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<title>Forum für die SBV - Auslegung &quot; .wesentlicher gleicher Eignung bevorzugt eingestellt..&quot;</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Auslegung &quot; .wesentlicher gleicher Eignung bevorzugt eingestellt..&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wo liegt die Grenze zwischen &quot;gleicher Eignung und Befähigung&quot;; hier hätte die Person mit Schwerbehinderung den Vorrang und klarem Abstand in &quot;Eignung und Befähigung&quot;. Die Karte &quot;Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt&quot; zieht also nicht mehr.</p>
<p>Konkreter Fall:</p>
<p>In einem internen Auswahlverfahren (strukturiertes Interview) werden verschiedene Kriterien unter die Lupe genommen.<br />
z.B: EDV-Kenntnisse, Kriterium: Organisations- und Planungsfähigkeit, Kriterium: Fachkenntnisse im Bereich der ausgeschriebenen Stelle, Kriterium: Bürger- und Kundenorientierung, Kriterium: Durchsetzungs- und Überzeugungsfähigkeit sowie Kriterium: Konfliktfähigkeit.</p>
<p>Pro Kriterium können maximal 5 Punkte erreicht werden.<br />
In der Summe im Beispielfall also insgesamt maximal 30 Punkte.</p>
<p>Die erstplatzierte Person hat 18 Punkte.<br />
Die Person mit Schwerbehinderung liegt ganz knapp 1 Punkt dahinter.</p>
<p>Liegt der Fall klar und die beste Punktzahl sticht ?<br />
Oder kann dieser geringe Abstand noch als gleichwertig angesehen werden ?</p>
<p><br />
OK, ich könnte natürlich dafür werben, Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung trotzdem zu berücksichtigen. Ob das allerdings sinnvoll wäre, steht auf einem ganz anderen Blatt. </p>
<p>Vor allem stünde dann die SBV einermaßen blamiert da, falls sich in der Probezeit zeigen würde; es klappt nicht. In einem solchen Fall wäre es dann im Nachhinein besser gewesen, den Mund zu halten. (reine Spekulation)</p>
<p>Über Hinweise, wie ihr das seht, würde ich mich freuen.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Gerhard</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24341</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24341</guid>
<pubDate>Wed, 29 Aug 2018 15:30:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Gerhard Meier</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Auslegung &quot; .wesentlicher gleicher Eignung bevorzugt eingestellt..&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Servus Nedo,<br />
 <br />
» wer hat schon damit Erfahrung gemacht mit der Rechtsauslegung des Satzes<br />
» &quot; ....bei wesentlich gleicher Eignung wird der Schwerbehinderte Bewerber<br />
» bevorzugt eingestellt...&quot;.<br />
Kommt aus den bayerischen Teilhaberichtlinien 4.6.1</p>
<p>» In dem Verfahren wird nun ein schriftlicher Test mit den Bewerbern gemacht<br />
» der dann anschließend vom Personalreferat im Beisein der<br />
» Schwerbehindertenvertretung sowie dem Personalrat ausgewertet wird. <br />
Klingt super!</p>
<p>» Liege ich mit meiner Auffassung richtig, dass der SB-Bewerber um bis zu 10%<br />
» schlechter sein darf als der Nichtschwerbehinderte Mitbewerber um noch von<br />
» einer wesentlich gleicher Eignung zu sprechen&gt;&gt;&gt;<br />
Woher kommen die 10% &gt;&gt;<br />
Versuchen kannst du es. Deckt sich einigermaßer mit dem Begriff &quot;wesentlich&quot;.</p>
<p>Viel Erfolg.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17057</link>
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<pubDate>Wed, 26 Feb 2014 11:54:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Auslegung: Bei wesentlicher gleicher Eignung bevorzugt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>wer hat schon damit Erfahrung gemacht mit der Rechtsauslegung des Satzes<br />
&quot; ....bei wesentlich gleicher Eignung wird der Schwerbehinderte Bewerber bevorzugt eingestellt...&quot;.</p>
<p>Wir sind gerade in einem laufenden Verfahren wo es jetzt in die 2. Runde geht.<br />
Von den drei Bewerber sind 2 Schwerbehindert.<br />
In dem Verfahren wird nun ein schriftlicher Test mit den Bewerbern gemacht der dann anschließend vom Personalreferat im Beisein der Schwerbehindertenvertretung sowie dem Personalrat ausgewertet wird. <br />
(Fragen und Antworten wurden vorab mit den o.g. schon abgestimmt)<br />
Es sind bis zu 33 Punkte möglich zu erreichen.</p>
<p>Liege ich mit meiner Auffassung richtig, dass der SB-Bewerber um bis zu 10% schlechter sein darf als der Nichtschwerbehinderte Mitbewerber um noch von einer wesentlich gleicher Eignung zu sprechen&gt;&gt;&gt;</p>
<p>Leider ist dies nirgendwo Rechtlich geregelt.</p>
<p>Danke für Eure Antworten.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Michael</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17056</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17056</guid>
<pubDate>Wed, 26 Feb 2014 11:21:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Nedo</dc:creator>
</item>
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