verzichten könnte. Damit liefe aber ein Verlangen des Arbeitgebers nach einer ausdrücklichen Entscheidung des Stellenbewerbers dem Sinn der gesetzlichen Regelung in § 81 Abs. 1 Satz 6 und 10 SGB IX zuwider, nämlich grundsätzlich durch die Beteiligung der SBV bereits dem Anschein einer Benachteiligung der schwerbehinderten Bewerber entgegenzuwirken und hiervon nur dann abzusehen, wenn dies der Bewerber selbst - aus von ihm subjektiv wohl erwogenen Gründen - bewusst ablehnt<br />
(SGB IX  Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Kommentierung zu § 81 Rdnr. 36).</p>
<p><br />
Bei uns hat diese Sichtweise damals den AG überzeugt, warum es gut ist die SBV von Anfang an mit im Boot zuhaben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15321</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15321</guid>
<pubDate>Fri, 30 Nov 2012 10:45:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sbv-nl-west</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehinderung erst beim Vorstellungsgespräch angeben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>da hilft ggf nur eines, wenn Du einen solchen Fall hast, dass erst im Vorstellungsgespräch sich herausstellt, dass ein Schwerbehinderter unter den Bewerbern ist/war, du daher nun aus den von Dir beschriebenen Gründen eine komplette Wiederholung verlangst und der AG diesem nicht nachkommt, versuche es oer Beschlussverfahren einzuklagen.</p>
<p><br />
<strong>PS:</strong> Eine Wiederholung bedeutet aber ggf auch, für die Wiederholer eine kleinen Vorteil. Denn sie haben ja die Erfahrungen aus dem ersten/ bereits geführten Vorstellungstermin. Könnten ggf also hier nachbessern.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15320</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15320</guid>
<pubDate>Fri, 30 Nov 2012 10:09:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehinderung erst beim Vorstellungsgespräch angeben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen, danke für die prompten Antworten.</p>
<p>Habe heute etwas mehr Zeit, deshalb schildere ich mal den Hintergrund.<br />
Wir hatten eine BV Erstausbildung,in dieser GEKÜNDIGTEN BV war die SBV bei allen Azubiauswahlrunden dabei. Nun wird eine neue BV ausgearbeitet und dort<br />
möchte man/frau die SBV raushaben. Nur wenn sich von vorn herein ein SB-Bewerber zu erkennen gibt, ist die SBV dabei (sagt ja auch das Gesetz). Und<br />
promt hatten wir letzte Woche den Fall, dass sich ein Bewerber als sb zu erkennen gab. Nun wurde der SB-Bewerber zu den Einzelgesprächen geladen, wo ich dann auch miteinbezogen wurde. Das ist doch lächerlich, da ich keine Meinung vom Vortage haben kann. Da werden die Tests geschrieben, es folgt eine Selbstpräsentation, Rollenspiele etc.. Das alles kann ich doch gar nicht beurteilen.<br />
Meiner Meinung nach, hätte alles abgebrochen werden müssen und die ganze Vorstellungsrunde nochmal laufen müssen. Natürlich kostet das dem AG Geld und Zeit, doch sie könnten ja die SBV wieder in die BV-Erstausbildung mit reinmehmen, dann hätten wir dieses Problem nicht.<br />
Schade, dass es nirgendwo eine rechtliche Grundlage gibt.<br />
Nochmals vielen, vielen Dank. Vielleicht hat ja doch noch jemnand einen Tipp für mich.<br />
Wünsche allen ein schönes Wochenende.<br />
Mitsi<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15318</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15318</guid>
<pubDate>Fri, 30 Nov 2012 06:10:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>mitsi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehinderung erst beim Vorstellungsgespräch angeben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,<br />
Du hast natürlich recht, daß es dazu keine Rechtsprechung gibt. Auch die mir bekannten Kommentare schweigen sich zu diesem Problem aus.<br />
Allerdings scheint mir der Anspruch aus der Logik des SGB IX durchaus begründbar.<br />
Denn auch bei anderen &quot;Ehrenrunden&quot; (Abbruch und Neustart eines Verfahrens), die der AG evtl. drehen muß (zB wenn ein AN erst nach Ausspruch einer Kündigung seine sbM-Eigenschaft offenbart) kommt es nicht auf ein Verschulden des AG an.<br />
Zum Anderen stellt sich natürlich die Frage, wie zB eine SBV noch eine Vergleichsmöglichkeit haben soll, wenn mehrere Bewerbergespräche geführt werden und sich erst ein Bewerber am Schluß offenbart. Ob dann zB diesem Bewerber wirklich die gleichen Fragen gestellt wurden wie allen anderen Bewerbern, ist doch dann nicht mehr seriös überprüfbar.</p>
<p>Mir geht es hier aber nicht um eine Schikane. Deswegen habe ich bewußt zuerst die &quot;Abstimmung&quot; mit dem AG über das weitere Vorgehen genannt. Im Einzelfall muß aber auch hier mE der &quot;Neustart&quot; des Verfahrens von der SBV erzwingbar sein, um ihren Aufgaben nachkommen zu können.</p>
<p>Als SBV sollte man aber in solchen vom AG definitiv unverschuldeten Fällen die Zumutbarkeit bzw. Praktikabilität nicht außer Acht lassen. Ein Bewerberverfahren mit einigen wenigen Vorstellungsgesprächen ist sicherlich zumutbarer zu wiederholen als ein aufwendiges Verfahren mit dutzenden oder gar hunderten von Gesprächen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15311</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15311</guid>
<pubDate>Thu, 29 Nov 2012 10:19:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehinderung erst beim Vorstellungsgespräch angeben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe hier eine etwas andere Sicht betreffend des zweiten Teils der Antwort.</p>
<p>Wenn z.B. eine Vielzahl Vorstellungsgespräche bereits gelaufen sind und dann im Laufe eines Vorstellungsgespräches sich herausstellt, dass was aus den Unterlagen nicht ersichtlich sich doch ein Schwerbehinderter befindet, muss der AG zwar erst einmal alles stoppen und die SchwbV sofort gem. SGB IX einbinden, es kann aber nicht gefordert werden, dass der AG alle Vorstellungsgespräche noch einmal NEU führen muss.</p>
<p>Dazu finde ich keine Rechtsgrundlage und es gibt auch kein entsprechendes Urteil. Hier ist ja auch zu beachten, dass hier kein Verschulden des AG vorliegt, welches solches berechtigen könnte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15310</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15310</guid>
<pubDate>Thu, 29 Nov 2012 09:43:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehinderung erst beim Vorstellungsgespräch angeben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wenn sich während einer Vorstellungsrunde ein Bewerber als sbM zu erkennen gibt, muß Dich der AG <strong>sofort</strong> unterrichten, hinzuziehen und sich mit Dir über das weitere Vorgehen beraten. Ggfs kann die SBV verlangen, daß das gesamte Verfahren noch mal von vorne beginnt - unter voller Beteiligung der SBV.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15309</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15309</guid>
<pubDate>Thu, 29 Nov 2012 09:09:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schwerbehinderung erst beim Vorstellungsgespräch angeben</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe SBV'ler, dringend benötige ich eure Hilfe.<br />
Wir stellen jedes Jahr mehrere Azubis ein. Ich merke wie der Trend zur<br />
Nichtangabe der Schwerbehinderung geht. Die meisten geben sich erst in<br />
der Vorstellungsrunde zu erkennen. Ja ... und da liegt das Problem.<br />
Wenn keine SB-Berwerbung dabei ist, werde ich ja als SBV nicht eingeladen.<br />
Wie sieht es dann aus, wenn sich jemand zu erkennen gibt&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;<br />
Vielen lieben Dank für eure Antworten.<br />
Gruß Mitsi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15308</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15308</guid>
<pubDate>Thu, 29 Nov 2012 08:05:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>mitsi</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
