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<title>Forum für die SBV - §124 - Mehrarbeit</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>§124 - Mehrarbeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michael,<br />
» <br />
» Das es bei den genannten &quot;geteilten Diensten&quot; keine Mehrarbeit gibt, da<br />
» diese ja unter acht Stunden liegen war mir klar. Mir ging es um die<br />
» &quot;Belastung&quot; der gesamten Dienstlänge. </p>
<p>Ich kann dir nur raten mit dem BR zusammen einen Dienstplan für leistungsgeminderte Mitarbeiter zu entwickeln, die dann zeitlich befristet oder auf Dauer in diesem Plan arbeiten können. Mit einer ärztlichen Empfehlung. So haben wir das gut auf die Reihe gebracht. Da jeder Mitarbeiter mit Einschränkungen seinen individuellen Dienstplan erhalten konnte.» </p>
<p>Leider gehören auch geteilte Dienste dazu, aber im zeitlichen Rahmen der ärztlichen Empfehlung.<br />
» <br />
» Von unserem Betriebsarzt wird diese ungeliebte Dienstform (wie albarracin<br />
» schon angemerkt hat) sogar bevorzugt, und das nicht nur bei Diabetes. Mit<br />
» dem Thema Schlafapnoe braucht man dem dahingehend gar nicht erst kommen.<br />
» Der stellt dann sofort die Diensttauglichkeit in Frage - also besser den<br />
» Mund halten, sonst geht der Schuss nach hinten los.</p>
<p>Mund halten ist nicht die beste Form, es existieren auch arbeitsmedizinische Vorgaben die aus bekannten Gründen, die Diensttauglichkeit in Frage stellen.</p>
<p>Hier solltest du ein Gespräch suchen und schauen was hier Möglich ist.» </p>
<p>Eine 100% Lösung ist dies auch nicht aber eine weitere Möglichkeit, nicht nur für GL/SB einen Dienstplan zu gestalten sondern auch leistungsgeminderten Mitarbeitern/innen, die noch keine Annerkennung haben aber durch längere Krankheiten wieder zurück in den Fahrdienst wollen. Hier kann der BR etwas für seine Mitglieder erbringen!!!!</p>
<p>Ich wünsch dir viel Erfolg bei den Gesprächen.</p>
<p>Gruß aus Bremen<br />
Ingo<br />
»</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16938</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16938</guid>
<pubDate>Thu, 30 Jan 2014 08:07:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>ingo</dc:creator>
</item>
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<title>§124 - Mehrarbeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo Bernhard, hallo albarracin,</p>
<p>leider komme ich wegen Urlaub erst heute dazu Eure Antworten zu beantworten.</p>
<p>Zunächst &quot;Danke&quot; für Eure Meinungen.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Das es bei den genannten &quot;geteilten Diensten&quot; keine Mehrarbeit gibt, da diese ja unter acht Stunden liegen war mir klar. Mir ging es um die &quot;Belastung&quot; der gesamten Dienstlänge. </p>
<p>Über den BR läuft da hinsichtlich der geteilten Dienste auch eine Eingabe zur Reduzierung. Leider hat der AG bei den neuen Dienstplänen ab 12/2013 deren Anzahl noch deutlich erhöht. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" />  Dagegen versucht der BR vorzugehen, es bleibt abzuwarten, in wie weit das von Erfolg gekrönt ist.</p>
<p>Von unserem Betriebsarzt wird diese ungeliebte Dienstform (wie albarracin schon angemerkt hat) sogar bevorzugt, und das nicht nur bei Diabetes. Mit dem Thema Schlafapnoe braucht man dem dahingehend gar nicht erst kommen. Der stellt dann sofort die Diensttauglichkeit in Frage - also besser den Mund halten, sonst geht der Schuss nach hinten los.</p>
<p>Die SBV versucht daher lieber für die sb/GL Mitarbeiter, die den §124 ziehen, <br />
verträgliche, feste Dienste zu erreichen. Das ist auf Grund der aktuellen Gesetzeslage wohl der beste Weg.</p>
<p>Gruß</p>
<p>SBV-Michel</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16931</link>
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<pubDate>Mon, 27 Jan 2014 19:16:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SBV-Michel</dc:creator>
</item>
<item>
<title>§124 - Mehrarbeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michel,</p>
<p>geteilte Dienste sind ganz normale Dienste mit eben längerer unbezahlter Pause.<br />
Diese überlange <strong>Dienstausdehnung</strong> hat mit Mehrarbeit nix zu tun.</p>
<p>Diese lange Dienstausdehnung ist mE nur in Einzelfällen mit medizinischer Begründung vermeidbar - bei mir fast ausschließlich bei Kollegen mit Schlafapnoe.</p>
<p>Die Grundprobleme dieser überlangen Dienstausdehnung sind - wie Bernhard schrieb - nur über die allgemeine Dienstplangestaltung und deren Mitbestimmung durch den BR in den Griff zu kriegen.</p>
<p>Aber Vorsicht: Es gibt auch Behinderungen, die nach einer langen Pause verlangen - zB insulinpflichtige Diabetes.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16883</link>
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<pubDate>Tue, 14 Jan 2014 10:48:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>§124 - Mehrarbeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hier entsteht doch gar keine Mehrarbeit. Geteilte Dienste auch mit ggf längeren Pausen sind oft gegeben. Die Pausen zwischen den Diensten sind keine Arbeitszeit, ist Freizeit.</p>
<p>Hier dürfte auch mit dem § 84 Abs 1 SGB IX nichts machbar sein. Denn dieser erfordert IMMER Gründe in der anerkannten Schwerbehinderung welche gegen diese Tätgkeit sprechen. </p>
<p>Gerade im ÖPNV/ Fahrdienst könnte ich mir auch vorstellen, dass es AG schwer fällt eine andere geeignete Tätigkeit dem AN zuzuweisen, denn es muss hier ggf Erholungspausen aus Sicherheitsgründen geben, was dann zu einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses führen würde.</p>
<p>Hier könnte dann nur der BR ggf im Rahmen der Mitbestimmung bei Dienstplänen versuchen für alle AN eine günstigere Regelung zu finden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16882</link>
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<pubDate>Mon, 13 Jan 2014 21:55:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>§124 - Mehrarbeit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kollegen,</p>
<p>habe eine ziemlich spezielle Frage aus dem Bereich des ÖPNV in Verbindung mit dem § 124. </p>
<p>Wenn ein schwerbehinderter/gleichgestellter MA Mehrarbeit gem. §124 ablehnt, muss er dann dennoch &quot;geteilte Dienste&quot; (geteilter Dienst = z.B. 1.Teil 3Std AZ, Pause von ca. 4 Stunden, 2.Teil 5 Std. AZ, gesamte Dienstlänge = 12 Std.) ausüben&gt; Der AG würde nach dem o.g. Beispiel nur eine AZ von 3+5= <strong>8</strong> Std. vergüten. Die Anwesenheit des MA beträgt aber 12 Std. was für sb MA schon eine ziemliche Last ist.</p>
<p>Leider habe ich in den entsprechenden Gesetzen bzw.Kommentaren, Foren usw. nichts von Aussagekraft diesbezüglich gefunden.</p>
<p>Ich vermute, das hier eine Lösung evtl. nur über medizinische Nachweise und §81,4 zu erzielen ist, bzw. da Individualanspruch, u.U. eingeklagt werden muss, bin aber unsicher.</p>
<p>Vielleicht kann mir jemand bei diesem speziellen Thema weiterhelfen&gt; Schon mal vielen Dank im voraus.</p>
<p>Gruß SBV-Michel</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16881</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16881</guid>
<pubDate>Mon, 13 Jan 2014 21:13:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SBV-Michel</dc:creator>
</item>
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