<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - KSBV neu wählen?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>KSBV neu wählen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Danke für die ausführliche Antwort.<br />
 Klar habe ich den Gesetzestext auch vorher gelesen, aber ich bin recht neu im Amt und habe selbst noch nie eine Wahl durchgeführt. Kenne das Prozedere daher nur theoretisch. Es ist immer hilfreich alles noch einmal in verständlichen Worten zu lesen. Also vielen Dank, hat mir sehr geholfen!</p>
<p> Gruss cathy</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15770</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15770</guid>
<pubDate>Wed, 06 Mar 2013 09:08:26 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>cathy</dc:creator>
</item>
<item>
<title>KSBV neu wählen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>gewählt werden SBV-Vertretungen grundsätzlich für die gesamte Wahlperiode.</p>
<p>Für die SchwbV (örtl.) bedeutet dieses auch wenn die Zahl der Schwbs auf Null sinkt bleibt sie bis zum Ablauf der Wahlperiode im Mandat und hat ja auch weiter ihre Aufgaben gem. SGB IX.</p>
<p>Für die GSchwbV/KSchwbV gilt es analog, solange es einen GBR oder KBR gibt sind auch diese bis zum Ablauf der Wahlperiode im Mandat und haben ihre Aufgaben.</p>
<p>Hinweis: Im Gegensatz zum GSchwbV/KSchwbV, konstituieren sich GBR und KBR nur einmal zu Beginn. Bei den nächsten BR Wahlen werden diese nur vorübergehen zu &quot;leeren Hüllen&quot; bestehen aber weiter und die neu gewählten BR entsenden nur ihre Mitglieder neu.</p>
<p>Somit bestehen sie wenn einmal gebildet stets fort.</p>
<p>GSchwbV/KSchwbV werden im Gegensatz alle 4 Jahre neu gewählt. Bestehen also nicht automatisch fort. Auch nicht als &quot;leere Hüllen&quot;.</p>
<p>PS: Kann man so auch aus den §§ 94 bzw 97 SGB IX entnehmen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15760</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15760</guid>
<pubDate>Tue, 05 Mar 2013 15:37:28 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>KSBV neu wählen?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>bei uns ist eine Abteilung ausgegliedert worden und jetzt ein Tochterunternehmen. <br />
 Hier gibt es 6 SBs, die demnächst in einer Wahl eine SBV neu stellen.</p>
<p>Eine weitere Tochter mit SBV wird verkauft und hgehört nicht mehr zum Unternehmen.</p>
<p>Nun die Frage:<br />
 Muss danach die KSBV neu gewählt werden&gt;</p>
<p>Vielen Dank für eine Antwort.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15758</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15758</guid>
<pubDate>Tue, 05 Mar 2013 15:28:04 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>cathy</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
