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<title>Forum für die SBV - Zusammenfassung von Behörden für die SBV-Wahlen</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Zusammenfassung von Behörden für die SBV-Wahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ostfriese,</p>
<p>» im Herbst stehen wieder die SBV-Wahlen an. Zur Zeit bin ich SBV-Vertreter<br />
» für 6 zusammengefasste Behören unseres Bezirks (unsere Behörde hatte bisher<br />
» als einzige mehr als 5 sbM). Nunmehr gibt es in unserem Bezirk 2 Behörden<br />
» mit 5 oder mehr sbM. Voraussichtlich werde ich wieder einziger Kandidat<br />
» sein. Können die Behörden wieder zusammengefasst werden, oder ist zwingend<br />
» bei 5 oder mehr sbm eine <strong>eigene</strong> Vertrauensperson der sbM zu wählen&gt;</p>
<p>Betriebe und Dienststellen, die die Mindestzahl von fünf beschäftigten schwerbehinderten Menschen bzw. Gleichgestellten nicht erfüllen, können nach Abs. 1 Satz 4 Halbs. 1 für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung mit räumlich nahe liegenden Betrieben des gleichen Arbeitgebers oder mit gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden.</p>
<p>Der Gesetzestext lässt nicht eindeutig erkennen, ob es auch für die Zusammenfassung gleichstufiger Dienststellen erforderlich ist, dass diese räumlich nahe beieinander liegen. Sinn und Zweck der Vorschrift  nämlich eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen, die auch den kleinen Betrieb bzw. die kleine Dienststelle ohne umständliche Dienstreisen mitbetreut  legen aber nahe, dass auch für die Zusammenfassung von Dienststellen deren räumliche Nähe notwendig ist Ernst / Adlhoch / See / Adlhoch Rdnr. 46; Neumann u. a./Pahlen Rdnr. 10; Wahlbroschüre 2010 S. 13).</p>
<p><strong>Entgegen dem missverständlichen Wortlaut ist die Zusammenfassung nicht davon abhängig, dass beide oder sämtliche zusammengefassten Einheiten weniger als fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigen.</strong> Auch wenn ein Betrieb oder Dienststelle fünf oder mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigen, erlaubt das Gesetz eine Zusammenfassung mit Betrieben oder Dienststellen, in denen weniger als fünf schwerbehinderte Menschen tätig sind.</p>
<p>Fazit: Man kann keine Behörden, die mehr als 5 sbM beschäftigen, zusammenlegen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17323</link>
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<pubDate>Tue, 01 Apr 2014 16:38:07 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
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<title>Zusammenfassung von Behörden für die SBV-Wahlen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,<br />
im Herbst stehen wieder die SBV-Wahlen an. Zur Zeit bin ich SBV-Vertreter für 6 zusammengefasste Behören unseres Bezirks (unsere Behörde hatte bisher als einzige mehr als 5 sbM). Nunmehr gibt es in unserem Bezirk 2 Behörden mit 5 oder mehr sbM. Voraussichtlich werde ich wieder einziger Kandidat sein. Können die Behörden wieder zusammengefasst werden, oder ist zwingend bei 5 oder mehr sbm eine <strong>eigene</strong> Vertrauensperson der sbM zu wählen&gt;<br />
es grüßt<br />
der Ostfriese</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17319</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17319</guid>
<pubDate>Tue, 01 Apr 2014 09:43:20 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Ostfriese</dc:creator>
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