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<title>Forum für die SBV - Verlängerte Probezeit durch Zeitvertrag</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Verlängerte Probezeit durch Zeitvertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo,<br />
» <br />
vielen Dank für die Antworten. Leider bin ich erst heute dazu gekommen wieder hier zu sein. Es liegen bei der MAin keine Einschränken bezüglich der Einsatzfähigkeit auf diesem Arbeitsplatz vor. Ich denke das mit dem AGG ist der erste Weg. <br />
Liebe Grüße aus dem Norden</p>
<p>jaha</p>
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<pubDate>Tue, 11 Feb 2014 11:29:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>jaha</dc:creator>
</item>
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<title>Verlängerte Probezeit durch Zeitvertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die undifferenzierte Betrachtung von vergangenen Krankheitszeiten ist eine klare Benachteiligung.<br />
Entscheidend ist, ob für die angestrebte Stelle die gesundheitliche Eignung besteht. Dies ist ggfs. durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung festzustellen.<br />
Selbst wenn behinderungsbedingte Einschränkungen bleiben, ist es (möglichst schon im Vorfeld durch die SBV) zu prüfen, mit welchen Hilfsmitteln oder sonstiger Kompensation die Einschränkungen ausgeglgichen werden können.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 07 Feb 2014 15:18:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verlängerte Probezeit durch Zeitvertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jaha,<br />
wurde vom AG der § 81 Abs.1 SGB IX beachtet &gt;<br />
Prüfpflicht des Ag´s ob bei der Einstellung ein Arbeitsplatz mit einem SB oder GL Bewerber besetzt werden kann.</p>
<p>Wenn eine unbefristete Stelle ausgeschrieben wurde, dann ist bei einer zusätzlichen Befristung nur aufgrund der Behinderung eindeutig das AGG <br />
die schärfer &quot;Waffe&quot;.<br />
Was sagt euer Integrationsamt dazu &gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16989</link>
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<pubDate>Fri, 07 Feb 2014 14:22:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>ciralifan</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verlängerte Probezeit durch Zeitvertrag</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Leser.</p>
<p>Es gab eine externe Stellenausschreibung für eine unbefristete Stelle, auf die sich auch eine interne Mitarbeiterín (schwerbehindert), die einen bis August befristeten Vertrag hat, beworben hat. Da sie in der Vergangenheit längere Krankheitszeiten hatte wird sich schwer getan ihr diesen Arbeitsplatz anzubieten. Sie arbeitet jetzt aber nach einer erfolgreichen Behandlung ohne Ausfälle. Jetzt soll ihr ein weiterer 2-Jahres-Vertrag angeboten werden, damit sie in diesen Zeitraum &quot;bewiesen&quot; kann, dass sie nicht wieder krank wird. Ich halte dieses Vorgehen für unmoralisch. Gibt es außer dem AGG auch im SGB IX einen Paragraphen, den ich zur Ablehnung dieses Vorgehens heranziehen kann&gt; Ich habe große &quot;Bauchschmerzen&quot; mit dieser Vorgehensweise. Auch bei jedem neu eingestellten MA weiß ich nicht, ob er spätestens nach der Probezeit ausfällt oder nicht. <br />
Vielen Dank in voraus für die Informationen und Meinungen</p>
<p>jaha</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16988</link>
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<pubDate>Fri, 07 Feb 2014 12:34:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>jaha</dc:creator>
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