<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Notwendige Arztbesuche innerhalb der Arbeitszeit</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Notwendige Arztbesuche innerhalb der Arbeitszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Max,</p>
<p>das ist <strong>keine Frage / Thema dieses Forums</strong>. Das ist eine Frage zum TV zu dessen Auslegung. Also <strong>eine reine arbeitsrechtliche Frage</strong>. </p>
<p>Damit auch ein Thema des BR bzw. der Tarifpartner. Hier also AG und Gewerkschaft. Mitglieder können sich hier gerne an die Gewerkschaft wenden, dort erhalten sie Auskunft. </p>
<p>Oftmals gibt es zu TV auch noch Protokolle, mit Erklärungen und Auslegungen. Auch diese haben die Tarifpartner. Sie werden idR nicht veröffentlicht.</p>
<p>Weiter ist das Thema <strong>&quot;Arztbesuche während der Arbeitszeit auch ausgeurteilt&quot;</strong>. Urteile hierzu findet man unter A-Z und im Web.</p>
<p>Es gibt betreffende dieses Themas auch <strong>KEINE</strong> Sonderregellungen im SGB IX.</p>
<p>PS: Bitte Fragen stets doch an alle Tln richten. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16292</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16292</guid>
<pubDate>Sat, 24 Aug 2013 07:02:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Notwendige Arztbesuche innerhalb der Arbeitszeit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend Bernhard und Hans-Peter,</p>
<p>im TV-N Berlin § 16 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung steht unter 2:</p>
<p>Als Fälle nach § 616 BGB, in denen der Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Entgeltes (§ 6 Abs. 3) im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden Anlässe:</p>
<p>c) von Krankenkassen angeordnete Untersuchungen, sofern diese nicht außerhalb der Arbeitszeit, ggf. nach deren Verlegung, wahrgenommen werden können.</p>
<p>Also wird bei von Ärzten angeordneten notwendigen Untersuchungen, wie z.B. Blutuntersuchungen bei Diabetes, keine Entgeltfortzahlung geleistet.</p>
<p>Ärzte sind halt keine Krankenkassen, oder sind Vertragsärzte Beauftragte der Krankenkassen&gt; </p>
<p>Wenn Absatz c unklar ist, dann im Zweifel für den Angeklagten&gt;</p>
<p>Wie sieht Ihr dass&gt;</p>
<p>Schönen Abend noch, liebe Grüße </p>
<p>Max</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16291</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16291</guid>
<pubDate>Fri, 23 Aug 2013 20:58:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Max</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
