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<title>Forum für die SBV - Inanspruchnahme der BR-Sekretärin durch die SBV</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Inanspruchnahme der BR-Sekretärin durch die SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hans-Peter-Semmler,</p>
<p>ich bin überwältigt von Ihrer Hilfsbereitschaft und sage Danke schön!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18391</link>
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<pubDate>Mon, 10 Nov 2014 14:38:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>semperidem</dc:creator>
</item>
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<title>Inanspruchnahme der BR-Sekretärin durch die SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
bitte bei neuen Fragen/Themen einen neuen Thread eröffnen!</p>
<blockquote><p>Darf ein(e) BR-Sekretär(in), welche(r) selbst kein BR Mitglied ist, an den Sitzungen, Ausschüssen und Arbeitskreisen des BR teilnehmen?</p>
</blockquote><p>
JA.</p>
<p>Die Hinzuziehung einer Schreibkraft ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des BR für die Sitzungsniederschrift verantwortlich zeichnet. Die Schreibkraft kann den Protokollführer (Schriftführer) unterstützen, nicht jedoch ersetzen. Bedenken wegen der Nichtöffentlichkeit der Sitzung bestehen nicht, da nach § 40 Abs. 2 der AG dem BR für Sitzungen Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat.</p>
<p>Werden einer Schreibkraft bei ihrer Tätigkeit für den BR Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bekannt, ist sie aus dem Arbeitsverhältnis zur Verschwiegenheit verpflichtet.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18386</link>
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<pubDate>Mon, 10 Nov 2014 14:16:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
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<title>Inanspruchnahme der BR-Sekretärin durch die SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Apanatshi,</p>
<p>eine Antwort habe ich leider nicht, jedoch eine zusätzliche Frage zum Thema:<br />
Darf ein(e) BR-Sekretär(in), welche(r) selbst kein BR Mitglied ist, an den Sitzungen, Ausschüssen und Arbeitskreisen des BR teilnehmen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18384</link>
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<pubDate>Mon, 10 Nov 2014 13:48:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>semperidem</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Inanspruchnahme der BR-Sekretärin durch die SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andrea,</p>
<blockquote><p>mir ist § 96 bekannt, der besagt, dass der AG der SBV alle erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen muss aber beinhaltet dies auch die Mitbeanspruchung der BR-Sekretärin?</p>
</blockquote><p>
Ja.</p>
<blockquote><p>Ich kann leider dahingehend nicht wirklich was finden, was mir dazu eine klare Aussage gibt.</p>
</blockquote><p>
Stimmt. Dazu äußern sich die Kommentatoren nicht.<br />
Da aber im § 96 keine Einschränkung erkennbar ist, ist deine Forderung erstmal berechtigt.<br />
Fundstelle im Knittel zu dem Thema:<br />
<em>Besonderes Büropersonal (z. B. eine Schreibkraft) wird nur in großen Betrieben und Dienststellen zur Verfügung zu stellen sein, damit die schriftlichen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt werden können (vgl. zum Ganzen auch GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 215 m. w. Nachw.)</em></p>
<blockquote><p>vermutlich ist das eine Gutwillentscheidung des Betriebsrates? Einfordern werde ich das Recht nicht können, oder doch?</p>
</blockquote><p>
Hier scheint mir euer Problem (immer noch) zu liegen.<br />
Wenn die SBV, die selbst Mitglied im BR ist, eine rechtliche Grundlage braucht um eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen SBV – BR – Sekretariat einzufordern, dann ist was nicht in Ordnung.<br />
Hier wäre m.E. der Ansatzpunkt für Lösungen.</p>
<blockquote><p>Durch die Inanspruchnahme der Sekretärin der SBV steigt doch auch die Arbeit und es wäre doch eine gute Begründung für eine Stellenmehrung im BR-Sekretariat, was vom BR sowieso schon beantragt worden ist - vom Arbeitgeber aber noch nicht genehmigt.</p>
</blockquote><p>
Dies klingt schon besser – beide ziehen an einem Strang. <br />
Hilfreich wäre noch von Seiten der SBV beim AG die Forderung zu stellen, dass er der SBV für eine Anzahl von Stunden eine Schreibkraft zur Verfügung stellen muss.<br />
Dies kann er umgehen indem er dem BR-Sekretariat mehr Stunden zur Verfügung stellt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18366</link>
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<pubDate>Sat, 08 Nov 2014 12:00:44 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
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<title>Inanspruchnahme der BR-Sekretärin durch die SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kollegen,<br />
mir ist § 96 bekannt, der besagt, dass der AG der SBV alle erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen muss aber beinhaltet dies auch die Mitbeanspruchung der BR-Sekretärin (wenn auch nur im kleinen Rahmen, wie z.B. Übernahme von Telefongesprächen während Abwesenheit? Ich meine ja und beziehe mich hier auch auf § 40 BetrVG. Die Schwerbehindertenvertretung hat ja auch im weitesten Sinn die selbe Rechtsstellung wie der BR.<br />
Ich kann leider dahingehend nicht wirklich was finden, was mir dazu eine klare Aussage gibt - vermutlich ist das eine Gutwillentscheidung des Betriebsrates? Einfordern werde ich das Recht nicht können, oder doch?<br />
Vielleicht kann mir jemand dazu was sagen das zur Erleuchtung beiträgt? Habe ich vielleicht irgendwas im SGB IX übersehen.<br />
Übrigens: Suchfunktion wurde genutzt mit vielen verschiedenen Stichwörtern, aber wirklich fündig bin ich nicht geworden. Die Wahl findet bei uns am 11.11.14 statt. Danach werden wir unsere Forderungen bezüglich Räumlichkeiten etc. langsam stellen müssen, darum hätte ich auch gerne Rechtssicherheit. Auch gegenüber dem Betriebsrat möchte ich gerne eine saubere Argumentation aufbauen, der sich nicht wiederstehen können.<br />
Durch die Inanspruchnahme der Sekretärin der SBV steigt doch auch die Arbeit und es wäre doch eine gute Begründung für eine Stellenmehrung im BR-Sekretariat, was vom BR sowieso schon beantragt worden ist - vom Arbeitgeber aber noch nicht genehmigt??!!</p>
<p>Schöne Grüße<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/blume.png" alt="✿" />  <br />
Andrea</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18358</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18358</guid>
<pubDate>Fri, 07 Nov 2014 14:04:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
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