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<title>Forum für die SBV - Interessenvereinbarung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Interessenvereinbarung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Peter, vielen Dank, ich bin sehr erleichtert :) Ich habe auch mit meiner Kollegin (SBV vom kleineren Betrieb) gesprochen, alles im grünen Bereich. Wir freuen uns auf die Wahl.</p>
<p>Gruss<br />
Juma</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 12 Aug 2014 09:52:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>juma</dc:creator>
</item>
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<title>Interessenvereinbarung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Juma,<br />
 <br />
&gt; <em>ich habe mir gerade die Vereinbarung angeschaut. Es ist eine Betriebsvereinbarung über einen Interessenausgleich und wurde vom Betriebsrat und Arbeitgeber unterschrieben.</em></p>
<p>Ohne dieser Betriebsvereinbarung (BV) wäre die Situation folgend:<br />
<span style="color:#f00;"><em>Werden mehrere Betriebe zu einem (rechtlich) neuen Betrieb verschmolzen, endet das Amt der Schwerbehindertenvertretung des Betriebes mit den wenigsten Beschäftigten/ Arbeitnehmern. Dann erhält analog § 21 a Abs.2 die SBV des an der Anzahl der Beschäftigten/ Arbeitnehmern größten Betriebs das nach § 21 a Abs.1 Satz 3 BetrVG bis zu sechs Monate andauernde Übergangsmandat.</em></span></p>
<p>Mit eurer BV ist dies hinfällig. <br />
Fazit: Du als die größere SBV leitest die Wahl ein indem du den WV bestimmst. Dabei ist es allerdings sinnvoll auch Koll. vom &quot;aufgenommenen&quot; Betrieb zu berücksichtigen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17833</link>
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<pubDate>Tue, 12 Aug 2014 08:40:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
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<title>Interessenvereinbarung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>&gt; &quot;Dies ist auch so, denn Vereinbarungen werden von den beiden &quot;Partnern&quot; die abschließen unterzeichnet.<br />
&gt; Ich stelle mir hier allerdings die Frage ob es nicht doch eine Betriebsvereinbarung war, die ja auch vom AG unterzeichnet wird. Wäre schön wenn du dich hierzu noch äußerst.&quot;</p>
<p><em>ich habe mir gerade die Vereinbarung angeschaut. Es ist eine Betriebsvereinbarung über einen Interessenausgleich und wurde vom Betriebsrat und Arbeitgeber unterschrieben.</em></p>
<p>Grüsse<br />
Juma</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17830</link>
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<pubDate>Tue, 12 Aug 2014 04:42:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>juma</dc:creator>
</item>
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<title>Interessenvereinbarung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Peter herzlichen Dank für Deine super schnelle Antwort. Ob der Arbeitgeber auch unterzeichnet müßte ich nochmal nachsehen. Bin aber nach Deinen Antworten schon ziemlich erleichtert :) </p>
<p>Meine Nachdenklichkeit kommt jetzt (erst), da ja die Wahlen anstehen und mein Betrieb (größer) und der fusionierte Betrieb (kleiner) zum ersten Mal, obwohl wir zusammen keine 50 Schwerbehinderte haben,  a b e r  der kleinere Betrieb 2 Schwerbehinderte im Konzern hat, die zu ihrem Standort gehören und mehr als 60 km entfernt tätig sind. Dadurch soll das förmliche Wahlverfahren eingeleitet werden. Jetzt haben wir aber 2 Schwerbehindertenvertreter wer leitet die Wahl ein? Es gibt ja Schriftstücke die alles beinhalten was zur Wahl benötigt wird, wie z.B. Benennung des Wahlvorstandes. Aber auf diesen Schriftstücken ist immer nur von der Schwerbehindertenvertretung (also eine)die Rede. </p>
<p>Ich bin etwas beunruhigt und habe Angst Fehler zu machen. Ich möchte alles richtig machen und auch die 2. Schwerbehindertenvertretung nicht enttäuschen. </p>
<p>Kann ich meinen Namen für das ganze Prozedere während der Wahlvorbereitungen  verwenden ohne jemanden zu benachteiligen? </p>
<p>Liebe Grüsse Juma</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17828</link>
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<pubDate>Mon, 11 Aug 2014 16:52:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>juma</dc:creator>
</item>
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<title>Interessenvereinbarung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Juma,</p>
<p>&gt; Wir gehören zu einem Konzern, und haben Anfang des Jahres eine Fusion hinter uns. Hierbei wurde von unserem Betriebsrat und dem Betriebsrat der auf uns fusioniert wurde eine Interessenvereinbarung abgeschlossen, mit der Möglichkeit bis zur anstehenden neuen BR-Wahl beide ihre Ämter wahrnehmen können. <br />
Wenn ich es richtig verstehe haben sie eine Regelung bezugnehmend auf den § 21 BetrVG Übergangsmandat erstellt.</p>
<p>&gt; Soweit so gut. Ferner steht in dieser Interessenvereinbarung das dies auch für die Schwerbehindertenvertretung gilt. <br />
Klingt ok.</p>
<p>&gt; Die Interessenvereinbarung wurde nur vom Betriebsrat unterzeichnet. <br />
Dies ist auch so, denn Vereinbarungen werden von den beiden &quot;Partnern&quot; die abschließen unterzeichnet.<br />
Ich stelle mir hier allerdings die Frage ob es nicht doch eine Betriebsvereinbarung war, die ja auch vom AG unterzeichnet wird. Wäre schön wenn du dich hierzu noch äußerst.</p>
<p>&gt; Nun meine Frage, die ich mir stelle: hätte dann nicht auch die Unterschrift der SBV in diesem Schriftstück stehen müssen? Da ja auch die SBV in dieser Interessenvereinbarung erwähnt wurde.<br />
Nur weil &quot;man&quot; erwähnt wird muss man nicht unterzeichnen.</p>
<p>&gt; Ist die Interessenvereinbarung evtl. nicht gültig? <br />
Hängt nicht von deiner Unterschrift ab.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17827</link>
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<pubDate>Mon, 11 Aug 2014 16:19:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Interessenvereinbarung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>liebe Mitstreiter,<br />
ich habe folgendes Verständnisproblem:</p>
<p>Wir gehören zu einem Konzern, und haben Anfang des Jahres eine Fusion hinter uns. Hierbei wurde von unserem Betriebsrat und dem Betriebsrat der auf uns fusioniert wurde eine Interessenvereinbarung abgeschlossen, mit der Möglichkeit bis zur anstehenden neuen BR-Wahl beide ihre Ämter wahrnehmen können. Soweit so gut. Ferner steht in dieser Interessenvereinbarung das dies auch für die Schwerbehindertenvertretung gilt. Leider muss ich gestehen, dass ich das nicht gelesen hatte, da ich zu dem Zeitpunkt auch noch im Betriebsrat war und aus Sicht des Betriebsrates auch abgestimmt habe, da die SBV der anderen Firma zu diesem Thema ja immer anwesend war. Habe ich mich im guten Glauben darauf verlassen, dass alles in Ordnung ist. Zumal mir gesagt wurde, dass diese Interessenvereinbarung mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes erstellt wurde. Als ich Zeit und Ruhe hatte und mir diese Interessenvereinbarung durchgelesen hatte, wurde ich sehr nachdenklich.</p>
<p>Die Interessenvereinbarung wurde nur vom Betriebsrat unterzeichnet. </p>
<p>Nun meine Frage, die ich mir stelle: hätte dann nicht auch die Unterschrift der SBV in diesem Schriftstück stehen müssen? Da ja auch die SBV in dieser Interessenvereinbarung erwähnt wurde.</p>
<p>Ist die Interessenvereinbarung evtl. nicht gültig? </p>
<p>Was sagen die Experten?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17826</link>
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<pubDate>Mon, 11 Aug 2014 16:08:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>juma</dc:creator>
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