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<title>Forum für die SBV - Ist bei 2 Bewerbern wirklich noch eine Stellvertreterwahl verbindlich?</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Ist bei 2 Bewerbern wirklich noch eine Stellvertreterwahl verbindlich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>am 20. Oktober wird bei uns (einem Institut der Fraunhofergesellschaft) die Wahlversammlung stattfinden; es kommt das vereinfachte Wahlverfahren zur Anwendung und zur Wahl stellen sich 2 Personen. Meine Frage: Bei der Wahl der Vertrauensperson ist ja diejenige gewählt, die die meisten gültigen Stimmen erhält; muß wirklich noch eine Wahl des Stellvertreters durchgeführt werden oder kann der zweite &quot;unterlegene&quot; Bewerber ohne Wahlgang zum Stellvertreter ernannt werden? Eine &quot;Wahl&quot; hätte die Versammlung bei nur einem Kandidaten für die Stellvertretung doch gar nicht mehr und daß sie mindestens eine Stimme erhält (nämlich die eigene) ist zwangsläufig!</p>
</blockquote><p>
Das mag vordergründig so den Anschein haben. Der Gesetzgeber hat hier aber eindeutige Regeln vorgegeben. Deren Nichteinhaltung würde in diesem Fall die Nichtigkeit der Stelli-Wahl bedeuten.<br />
Die getrennten Wahlgänge geben dem Wähler erst die Möglichkeit von seinem Wahl- bzw &quot;Nicht&quot;-Wahlrecht bzgl. einer Person Gebrauch zu machen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 16 Oct 2014 07:16:38 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ist bei 2 Bewerbern wirklich noch eine Stellvertreterwahl verbindlich?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
am 20. Oktober wird bei uns (einem Institut der Fraunhofergesellschaft) die Wahlversammlung stattfinden; es kommt das vereinfachte Wahlverfahren zur Anwendung und zur Wahl stellen sich 2 Personen. Meine Frage: Bei der Wahl der Vertrauensperson ist ja diejenige gewählt, die die meisten gültigen Stimmen erhält; muß wirklich noch eine Wahl des Stellvertreters durchgeführt werden oder kann der zweite &quot;unterlegene&quot; Bewerber ohne Wahlgang zum Stellvertreter ernannt werden? Eine &quot;Wahl&quot; hätte die Versammlung bei nur einem Kandidaten für die Stellvertretung doch gar nicht mehr und daß sie mindestens eine Stimme erhält (nämlich die eigene) ist zwangsläufig!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18196</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18196</guid>
<pubDate>Thu, 16 Oct 2014 06:52:01 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>wm0001</dc:creator>
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