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<title>Forum für die SBV - Krankentage</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Krankentage (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>der Begriff <strong>&quot;innerhalb eines Jahres&quot;</strong> bezieht sich hier <strong>nicht auf das Kalenderjahr </strong>sondern auf die <strong>zurückliegenden 12 Monate.</strong></p>
<p>Doch wenn der AG nun erst den doch schon länger geltenden und zu beachtenden § 84 Abs 2 SGB IX endlich beachtet und anwendet, sollte man dieses in Absprache mit den betroffenen nun positiv umsetzen. Da kann es dann bei &quot;Altfällen&quot; solche geben wo es noch Sinn macht und andere wo es kein Sinn mehr macht. Daher Rück-/absprache mit den Betroffenen.</p>
<p>Letzlich sei die Frage erlaubt, wo waren bisher BR und SchwbV&gt; Sie haben/ hatten Initiativrecht. </p>
<p>Hinweis: Der § 84 Abs 2 SGB IX umfasst mehr als nur die stufenweise Wiedereingliederung. Diese kann nur ggf eine Maßnahme hietaus sein. Hier ist es wichtiger zu klären, was war / sind die Ursachen&gt; Ist es der Arbeutsplatz / Arbeitsumfeld oder Ablauf&gt; Wenn ja, was ist zu ändern.</p>
<p>Also alles auch Themen des § 87 Abs 1 BetrVG (Arbeits und Gesundheitsschutz) bzw. vergleichbare §§ des PersVG.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16750</link>
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<pubDate>Mon, 09 Dec 2013 11:06:59 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Krankentage (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Servus Wolfgang,</p>
<p>» Arbeitgeber führt das erste Mal ein BEM durch, <br />
Hoffentlich habt ihr dazu eine Betriebsvereinbarung (Bv) abgeschlossen.</p>
<p>» darf der Arbeitgeber alle<br />
» Fehlzeiten aufführen die länger als 1 Jahr zurück liegen &gt;<br />
Das Gesetz sagt:  .....Beschäftigte die <strong>innerhalb eines Jahres</strong> länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig...<br />
Nun stellt sich die Frage &quot;wieviel länger&quot;&gt;<br />
Eine Woche, ein Monat, zehn Monate.<br />
Oder gab es nur eine tageweise Überschneidung.<br />
Was steht in euerer BV&gt;<br />
Warum machte er das&gt;<br />
Fürsorgepflicht&gt;&gt;</p>
<p>Die Frage soll man nicht mit ja oder nein beantworten, denn ein BEM kann / soll ja für den Beschäftigten was bringen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16748</link>
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<pubDate>Mon, 09 Dec 2013 10:09:09 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
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<title>Krankentage</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Mitschreiter,</p>
<p>Arbeitgeber führt das erste Mal ein BEM durch, darf der Arbeitgeber alle Fehlzeiten aufführen die länger als 1 Jahr zurück liegen &gt;</p>
<p>Ich bin der Meinung das BEM darf sich nur auf die Fehltage in den letzten 365 Tage beziehen. Oder&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16746</link>
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<pubDate>Mon, 09 Dec 2013 09:00:34 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>wolle</dc:creator>
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