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<title>Forum für die SBV - Darf ein SBM 7 Tage am Stück arbeiten</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Darf ein SBM 7 Tage am Stück arbeiten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Karpov,<br />
erst nochmal der Hinweis. Bitte Profil ausfüllen!</p>
<p>» Mein Kollege hat eine Schwerbehinderung mit einemGdB von 50.Er ist Pfleger<br />
» im Krankenhaus und hat bis Ende Dezember 2013 auf der Station gearbeitet.<br />
» Seit Januar 2014 arbeitet er in der Ambulanz.<br />
Ich gehe mal davon aus, dass über diese Vesetzung die SBV informiert und vom BR zugestimmt wurde.</p>
<p>» Auf der Station hat er 5 Tage in der Woche gearbeitet umd bis Ende Fbruar<br />
» 2014 auch die gleiche Arbeitzeit in der Ambulanz gehabt.<br />
» Jetzt soll der Kollege 1 mal alle 2 Monate 7 Tage in der Woche arbeite.<br />
Dazu ist wiederrum die Information der SBV und letztendlich die Zustimmung des BR notwendig, weil eine Änderung der AZ der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG unterliegt.<br />
 <br />
» Kann dies in diesen Abständen zugemutet werden, da dies auch für andere<br />
» Miatarbeiter in der Ambulanz gilt, oder kann hier auch §124 SGB IX<br />
» angewendet werden&gt;<br />
Wenn keine gesundheilichen Bedenken seitens eines Arztes gegen eine 7-tage-Schicht bestehen kann es sehr wohl zugemutet werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17146</link>
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<pubDate>Mon, 10 Mar 2014 07:24:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Darf ein SBM 7 Tage am Stück arbeiten</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo alle Zusammen,</p>
<p>Mein Kollege hat eine Schwerbehinderung mit einemGdB von 50.Er ist Pfleger im Krankenhaus und hat bis Ende Dezember 2013 auf der Station gearbeitet. Seit Januar 2014 arbeitet er in der Ambulanz.<br />
Er wurde dorthin versetzt, da in der Ambulanz die körperliche Belastung nicht so hoch ist, wie die auf der Station, was seinem Krankheitsbild entgegen kommt.</p>
<p>Auf der Station hat er 5 Tage in der Woche gearbeitet umd bis Ende Fbruar 2014 auch die gleiche Arbeitzeit in der Ambulanz gehabt.</p>
<p>Jetzt soll der Kollege 1 mal alle 2 Monate 7 Tage in der Woche arbeite.</p>
<p>Meine Frage:</p>
<p>Kann dies in diesen Abständen zugemutet werden, da dies auch für andere Miatarbeiter in der Ambulanz gilt, oder kann hier auch §124 SGB IX angewendet werden&gt;</p>
<p>Danke!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17141</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17141</guid>
<pubDate>Sun, 09 Mar 2014 16:20:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>karpov</dc:creator>
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