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<title>Forum für die SBV - Keine Gleichstellung trotz ausreichender Begründung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Keine Gleichstellung trotz ausreichender Begründung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Du hast überhaupt keinen Grund, beleidigt zu sein.</p>
<p>Ich habe mich bei meiner Bewertung an die <strong>von Dir vorgegebene Fallschilderung</strong> gehalten.<br />
Wenn Du auf allgemeinen Arbeitsplatzabbau verwiesen hast, dann ist das nun mal ein grundlegender Fehler. So was muß man der AA schlicht und ergreifend nicht auf die Nase binden, um bei einem übelwollenden Sachbearbeiter den Ablehnungsgrund quasi &quot;frei Haus&quot; zu liefern.<br />
Auch die von Dir angegebene &quot;Wechselwirkung&quot; taucht in Nr. III.1.4 des Erlasses überhaupt nicht auf. Dort steht vielmehr unmißverständlich:<br />
<em>&quot;Allein allgemeine betriebliche Veränderungen / Probleme (Produktionsänderungen,<br />
Teilstillegungen, Betriebseinstellungen, Auftragsmangel,<br />
Rationalisierungsmaßnahmen, etc.), von denen Nichtbehinderte<br />
gleichermaßen betroffen sind, können eine Gleichstellung ebenso<br />
wenig begründen...&quot;</em><br />
Von daher ist und bleibt die Erwähnung von allgemeinem Arbeitsplatzabbau im Sinnzusammenhang der von Dir dargestellten Begründung ein schwerer &quot;handwerklicher&quot; Fehler.<br />
Ein weiterer Punkt, den ich in meinem ersten Post noch gar nicht erwähnt habe, ist die Frage, ob Du überhaupt etwas zu den positiven Auswirkungen einer Gleichstellung in Deiner Stellungnahme geschrieben hast. Aus der Fallschilderung geht das nicht hervor. Damit hätte man nämlich auch eine nicht so tolle sonstige Begründung noch &quot;retten&quot; können.</p>
<p>Unterm Strich bleibt für mich, daß du wahrscheinlich bei der ersten Gleichstellung an einen wohlmeinenden Sachbearbeiter geraten bist, der bereit war, aus Deiner Stellungnahme die für den Antragsteller positiven Aspekte herauszulesen und eben beim zweiten mal an einen, der eben die Stellungnahme anders interpretiert hat. </p>
<p>Was den Kontakt zur AA angeht, hat das natürlich auch etwas mit der Arbeitsatmosphäre zu tun. Natürlich sind telefonische Zusagen nicht verbindlich, aber gerade mit wenig Erfahrung bekommt man oft wertvolle Hinweise gerade bei problematischen Fällen zu dem, was die AA hören will. Mit Hilfe dieser Kontakte habe ich auch meine ersten Fälle &quot;durchbekommen&quot; und ein Gefühl für die Notwendigkeiten entwickeln können. </p>
<p>Wenn Du im Übrigen nicht bereit bist, langjährige Erfahrungen zu akzeptieren, wenn sie Dir nicht in den Kram passen, sondern sie als Arroganz abtust, solltest Du Dich fragen, ob Du in einem <strong>Fach</strong>forum wirklich an der richtigen Adresse bist. In vielen Fällen hilft halt nur klare Ansage und nicht &quot;Kuscheln&quot;.</p>
<p>Ich erlaube mir nun mal mit der Erfahrung von 30-40 Gleichstellungsfällen pro <strong>Jahr</strong>, bei denen die letzte Ablehnung 2007 war, sowie als ehrenamtlicher Richter, der über Gleichstellung auch schon einige Male urteilen mußte, eine dezidierte Meinung. Wenn Du das als &quot;Arroganz&quot; bezeichnest, ist das wirklich nicht mein Problem, vor allem weil Du sachlich/fachlich kein Argument geliefert hast.</p>
<p><br />
P.S.: Der Einsatz eines Sozialverbandes für allgemeine politische Anliegen sagt nichts über die Qualität seiner Beratung aus. Diese Beratungsqualität ist nun mal stark schwankend, da diese Verbände auch in der Beratung auf das Ehrenamt angewiesen sind und auf die Motivation der Ehrenamtlichen zur Weiterbildung.<br />
Und der ver.di-Rechtsschutz ist nun mal nicht zur Verfolgung eigener zivil- und strafrechtlicher Ansprüche zB wegen &quot;übler Nachrede&quot; da. Wenn man die Satzung von ver.di und die Leistungsbeschreibung des Rechtsschutzes kennt, sollte man das auch wissen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17971</link>
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<pubDate>Tue, 02 Sep 2014 16:59:23 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Gleichstellung trotz ausreichender Begründung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hier wird u.U. missverstanden wer wann warum gleichgestellt werden kann.</p>
<p>Lese einmal alles unter A-z Gleichstellung! Auch gibt es viele ältere gute Beiträge zum Thema Gleichstellung die man mit der Suchfunktion findet.</p>
<p>Eine Gleichstellung eines Beschäftigten erfolgt idR nur, wenn der Arbeitsplatz aus <strong>GRÜNDEN DER BEHINDERUNG </strong>gefährdet ist! </p>
<p>Die Gefährdung aus Gründen der Behinderung muss für die AfA nachvollziehbar dargestellt werden.<br />
 <br />
Diese allgemeine Begründung <em> &quot;Begründet haben SBV und BR wie folgt: In unserem Unternehmen werden Arbeitsplätze abgebaut. (12% in 9 Monaten = 100 AN) Schwerbehinderten werden Aufhebungsverträge angeboten.&quot;</em> stellt diese Anforderung eben leider nicht dar!</p>
<p>Denn hier wird &quot;nur&quot; eine allgemeine Alle AN betreffende negative Situation dargestellt. Es ergibt sich hieraus keine <strong>in der Behinderung</strong> des hier betroffenen Koll. liegenden Grund. </p>
<p>Krankenfehlzeiten können einen Grund darstellen, wenn es behindertenbedingte Krankenfehltage sind die auffällig sind und ggf weiter entstehen können.</p>
<p>Oft wird übersehen, dass das SGB IX ein Schutzgesetz ist. Es sollen Betroffene vor Nachteilen wegen der BEHINERUNG geschützt werden bzw behindertenbedingte Nachteile ausgeglichen werden.</p>
<p>Dieses ist auch wichtig, wenn eine AG betriebsbedingt kündigt und auch Schwerbehinderte davon betroffen sind. Wenn Schwerbehinderten dann genau so behandelt werden wie Nichtbehinderte muss das IA idR der Kündigung zustimmen, hat also keinen Grund hier die Zustimmung zu vermeiden.</p>
<p>Aus deiner aufgeführten Begründung geht eben nicht hervor, dass es hier in der Behinderung liegende Gründe für die mögliche Gefährdung gibt. Du willst keinen Nachteilsschutz/-ausgleich sondern eine Bevorteilung eines AN, ohne in der Behinderung liegende Gründe dafür aufzuführen. Dieses ist mit dem SGB IX nicht vereinbar.</p>
<p>Das in einem gleichgelagerten Fall eine AfA hier einen guten Tag hatte und eine Gleichstellung gewährt hat ist <strong>kein</strong> Grund. Es gibt hier keinen gesetzlichen Anspruch auf Gleichbehandlung. Es sind IMMER Einzelfallentscheidungen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17970</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17970</guid>
<pubDate>Tue, 02 Sep 2014 15:12:13 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Gleichstellung trotz ausreichender Begründung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,</p>
<p>da Du zulässige (Druck zur Teilzeitarbeit) und unzulässige (allg. <br />
Arbeitsplatzabbau) Gründe miteinander vermischt hast, </p>
</blockquote><p>Wie kommst Du darauf? Kennst Du das Formular nicht? Denn dort wird getrennt und explizit danach gefragt! Entsprechend wurde es ausgefüllt.</p>
<p>4) Ist der Arbeitsplatz aufgrund behinderungsbedingter Auswirkungen gefährdet?<br />
5) Ist der Arbeitsplatz aus sonstigen Gründen gefährdet?</p>
<p><br />
&gt; kann sich die einzelne AA jetzt selbst aussuchen, welcher der Gründe für sie überwiegt.</p>
<p>Wohl eher nicht! Denn wie im ersten Post geschrieben fragt der AG den AN explizit wegen der <strong>Erkrankung</strong> nach einer AZ-reduzierung oder Kündigung.</p>
<blockquote><p>So kommen derartige Entscheidungen zustande, weil es offensichtlich an &lt; Grundwissen über Gleichstellungsgründe fehlt. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
</blockquote><p>Solche Sprüche sind eine Frechheit und von purer Arroganz. Du kennst mich nicht.</p>
<blockquote><p>Hättest Du den von Hans-Peter verlinkten Gleichstellungserlass der AA mal<br />
gelesen, wärst Du nämlich genau darauf gestoßen, daß allgemeiner<br />
Arbeitsplatzabbau eben kein Gleichstellungsgrund ist.</p>
</blockquote><p>Hättest Du verstanden was da steht, dann wäre Dir aufgefallen, dass Wechselwirkungen/Motivation des AG sehr wohl eine Rolle spielen.</p>
<blockquote><p>Aus diesem Grund ist es auch idR vollkommen überflüssig, im Formular zur <br />
Stellungnahme die Nr. 5 (&quot;sonstige Gründe&quot;) zu beantworten, da dies regelmäßig <br />
in die Irre führt. Ein &quot;nein&quot; anzukreuzen, reicht völlig aus.</p>
</blockquote><p>Da bist Du definitiv auf dem Holzweg! Es geht auch immer um Wechselwirkung. Die Frage die dahinter steckt ist: Welche Motivation hat der AG?</p>
<blockquote><p>Statt nachzufragen - was jetzt wahrscheinlich eh' nichts mehr bringt und auch <br />
nicht Deine Aufgabe ist- wäre es auch besser gewesen, mal im Vorfeld mit der <br />
betreffenden AA Kontakt aufzunehmen, um über den Fall zu sprechen.</p>
</blockquote><p>Da kennst Du das AA aber nicht! Das gesprochene Wort hat bei denen absolut keine Bedeutung. Die verlangen alles schriftlich und äußern sich nicht am Telefon zu Details.</p>
<blockquote><p>In einem Widerspruchsverfahren muß nun versucht werden darzulegen, daß [...]</p>
</blockquote><p>
<strong>Du hast anscheinend den Anfang meines Posts überlesen. In einem gleich gelagerten Fall und mit den selben Begründungen hat eine andere Kollegin die Gleichstellung erhalten! Also habe ich alles richtig gemacht.</strong> Btw: Beim durchblättern meiner Akten habe ich gesehen, dass es noch eine zweite mit den gleichen Begründungen in die Gleichstellung geschafft hat. Was willst Du noch als Beweis dafür, dass ich sehr wohl alles richtig ausgefüllt habe?</p>
<blockquote><p>Sofern es sich bei der abgelehnten AN um ein Gewerkschaftsmitglied handelt, <br />
würde ich sie eher an den gewerkschaftlichen Rechtsschutz verweisen, wo oft <br />
professioneller gearbeitet wird. Sozialrecht ist im gewerkschaftlichen <br />
Rechtsschutz voll erfasst.</p>
</blockquote><p>Schau mal nach was der SoVD ist (früher Reichsbund) Ganz sicher gibt es niemand der qualifizierter ist. Dem SoVD haben wir einige Gesetze und viele Urteile zur Verbesserung der sozialen und Gesundheits- Leistungen zu verdanken. Schau mal deren Leistungsangebot an! Da schlackern einem die Ohren.</p>
<p>Und zur Gewerkschaft: ich bin aktives ver.di Mitglied. Aber dort eine Rechtsberatung zu bekommen kannst Du vergessen. ich hatte den Fall der wiederholten üblen Nachrede durch ein Betriebsratsmitglied(!). Keine Chance!</p>
<p>Ganz im ernst! Ich finde Deine Antworten überwiegend arrogant und unverschämt, weil Du mit jedem Satz unterstellst ich sei dumm, fehlinformiert und lesefaul. Dabei müsstest Du nur den Eingangspost richtig lesen. Darüber bin ich ziemlich verärgert!</p>
<p>Hilfreich war einzig der Satz mit dem Widerspruchsverfahren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17969</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17969</guid>
<pubDate>Tue, 02 Sep 2014 14:37:22 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>andreasb</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Gleichstellung trotz ausreichender Begründung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>ist denn [....] die ganze Begründung in der Stellungnahme gewesen? <br />
Kein Bezug auf eine behinderungsbedingte verminderte Arbeitsleistung oder Minderbelastung?</p>
</blockquote><p>Hallo,<br />
Im Formular werden natürlich auch die Querbezüge abgefragt (Wechselwirkung). Dort wurde angegeben, dass es &quot;andere&quot; Auswikungen /Minderleistung wg. der Behinderung gibt. Diese Details habe ich jetzt nicht beschrieben. Die Beschreibung bezog sich nur auf Punkt 4 und 5 der Befragung.</p>
<p>4) Ist der Arbeitsplatz aufgrund bhinderungsbedingter Auswirkungen gefährdet?<br />
5) Ist der Arbeitsplatz aus sonstigen Gründen gefährdet?</p>
<p>VG<br />
AndreasB</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17968</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17968</guid>
<pubDate>Tue, 02 Sep 2014 13:59:02 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>andreasb</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Gleichstellung trotz ausreichender Begründung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>da Du zulässige (Druck zur Teilzeitarbeit) und unzulässige (allg. Arbeitsplatzabbau) Gründe miteinander vermischt hast, kann sich die einzelne AA jetzt selbst aussuchen, welcher der Gründe für sie überwiegt.<br />
So kommen derartige Entscheidungen zustande, weil es offensichtlich an Grundwissen über Gleichstellungsgründe fehlt. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /><br />
Deswegen war deine Begründung eben nicht ausreichend. <br />
Hättest Du den von Hans-Peter verlinkten Gleichstellungserlass der AA mal gelesen, wärst Du nämlich genau darauf gestoßen, daß allgemeiner Arbeitsplatzabbau eben kein Gleichstellungsgrund ist.<br />
Aus diesem Grund ist es auch idR vollkommen überflüssig, im Formular zur Stellungnahme die Nr. 5 (&quot;sonstige Gründe&quot;) zu beantworten, da dies regelmäßig in die Irre führt. Ein &quot;nein&quot; anzukreuzen, reicht völlig aus.<br />
Statt nachzufragen - was jetzt wahrscheinlich eh' nichts mehr bringt und auch nicht Deine Aufgabe ist- wäre es auch besser gewesen, mal im Vorfeld mit der betreffenden AA Kontakt aufzunehmen, um über den Fall zu sprechen.</p>
<p>In einem Widerspruchsverfahren muß nun versucht werden darzulegen, daß die zulässigen Gründe auch ohne den allgemeinen Arbeitsplatzabbau aus sich heraus eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses bzw. eine behinderungsbedingte Diskriminierung darstellen. Das wird für denjenigen, der das schreiben muß, wahrscheinlich ganz schön schwierig.</p>
<p>Sofern es sich bei der abgelehnten AN um ein Gewerkschaftsmitglied handelt, würde ich sie eher an den gewerkschaftlichen Rechtsschutz verweisen, wo oft professioneller gearbeitet wird. Sozialrecht ist im gewerkschaftlichen Rechtsschutz voll erfasst.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 02 Sep 2014 12:49:16 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Gleichstellung trotz ausreichender Begründung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo andreasb</p>
<p>ist denn das: <em>In unserem Unternehmen werden Arbeitsplätze abgebaut. (12% in 9 Monaten = 100 AN) Schwerbehinderten werden Aufhebungsverträge angeboten. Die SBV wird grundsätzlich nicht einbezogen. Die besagte AN hat keine nennenswerten Krankzeiten, abgesehen von einem Krankenhaus und Reha Aufenthalt. Der AG weist sie immer wieder auf die Erkrankung hin und dass sie doch eine AZ Verkürzung annehmen solle. Auch wird immer wieder nachgefragt ob nicht ggf. eine andere Arbeit(Firma) für sie besser wäre. Die SB Quote ist nicht erfüllt.</em> die ganze Begründung in der Stellungnahme gewesen? <br />
Kein Bezug auf eine behinderungsbedingte verminderte Arbeitsleistung oder Minderbelastung?</p>
<p>Mir fällt es im Moment schwer Dir dazu etwas zu raten, denn nur weil im Betrieb allgemein Arbeitsplätze abgebaut werden, das ist meiner Meinung kein Grund für eine Gleichstellung.</p>
<p>Lieben Gruß aus Hessen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17966</link>
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<pubDate>Tue, 02 Sep 2014 10:43:16 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>t.mindermann</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Gleichstellung trotz ausreichender Begründung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
Eine Kollegin beantragte die Gleichstellung. In der Anhörung haben BR und SBV die gleiche Begründung verwendet, die in einem gleich gelagerten Fall zur Gleichstellung führte. (Unterschied: Andere Arbeitsagentur)</p>
<p>Begründet haben SBV und BR wie folgt: In unserem Unternehmen werden Arbeitsplätze abgebaut. (12% in 9 Monaten = 100 AN) Schwerbehinderten werden Aufhebungsverträge angeboten. Die SBV wird grundsätzlich nicht einbezogen. Die besagte AN hat keine nennenswerten Krankzeiten, abgesehen von einem Krankenhaus und Reha Aufenthalt. Der AG weist sie immer wieder auf die Erkrankung hin und dass sie doch eine AZ Verkürzung annehmen solle. Auch wird immer wieder nachgefragt ob nicht ggf. eine andere Arbeit(Firma) für sie besser wäre. Die SB Quote ist nicht erfüllt. </p>
<p>Von der Arbeitsagentur erging trotzdem der Bescheid, dass keine ausreichenden Gründe für die Gleichstellung vorlägen.</p>
<p>Mein Frage: Sollte ich als SBV mich einschalten und nachfragen? Denn die Gefahr des Arbeitsplatzverlust Aufgrund der Erkrankung ist mehr als offensichtlich. Ich habe ihr geraten zum Sozialverband zu gehen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17965</link>
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<pubDate>Tue, 02 Sep 2014 09:56:33 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>andreasb</dc:creator>
</item>
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