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<title>Forum für die SBV - Arbeitsplatzbesichtigung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Arbeitsplatzbesichtigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nach § 95 SGB IX ist die SBV in allen Belangen einzubinden, die Schwerbehinderte betreffen oder betreffen KÖNNTEN. Hier in diesem Fall denke ich, dass Du bei allen Massnahmen einzubinden bist, es sei den der Schwerbehinderte lehnt das ausdrücklich ab. Du bist auch eine Art Bindeglied zwischen dem behidnerten, der den Arbeitsplatz ausgestattet bekommen muss und den Stellen, die die Hilfsmittel bewilligen (Rententräger, Integrationsamt). Du solltest auch darauf drängen, dass Du laufend über den Fortgang der betreffenden Angelegenheit unaufgefordert weiterinformiert wirst (vom Arbeitgeber nicht ur vom Betroffenen). <br />
Wo Du mitwirken solltest (Vorschrift ist etwas schwammig): Betriebliche Anweisungen für alle Mitarbeiter (z.B. über Arbeits-und Pausenzeitmodelle), Umbaumassnahmen im Betriebsgebäude z.B. Treppen, Aufzüge, Aufrufanlagen, Toiletten; Kantine). Ferner bei der Einstellung von Schwerbehinderten. Um hier die Vergleichbarkeit der Bewerber zu haben, darfst Du an allen Auswahlgesprächen teilnehmen und ggf. auch alle eingereichten Bewerbungsunterlagen einsehen. Denn wie willst Du sonst den behinderten Bewerber mit den nichtbehinderten Bewerbern vergleichen. Das hat das BArbG entschieden.<br />
Die SBV kann zwar nur empfehlen und nicht eine Entscheidung kippen, kann aber oft gute Anregungen geben, die ein Nichtbehinderter nie sehen würde. Meines Erachtens lieber einmal zuviel als zuwenig beteiligt. Grundsätzlich schaden kannst Du Deinem Arbeitgeber damit ja nciht.<br />
LG Ola</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 11 Aug 2014 09:08:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Ola</dc:creator>
</item>
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<title>Arbeitsplatzbesichtigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo eichenschild,<br />
klar bist du dabei, siehe links unter Rechte und Pflichten.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 18 Jul 2014 05:10:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>ciralifan</dc:creator>
</item>
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<title>Arbeitsplatzbesichtigung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe 2 Fragen:</p>
<p>1. Es soll bei einem neu eingestellten sbM eine Arbeitsplatzbesichtigung durch den Betriebsarzt erfolgen. Die Personalstelle hat bei mir angefragt, ob ich daran teilnehme. <br />
Aus meiner Sicht habe ich ein Teilnahmerecht. Ist das korrekt&gt;</p>
<p><br />
2. Ein sbM hat für den o.g. Termin einen MA des Integrationsamtes eingeladen. Ich wurde von der Personalstelle darüber informiert und bin mir jetzt nicht sicher, ob ich auch daran teilnehmen kann.</p>
<p>Zur Erläuterung ist noch zu erwähnen, dass wir gerade dabei sind, die Beteiligung der SBV durch den AG in verschiedenen Belangen zu klären. Hier ist in verschiedenen Fällen schon was schief gegangen.<br />
Wir (SBV + AG) sind uns in vielen Dingen noch unsicher wie und wann eine Beteiligung der SBV zu erfolgen hat.</p>
<p>Vielleicht kann jemand dazu mal ein paar Tipps geben und auch Stellung zu 1.+2. nehmen.</p>
<p>Vielen Dank.<br />
Eichenschild</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17748</link>
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<pubDate>Thu, 17 Jul 2014 09:33:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>eichenschild</dc:creator>
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