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<title>Forum für die SBV - SBV Wahlen Stellvertreter</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>SBV Wahlen Stellvertreter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p><br />
Aber gesetzlich ist nirgends was geregelt?</p>
</blockquote><p>Doch!<br />
Im § 94 Abs. 3 SGB IX ist es geregelt.<br />
(3) Wählbar sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle seit sechs Monaten angehören; besteht der Betrieb oder die Dienststelle weniger als ein Jahr, so bedarf es für die Wählbarkeit nicht der sechsmonatigen Zugehörigkeit. Nicht wählbar ist, wer kraft Gesetzes dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat nicht angehören kann.</p>
<p>Die entscheidende Frage ist hier, ist er lt. ArbV und Gesetz, leitender Angestellter? Kann sein, muss hier bei der Funktion nicht zwingend sein. Es hilft hier ein Blick in die Wählerliste zur BR Wahl, denn dort dürfen leitende Ang. ja nicht mitwählen. Ist er dort aber als Wahlberechtigter aufgeführt, dürfte er wohl KEIN leitender Ang. sein.</p>
<p>Also sollte man im BetrVG bzw PersVG usw nachlesen wer wählbar ist. Weiter nicht wählbar, der Beauftragte des AG gem § 98 SGB IX.</p>
<p><br />
PS: JEDER Wahlberechtigte kann und darf zu Kandidaten sowohl positive wie auch negative Aussagen machen, also auch Bedenken äußern.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18262</link>
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<pubDate>Wed, 22 Oct 2014 10:39:56 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Wahlen Stellvertreter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen, vielen Dank Hans-Peter!<br />
Ich glaube das hilft mir muss den Text erstmal<br />
gedanklich auseinander nehmen.</p>
<p>lg fini</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18261</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18261</guid>
<pubDate>Wed, 22 Oct 2014 09:53:25 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>finidolphin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Wahlen Stellvertreter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Fini,</p>
<blockquote><p>Also wenn ich richtig verstanden habe, dann muss mein Stellvertreter auch für den BR wählbar sein?</p>
</blockquote><p>
Genau. </p>
<blockquote><p>Aber gesetzlich ist nirgends was geregelt?</p>
</blockquote><p>
Doch. Der § 5 Absatz 3+4 im BetrVG ist die Grundlage, ob jemand wählbar ist.<br />
Wenn er wirklich der Personalchef ist dann deutet dies schon darauf hin, dass er nicht wählbar ist.</p>
<p>Aber bitte bedenken - Aktiv wählen darf er als sbM schon.</p>
<p>PS: Falls er auch die Funktion des BASchwb innehat siehe auch folgendes Urteil: <br />
<a href="http://www.schwbv.de/urteile/pdf/vg_aachen_wahlrecht_baschwb.pdf">http://www.schwbv.de/urteile/pdf/vg_aachen_wahlrecht_baschwb.pdf</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18260</link>
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<pubDate>Wed, 22 Oct 2014 08:48:39 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Wahlen Stellvertreter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo und Danke Hans-Peter </p>
<p>Also wenn ich richtig verstanden habe, dann muss mein Stellvertreter auch für den BR wählbar sein?<br />
Aber gesetzlich ist nirgends was geregelt?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18259</link>
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<pubDate>Wed, 22 Oct 2014 08:41:42 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>finidolphin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Wahlen Stellvertreter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Fini,</p>
<blockquote><p>... hatte vor 2 Wochen SBV Wahl, ich wurde wieder als SBV gewählt </p>
</blockquote><p>
Gratulation <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/blume.png" alt="✿" /> </p>
<blockquote><p>Meine Frage: gibt es ein Gesetz, von dem ich nichts weiss, das ein Betriebsleiter/Personalchef nicht gewählt werden darf als 1. stellvertr.SBV?</p>
</blockquote><p>Voraussetzung für die Wählbarkeit ist gemäß § 94 Absatz 3 Satz 2 SGB IX, dass der Wahlbewerber zum Mitglied eines Betriebsrats gewählt werden könnte. <br />
Ob dies geht schau im BetrVG § 5<br />
Nur du bzw. der BR kann dies überprüfen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18258</link>
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<pubDate>Wed, 22 Oct 2014 08:15:18 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Wahlen Stellvertreter</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>ich hoffe ihr könnt mir helfen ...</p>
<p>... hatte vor 2 Wochen SBV Wahl, ich wurde wieder als SBV gewählt aber habe einen neuen Stellvertreter und das ist unser schwerbehinderter stellvertr.Betriebsleiter/Pesonalchef.</p>
<p>Vorgeschlagen wurde er von den Schwerbehinderten und Gleichgestellten!</p>
<p>Da ich selber nicht schwerbehindert bin durfte ich in den Wahlverlauf nicht eingreifen. So und jetzt macht mich fast jeder hier rund was BR ist, wie ich das zulassen konnte .</p>
<p>Meine Frage: gibt es ein Gesetz, von dem ich nichts weiss, das ein Betriebsleiter/Personalchef nicht gewählt werden darf als 1. stellvertr.SBV?</p>
<p>Danke im voraus für eure evtl.Antworten!<br />
Fini</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18257</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18257</guid>
<pubDate>Wed, 22 Oct 2014 07:56:38 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>finidolphin</dc:creator>
</item>
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