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<title>Forum für die SBV - Höchstarbeitszeit</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Höchstarbeitszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>an Teilerwerbsminderung hatte ich auch zuerst gedacht. Da es sich aber um einen <strong>Beamten</strong> handelt, müßte eine <strong>teilweise Dienstunfähigkeit</strong> geprüft werden.</p>
<p>Bei &quot;normalen&quot; Arbeitnehmern wäre eine Dialyse in jedem Fall ein Grund für eine Teilerwerbsminderung - ich hatte gerade so einen Fall. <br />
Wie das aber beamtenrechtlich aussieht (vor allem wegen der 50%-Grenze in § 45 BBG)... <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 16 Sep 2014 06:49:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Höchstarbeitszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sompi,</p>
<p>zuerst sollte sich der Kollege die Zeit die er für die Dialyse benötigt bestätigen lassen und damit er diese Zeit krankgeschrieben wird.<br />
Es macht ja keinen Sinn wenn er sich als Gehandicapter die andere Zeit noch mehr auspowert.<br />
Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit einer Bauchfelldialyse oder der Dialyse über Nacht.<br />
Der Kollege sollte auf alle Fälle auch einen Antrag auf eine Teilerwerbsminderungsrente stellen.</p>
<p>LG jp</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 15 Sep 2014 19:36:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>jp</dc:creator>
</item>
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<title>Höchstarbeitszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sompi,<br />
der Kollege ist für die Zeit der Dialyse dienstunfähig. Dies gilt auch für die An- und Abfahrt zur Dialyse. Die Frage sollte er also mit seinem Vorgesetzten klären. Bei Arbeitnehmern erfolgt auch eine stundenweise Krankschreibung. Er sollte aber prüfen, ob er den Zeitpunkt der Behandlung ändern kann, damit nicht zuviel Dienstzeit beansprucht wird. Das Problem hatte ich auch und wir hatten uns auf 13.00 Uhr geeinigt. Nach der Dialyse brauchte der Kollege auch noch zwei, drei Stunden um wieder &quot;klar&quot; zu sein. <br />
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien § 2 Abs.9</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 15 Sep 2014 11:26:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>williniesky</dc:creator>
</item>
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<title>Höchstarbeitszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo sompi,</p>
<p>das Arbeitszeitgesetz sagt im § 3 folgendes:<br />
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.</p>
<p>Allerdings werden im §7 auch die Abweichenden Regelungen festgelegt. Da müsstest Du dann mal schauen ob etwas auf Deinen Betrieb zutrifft.</p>
<p>Im dritten Abschnitt geht es um die Sonn- und Feiertagsruhe. Auch hier müsstest Du schauen was für Deinen Betrieb in Frage kommt.</p>
<p>LG<br />
Lawarna</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 15 Sep 2014 10:11:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>t.mindermann</dc:creator>
</item>
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<title>Höchstarbeitszeit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Zusammen<br />
Ein Kollege, Beamter, fällt 3xpro Woche wegen Dialyse aus. Wie viele Stunden muß er an den verbleibenden Arbeitstagen höchsten arbeiten? und muß er u.U. auch sonntags arbeiten?<br />
Danke für Eure Antworten<br />
Sompi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18041</link>
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<pubDate>Mon, 15 Sep 2014 09:46:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sompi</dc:creator>
</item>
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