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<title>Forum für die SBV - Wahl zur Gesamt-SBV per Briefwahl</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wahl zur Gesamt-SBV per Briefwahl (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Wir haben in 5 Niederlassungen innerhalb Deutschlands Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Nun möchten wir eine Gesamtschwerbehindertenvertretung wählen, die bis dato noch nicht besteht. Können wir im vereinfachten Wahlverfahren wählen (Wahlversammlung)&gt;&gt;&gt;&gt;</p>
<p>Die Wahl der SBV-Stufenvertretungen <strong>muß per Briefwahl</strong> im förmlichen Wahlverfahren erfolgen (<a href="http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/__22.html">§ 22</a> Abs. 1 Satz 1 SchwvVWO), sofern nicht ausnahmsweise die SBV-Stufenvertretung bestimmt oder vereinfacht gewählt werden darf nach § 22 Abs. 2 oder Abs. 3 SchwbVWO. </p>
<p>Dies bedeutet, dass (wie hier) immer dann eine Briefwahl bei der Wahl der Gesamt-SBV zu erfolgen hat, wenn es <strong>mehr als zwei</strong> wahlberechtigte Vertrauenspersonen gibt (§ 22 Abs. 2 SchwbVWO) und noch keine Gesamt-SBV existiert oder wenn eine bereits existierende Gesamt-SBV bei mehr als zwei wahlberechtigten Vertrauenspersonen <strong>nicht rechtzeitig</strong> vor Ablauf ihrer Amtszeit eine Versammlung nach <a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__97.html">§ 97</a> Abs. 8 SGB IX zur Neuwahl der Gesamt-SBV durchführt (§ 22 Abs. 3 SchwbVWO).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2825</link>
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<pubDate>Tue, 25 Jul 2006 18:57:56 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
</item>
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<title>Wahlen z.Gesamtschwerbehindertenvertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Leider bin ich einem Irrtum aufgesessen, da ich von 2 Bewerbern ausgegangen bin. Da ist es so möglich wie ich schrieb.<br />
Bernhard hat recht, es muß das förmliche Wahlverfahren durchgeführt werden.</p>
<p>Lasst euch doch vom Integrationsamt beraten. Dies ist schließlich auch deren Job. Dann seid ihr auch auf der sicheren Seite.</p>
<p>Eine Wahl zur GSV kann allerdings nur stattfinden, wenn es für eure Betriebe auch einen Gesamt-oder Konzernbetriebsrat gibt.</p>
<p>Die Integrationsämter haben übrigens Infobroschüren für SBV Wahlen, in denen steht auch das Nötige für GSV-Wahlen.</p>
<p>Grüße<br />
J.Schmitt</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1581</link>
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<pubDate>Wed, 12 Oct 2005 11:13:01 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Sozialportal</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlen z.Gesamtschwerbehindertenvertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>habe folgende Hinweise zu diesem Thema erhalten, welche ich weitergeben möchte:</p>
<p>Der Wahlvorstand kann zwar in in einer &quot;sonst geeigneten Weise&quot; von den Wahlberechtigten bestellt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 3 SchwbVWO), beispielsweise in einer &quot;Versammlung&quot;. <br />
 <br />
Die eingentliche Wahl der Gesamt-SBV hat aber  nach der Wahlordnung grundsätzlich durch &quot;schriftliche Stimmabgabe&quot; (§ 11, § 12 SchwbVWO) der fünf örtlichen Vertrauenspersonen zu erfolgen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO), also im förmlichen Wahlverfahren.  <br />
 <br />
Ausnahmsweise könnte dann und nur dann die Wahl der Gesamt-SBV in einer Wahlversammlung mit einem Wahlleiter im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt werden (§ 22 Abs. 3 Satz 2 SchwbVWO in Verbindung mit § 20 SchwbVWO entsprechend), sofern rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der Gesamt-SBV eine Wahlversammlung stattfindet (§ 22 Abs. 3 Satz 1 SchwbVWO). Da aber bisher noch keine Gesamt-SBV existiert, kann m.E. die Wahl der Gesamt-SBV nicht in einer Wahlversammlung erfolgen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1576</link>
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<pubDate>Tue, 11 Oct 2005 12:25:58 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlen z.Gesamtschwerbehindertenvertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Peter,<br />
genau das vereinfachte Wahlverfahren ist angesagt.<br />
5 Leutchen wählen den Boss. Wäre gut, wenn ihr euch einig seid. Bestimmt auch die Stellvertreter der Reihenfolge nach.<br />
Bei uns wurde der Arbeitgeberbeauftragte zur Wahl eingeladen. Macht sich immer gut, wenn der als neutraler Beobachter dabei ist und gleich das Protokoll unterzeichnet.<br />
Grüße<br />
J.Schmitt</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1574</link>
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<pubDate>Mon, 10 Oct 2005 21:02:29 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Sozialportal</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlen z.Gesamtschwerbehindertenvertretung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben in 5 Niederlassungen innerhalb Deutschlands Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Nun möchten wir eine Gesamtschwerbehindertenvertretung wählen,die bis dato noch nicht besteht.<br />
Wir demzufolge 5 stimmberechtigte Schwebis.<br />
Können wir im vereinfachten Wahlverfahren wählen.(Wahlversammlung ,welche als solche ausdrücklich bezeichnet wird&gt;&gt;&gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1572</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1572</guid>
<pubDate>Mon, 10 Oct 2005 08:22:51 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Peter</dc:creator>
</item>
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