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<title>Forum für die SBV - Kostenübernahme zur Wahlversammlung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Kostenübernahme zur Wahlversammlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bäarnd,<br />
Bearbeite bitte dein Profil. Dann kann die Antwort u.U. noch detaillierter erfolgen.<br />
Wichtig wär auch ob ihr eine GSBV habt!</p>
<blockquote><p>Die Anzahl der Außendienstler beträgt 20 also &quot;weniger als 50 Wahlberechtigte in räumlich weit voneinander entfernten Dienstellen&quot;.</p>
</blockquote><p>
Habt ihr nur Außendienstler?</p>
<blockquote><p>Wir werden daher auch das förmliche Wahlverfahren anwenden. </p>
</blockquote><p>
Das Ist ok.</p>
<blockquote><p>Inwieweit das die Situation jetzt allerdings entschärfen soll verstehe ich nicht? Die Kosten entstehen doch beim förmlichen Wahlverfahren auch, da die Wahlberechtigten doch erstmal einen Wahlvorstand bestellen und somit anwesend sein müssen.<br />
Nach meinem Verständnis ist die Bestellung des Wahlvorstands im förmlichen Wahlverfahren, mit der Wahlversammlung beim vereinfachten Wahlverfahren gleichzusetzen!? (Wie erwähnt wählen wir zum ersten mal eine SBV)</p>
</blockquote><p>Da hat du schon recht. Aber es ist schon  ein Unterschied ob ich zur WV-Bestellung mein &quot;Wahlrechts&quot; nicht ausübe oder mein Wahlrcht zur SBV nicht ausübe.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18120</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18120</guid>
<pubDate>Tue, 30 Sep 2014 17:34:28 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kostenübernahme zur Wahlversammlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die Mühen die Ihr Euch zur Beantwortung meiner Frage gemacht habt.<br />
Die Situation hat sich für dieses Jahr erstmal entschärft, da der Kollege der 700 km Anreise hätte, seine Teilnahme an der Wahlversammlung wegen Urlaub abgesagt hat.<br />
Die Kollegin mit 300km Anreise erledigt Hinfahrt, Teilnahme an der Versammlung und Rückfahrt an einem Tag.</p>
<p>Die Anzahl der Außendienstler beträgt 20 also &quot;weniger als 50 Wahlberechtigte in räumlich weit voneinander entfernten Dienstellen&quot;.<br />
Wir werden daher auch das förmliche Wahlverfahren anwenden. Inwieweit das die Situation jetzt allerdings entschärfen soll verstehe ich nicht? Die Kosten entstehen doch beim förmlichen Wahlverfahren auch, da die Wahlberechtigten doch erstmal einen Wahlvorstand bestellen und somit anwesend sein müssen.<br />
Nach meinem Verständnis ist die Bestellung des Wahlvorstands im förmlichen Wahlverfahren, mit der Wahlversammlung beim vereinfachten Wahlverfahren gleichzusetzen!? (Wie erwähnt wählen wir zum ersten mal eine SBV)</p>
<p>Freundliche Grüße<br />
Bäarnd</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18115</link>
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<pubDate>Tue, 30 Sep 2014 04:45:30 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Bäarnd</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kostenübernahme zur Wahlversammlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>... die sogar mehr als 700 km von der Firmenzentrale wohnt. </p>
</blockquote><p>Hallo Bäarnd,</p>
<p>das mit den über <strong>700 km </strong>Entfernung des Wohnorts und damit wohl auch ihres <strong>Außendienstbezirks</strong> von der <strong>Zentrale</strong> hat wenig mit räumlicher Nähe zu tun. Ich habe daher - wie Hans Peter - Bedenken gegen eine vereinfachte Wahl in einer Wahlversammlung. Eine Wahl in einer Wahlversammlung wäre m.E. klar anfechtbar. Hier käme daher eine förmliche Wahl (wg. den Außendienstlern evtl. mit angeordneter Briefwahl) in Betracht.<br />
 <br />
NB: Das mit der förmlichen Wahl wäre bereits dann zu bejahen nach der Rechtsprechung, wenn es sich nicht um schwerbehinderte Außendienstler handeln würde, sondern um nichtbehinderte Außendienstler. Denn es kommt nicht etwa alleine auf die Entfernung der wahlberechtigten schwerbehinderten Beschäftigten untereinander an, sondern nach der <a href="http://www.schwbv.de/urteile/2.html"><strong>Rechtsprechung</strong></a> vielmehr auf die Entfernung der Betriebsteile mit wählbaren Beschäftigten untereinander.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18114</link>
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<pubDate>Mon, 29 Sep 2014 16:45:34 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kostenübernahme zur Wahlversammlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Barnd,<br />
schau erst mal unter Wahlen nach und prüfe welches wahlverfahren bei euch notwendig ist.<br />
Dann wird sich deine Problematik entschärfen, weil vermutlich nach dem &quot;Förmlichen&quot; gewählt wird.</p>
<p>Und wenn es nicht so wäre muss der AG (wie auch bei deinen 4 Betriebsversammlungen) die Kosten übernehmen. Das BetrVG macht (zum Glück) keine km-Grenze fest <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18104</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18104</guid>
<pubDate>Fri, 26 Sep 2014 16:03:20 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kostenübernahme zur Wahlversammlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich nochmal.<br />
Unmittelbar nach meinem Eintrag habe ich erfahren, dass es auch noch eine wahlberechtigte Aussendienstmitarbeiterin gibt, die sogar mehr als 700 km von der Firmenzentrale wohnt. Sie müsste demnach einen Anreisetag, eine Übernachtung und einen Abreisetag für die Wahlversammlung beanspruchen.<br />
Da wir sich die Geschäftsleitung sicherlich vehement dagegen sträuben.</p>
<p>LG <br />
Bäarnd</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18094</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18094</guid>
<pubDate>Thu, 25 Sep 2014 05:17:53 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Bäarnd</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kostenübernahme zur Wahlversammlung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich bin seit Mai Betriebsratsvorsitzender eines mittelständischen Unternehmens. Da es bislang keine Schwerbehindertenvertretung gab, habe ich die Wahl einer solchen nun initiert.<br />
Allerdings bin ich gerade auf ein Problem gestoßen, zu dem ich keine definierte Antwort erhalte. Einer der Wahlberechtigten ist im Aussendienst tätig. Sein Wohnort befindet sich ca. 300 km von der Firmenzentrale entfernt.<br />
Nach BetrVG § 44 sind die Kosten für die Dauer der Wahlversammlung sowie die Wegezeiten vom Arbeitgeber zu vergüten und der Beschäftigte für diese Zeit freizustellen.<br />
Dazu folgende Frage:<br />
Muss der AG auch Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung bezahlen oder sind hier irgendwo Grenzen gesetzt (Verhältnismäßigkeit)? Die Wahlversammlung ist für etwa eine Stunde angesetzt, was aber den Aufwand des Aussendienstmitarbeiters nicht schmälert.<br />
Reicht eine Begründung beim AG nach § 44 BetrVG zur Übernahme aller Kosten?<br />
Vielen Dank</p>
<p>LG<br />
Bäarnd</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18093</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18093</guid>
<pubDate>Thu, 25 Sep 2014 05:06:28 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Bäarnd</dc:creator>
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