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<title>Forum für die SBV - leitener Angestellter</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>leitener Angestellter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Dir :)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 05 Nov 2014 17:38:26 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Trick27</dc:creator>
</item>
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<title>leitener Angestellter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>Gem §5 BetrVG unter Punkt 3:</p>
</blockquote><p>
Gilt nicht für euch, denn ihr unterliegt dem BPersVG</p>
<p>Dies ist eure Grundlage im BPersVG:<br />
§ 14 <br />
...<br />
<em>(3) Nicht wählbar sind für die Personalvertretung ihrer Dienststelle die in § 7 genannten Personen sowie Beschäftigte, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind.</em></p>
<p>§ 7<br />
<em>Für die Dienststelle handelt ihr Leiter. Er kann sich bei Verhinderung durch seinen ständigen Vertreter vertreten lassen. Bei obersten Dienstbehörden kann er auch den Leiter der Abteilung für Personal- und Verwaltungsangelegenheiten, bei Bundesoberbehörden ohne nachgeordnete Dienststellen und bei Behörden der Mittelstufe auch den jeweils entsprechenden Abteilungsleiter zu seinem Vertreter bestimmen. Das gleiche gilt für sonstige Beauftragte, sofern der Personalrat sich mit dieser Beauftragung einverstanden erklärt.</em></p>
<blockquote><p>Frage mich gerade, ob ein Teamleiter (abgeordneter Beamter der Kommune) in einer Behörde des öffentlichen Rechts, der 19 Mitarbeiter unter sich hat, als leit. Angestellter zählt.</p>
</blockquote><p>
Somit ist klar, dass ein Teamleiter nicht darunter fällt.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 03 Nov 2014 07:59:37 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>leitener Angestellter</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!1<br />
Eine kurze Frage, wie würdet Ihr die Definition leitender Angestellter sehen? </p>
<p>Gem §5 BetrVG unter Punkt 3:</p>
<p>regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.</p>
<p><br />
Frage mich gerade, ob ein Teamleiter (abgeordneter Beamter der Kommune) in einer Behörde des öffentlichen Rechts, der 19 Mitarbeiter unter sich hat, als leit. Angestellter zählt.</p>
<p><br />
Danke für eure Hilfe</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18299</link>
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<pubDate>Sat, 01 Nov 2014 18:41:53 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Trick27</dc:creator>
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