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<title>Forum für die SBV - Was passiert bei Nicht-Wahl?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Was passiert bei Nicht-Wahl? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hier könnten und sollten 3 Wahlberechtigte handeln und eine Wahl einleiten.</p>
<p>Sollte es eine GSBV geben, wäre diese hier gefordert. Sie müsste eine Wahl einleiten. Gibt es keine GSBV wäre es die Aufgabe des BR.</p>
<p><a href="https://www.verdi-bub.de/service/wahlen/schwv_wahl/ablauf/einleitung_wahl/">https://www.verdi-bub.de/service/wahlen/schwv_wahl/ablauf/einleitung_wahl/</a></p>
<p><br />
PS: ja ihr habt keine SBV!! Der BR kann und darf auch nicht als SBV handeln, denn auch er hat hierfür KEIN Mandat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20076</link>
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<pubDate>Tue, 20 Oct 2015 21:06:24 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Was passiert bei Nicht-Wahl? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Antwort,</p>
<p>daraus schließe ich, das es in der ganzen Zeit seit dem gescheiterten Wahlversuch keinen SBV gegeben hat. Die erschienenen drei Wahlteilnehmer sahen wegen des geringen Interesses von einer Stimmabgabe ab. Sie wollten mangels Teilnehmer nicht wählen. </p>
<p>Leider hat der neue Betriebsrat, dem ich nicht mehr angehöre, noch immer keine SBV-Neuwahl durchgeführt. Und es sieht ganz danach aus, als wenn der BR dies aus den Erfahrungen heraus auch nicht mehr angehen wird. </p>
<p>Denn in meiner achtjährigen Betriebsratszeit haben bei den halbjährlichen Betriebsversammlungen von durchschnittlich 650 Zustellern nur 90-110 Leute teilgenommen. Der große Rest glänzte durch Abwesenheit mangels Interesses. </p>
<p>MfG<br />
Oberfeldwebel73</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20075</link>
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<pubDate>Tue, 20 Oct 2015 18:10:06 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Oberfeldwebel73</dc:creator>
</item>
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<title>Was passiert bei Nicht-Wahl? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>kommissariche Mandatswahrnehmung kennt das Gesetz nicht! Somit besteht hier auch kein Mandat. Auch ein Abbruch der Wahl, weil nur wenige Wähler anwesend sind bzw ihr Recht der Wahl wahrnehmen, kennt das Gesetz nicht. Es sieht auch KEINE Mindesteilnehmerzahl an der Wahl vor. Ggf wählt auch der einzig anwesende Wahlberechtigte.</p>
<p>Daraus ergibt es sich, dass nach Ablauf der Wahlperiode es KEINE SBV mehr gibt. Damit gibt es dann keinen besonderen Kündigungsschutz als Mandatsträger. Es greift dann nur der nachwirkende Kündigungsschutz für Mandatsträger, der aber nur 1 Jahr nach Ende des Mandates besteht. Bedeutet wenn 2009 eine Wahl hätte stattfinden müssen, endet der nachwirkende Kündigungsschutz 2010. </p>
<p>Die Erklärung ggf auch mit Duldung anderer Wahlberechtigter, hat NICHT zu einem Mandat und damit auch nicht zu einem Mandatsschutz geführt.</p>
<p>Wurden aber trotzdem Mandatsaufgaben wahrgenommen, wurde von dieser Person gegen den Datenschutz verstoßen, was rechtliche Folgen haben kann.</p>
<p>PS: in einem Kündigungsschutzprozess prüft das Gericht genau ob überhaupt Kündigungsschutz besteht. Hierzu werden dann auch die Wahlunterlagen herangezogen. Auch die Rechtsabteilung bzw der Anwalt des AG wird einfach fesstellen können, ob hier eine ordentliche, gesetzmäßige Wahl stattgefunden hat, die Mandatsschutz ausgelösst hat. Das hier AG Vertreter anwesend waren und nicht eingeschritten sind, ändert nichts an der Rechtslage. Es bleibt dabei, es fand KEINE Wahl statt und das Mandat lief aus falls überhaupt eines bestanden hatte.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 20 Oct 2015 17:48:54 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Was passiert bei Nicht-Wahl? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernd52,</p>
<p>genau das habe ich getan. 2009, ich war noch Betriebsrat, organisierte und führte ich die Wahl eines SBV durch. Von 33 geladenen Schwerbehinderten kamen ganze 3. Da der Betriebsratsvorsitzende und ich ebenfalls schwerbehindert sind, erklärte ich die Wahl mangels Teilnehmer als gescheitert. Mit Zustimmung aller Anwesenden erklärte ich mich bereit, das Amt kommissarisch zu übernehmen. Anwesend waren die 3 Teilnehmer, ein Vertreter des Arbeitgebers (eingeladen) und einige Betriebsräte. Leider bekam ich im März 2014, 8 Wochen vor der Neuwahl des Betriebsrates von meinem AG für meine Betriebsratsarbeit eine Abmahnung, was nach §78 BetrVG verboten ist. Es wurden auch noch drei weitere Gründe aufgeführt, die ich allesamt widerlegen kann. Da ich eine Vorbereitung einer verhaltensbezogene Kündigung vermutete, brach ich die Neuwahl des SBV ab, weil ich glaubte, wenn ich über die Amtszeit hinaus SBV bleibe, würde ich auch die damit verbundenen Privilegien behalten. Ich tat das zu meinem Schutz vor einer möglichen Kündigung. Heute bin ich mir nicht sicher, ob ich überhaupt noch SBV bin. </p>
<p>Allerdings hat der neue Betriebsrat mit dem alten Betriebsratsvorsitzenden sich in dieser Sache noch nicht gemeldet, bzw irgendetwas unternommen. Ebenfalls der AG nicht. </p>
<p>Ich arbeite auf Minijobbasis als Zeitungszusteller bei einem Logistikunternehmen, das eine Tochter eines Zeitungsverlages ist.</p>
<p>MfG<br />
Oberfeldwebel73</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20073</link>
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<pubDate>Tue, 20 Oct 2015 16:53:48 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Oberfeldwebel73</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Was passiert bei Nicht-Wahl? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» <br />
» Nun zu meiner(n) Frage(n):<br />
» Was passiert eigentlich, wenn ich nicht gemäß den einschlägigen<br />
» Vorschriften zur Wahlversammlung aufrufe, einlade, die Wahl vorbereite&gt;<br />
» Also auf gut Deutsch: Wenn keine Wahl stattfindet&gt;<br />
» (Hier im Betrieb scheint es jedem, aber auch wirklich jedem, völlig egal zu<br />
» sein)<br />
» <br />
» <br />
Moin moin</p>
<p>naja wenn keine Wahl statt findet gibt es keine SBV (mehr).</p>
<p>Wenn es jedem ausser Dir egal ist, kannst Du trotzdem zur Wahlversammlung aufrufen. Der oder die Teilnehmer wählen dann die SBV.</p>
<p>gruß<br />
bernd</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17237</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17237</guid>
<pubDate>Wed, 19 Mar 2014 06:28:27 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>bernd52</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Was passiert bei Nicht-Wahl?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Forumsteilnehmer,</p>
<p>ich habe mich im Internet, auch hier im Forum und auf Basis der einschlägigen Informationsschriften (z.B. ZB spezial - Wahl der SBV 2014) versucht schlau zu machen.<br />
Ich selbst gehöre zur Kategorie der wegen altersbedingtem Ausscheiden meines Vorgängers außerordentlich gewählten SBV'en. In unserem Betrieb(ÖD nach TV-L in NRW, 11 sbM) gibt es zwar mich, aber leider keinen aktiven StellV (dieser ist in der passiven Altersteilzeit).<br />
Ihr merkt jetzt schon - das Amt wird hier nicht ernst genommen, es ist eine lästige Pflicht. Und zwar auf Seiten des AG und auf Seiten der Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung. Das soll mich aber nicht weiter beirren.<br />
In den vergangenen zwei jahren habe ich versucht, die Kolleginnen und Kollegen zu motivieren, mit mir gemeinsam irgendetwas zu erreichen. Im Großen und Ganzen Fehlanzeige. Mal als Beispiel: Rückmeldung zur Thematik Versammlung gleich Null, Rückmeldung zur Thematik Sprechzeiten gleich Null, rückmeldung zur Thematik Teilhabeleistungen gleich Null etc...</p>
<p>Nun zu meiner(n) Frage(n):<br />
Was passiert eigentlich, wenn ich nicht gemäß den einschlägigen Vorschriften zur Wahlversammlung aufrufe, einlade, die Wahl vorbereite&gt;<br />
Also auf gut Deutsch: Wenn keine Wahl stattfindet&gt;<br />
(Hier im Betrieb scheint es jedem, aber auch wirklich jedem, völlig egal zu sein)</p>
<p>Viele Grüße<br />
ein etwas frustrierter<br />
VB</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17235</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17235</guid>
<pubDate>Tue, 18 Mar 2014 12:04:41 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>VB</dc:creator>
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