<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Wahlvorstand bestellt - AG bezweifelt Wahlvoraussetzungen</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wahlvorstand bestellt - AG bezweifelt Wahlvoraussetzungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heiner,<br />
 </p>
<p>» Wie kann es sein, dass lt. AG AN in der passiven Altersteilzeit sind im<br />
» Betrieb arbeiten&gt; Wäre ein Thema/ Fall des BR dieses zu prüfen. Also auch<br />
» auf welcher Rechtsgrundlage diese im Betrieb arbeiten.<br />
» <br />
Da es sich um eine firmeninterne Regelung im Rahmen von Personalabbau handelt und nicht um eine Regelung von Altersteilzeit ist das mit dem Beschäftig nicht geklärt. Es handelt sich um einen langjährigen Mitarbeiter der aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nun ein befristetes Arbeitsverhältnis mit besonderen Regelungen eingegangen ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17707</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17707</guid>
<pubDate>Thu, 10 Jul 2014 06:53:04 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlvorstand bestellt - AG bezweifelt Wahlvoraussetzungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>siehe Kommentar zum SGB IX von Franz Düwell § 94 Rn 13<br />
Das aktive Wahlrecht haben alle im Betrieb BESCHÄFTIGEN, es kommt nicht auf einen ArbV mit dem AG an. </p>
<p>Hier besteht der großen Unterschied zum BetrVG.</p>
<p>Wie kann es sein, dass lt. AG AN in der passiven Altersteilzeit sind im Betrieb arbeiten&gt; Wäre ein Thema/ Fall des BR dieses zu prüfen. Also auch auf welcher Rechtsgrundlage diese im Betrieb arbeiten.</p>
<p>Selbst dann, wenn eine Wahl anfechtbar wäre, hat der Arbeitgeber den Wahlvorstand zu unterstützen. Etwas anderes gilt lediglich dann nach der Rechtsprechung, wenn feststünde, dass die Wahl nicht nur anfechtbar, sondern nichtig wäre.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17704</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17704</guid>
<pubDate>Wed, 09 Jul 2014 16:27:44 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlvorstand bestellt - AG bezweifelt Wahlvoraussetzungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wobi,</p>
<p>» Daraufhin hat die GSBV ein Wahlvorstand (3 Mitglieder) und 3 Ersatzmitglieder bestellt. Nach Vorlage der Bestätigungen der Amtsannahme der Wahlvorstandsmitglieder wurde die Arbeitgeberin die Bestellung mitgeteilt.<br />
Damit ist der WV im Amt und muss unverzüglich die Wahl einleiten.</p>
<p>» Jetzt bezweifelt der Beauftragte der Arbeitgeberin die Anzahl der<br />
» wahlberechtigten Beschäftigten in diesem Betrieb und behauptet ein<br />
» Beschäftigter sein in einer Art passiven Phase einer Altersteilzeit, aber<br />
» ohne Altersteilzeitvereinbarung. Die Wahlvoraussetzungen seien nicht<br />
» gegeben.<br />
Dann muss er tätig werden um :<br />
- entweder den WV aufzulösen oder<br />
- Einspruch gegen die dann ausliegende Wählerliste einlegen</p>
<p><br />
» Ist die Bestellung des Wahlvorstandes ungültig&gt;<br />
Kann im Zweifel nur das ArbG feststellen.</p>
<p>» Wie kann geklärt werden, ob die Bestellung gültig oder ungültig ist&gt;<br />
ArbG.<br />
M.E. muss aber der AG tätig werden, denn ihr geht ja zurecht von 5 Wahlberechtigten aus bis euch das Gegenteil (ATZ) bewiesen wird.</p>
<p>» Kann der Wahlvorstand zwischenzeitlich die Arbeit aufnehmen&gt;<br />
Nicht &quot;Kann&quot; sonden &quot;MUSS&quot;!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17703</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17703</guid>
<pubDate>Wed, 09 Jul 2014 14:11:20 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlvorstand bestellt - AG bezweifelt Wahlvoraussetzungen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>Vorgeschichte: In einem Betrieb mit mehreren weit auseinanderliegenden Betriebsstätten (Beispiel: Hannover / Kiel) hat die GSBV laufend geprüft ob mindestens 5 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäftigt sind. Mit einer weiteren Gleichstellung war nach Prüfung der GSBV die Schwelle zur eigenständigen Wahl einer örtlichen SBV erreicht. Die Anzahl der Behinderten im Betrieb wurde durch eine Abfrage in der Personalabteilung bestätigt. Daraufhin hat die GSBV ein Wahlvorstand (3 Mitglieder) und 3 Ersatzmitglieder bestellt. Nach Vorlage der Bestätigungen der Amtsannahme der Wahlvorstandsmitglieder wurde die Arbeitgeberin die Bestellung mitgeteilt.</p>
<p>Jetzt bezweifelt der Beauftragte der Arbeitgeberin die Anzahl der wahlberechtigten Beschäftigten in diesem Betrieb und behauptet ein Beschäftigter sein in einer Art passiven Phase einer Altersteilzeit, aber ohne Altersteilzeitvereinbarung. Die Wahlvoraussetzungen seien nicht gegeben.</p>
<p>Fragen:<br />
Ist die Bestellung des Wahlvorstandes ungültig&gt;<br />
Wie kann geklärt werden, ob die Bestellung gültig oder ungültig ist&gt;<br />
Kann der Wahlvorstand zwischenzeitlich die Arbeit aufnehmen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17702</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17702</guid>
<pubDate>Wed, 09 Jul 2014 13:48:04 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
