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<title>Forum für die SBV - Teilzeit - Schwerbehinderung - Überstunden</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Teilzeit - Schwerbehinderung - Überstunden (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo SBVlerin,</p>
<blockquote><p>bin neu hier und habe mich bereits durch die Suchfunktion gelesen - aber leider nicht das Passende gefunden.</p>
</blockquote><p>
Herzlich Willkommen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/blume.png" alt="✿" /> </p>
<blockquote><p>Der §124 SGB IGX wird, in vielen Suchen von mir im Internet, unterschiedlch ausgelegt. </p>
</blockquote><p>
Habe die Seite zur Mehrarbeit etwas überarbeitet damit es klarer wird.</p>
<blockquote><p>2. Muss der SB oder GL AN ein ärztliches Attest vorlegen, um explizit von Mehrarbeit freigestellt zu werden?</p>
</blockquote><p>
Nein, eine rechtzeitige Info an den AG reicht. Allerdings kommt es eben darauf an ob er/sie generell freigestellt werden will oder nur von Fall zu Fall.</p>
<blockquote><p>Dies habe ich vorerst nur mündlich und möchte, wenn der Ernstfall eintritt vorbereitet sein. </p>
</blockquote><p>
Bevor der AG einen sbM zu Überstunden auffordert bist du gemäß § 95(2) zu informieren und anzuhören.(Erst dann kann ein Antrag beim BR auf Zustimmung gestellt werden.)<br />
Bei der Info / Anhörung liegt es u.U. bei dir relevante Gründe anzuführen. Deshalb ist dein frühzeitiges Kümmern ok.</p>
<blockquote><p>Das Überstunden erst durch den BR genehmigt werden müssen ist mir klar. Dieser wird aber (meiner Einschätzung nach) genehmigen.</p>
</blockquote><p>
Dass er generell zustimmt muss nicht sein. Er kann seine Zustimmung auch für bestimmte Personen (z.B. sbM) auf die Freiwilligkeit beschränken.</p>
<p>PS: <br />
Bedenke aber bitte, dass für jeden der nicht mitmacht ein anderer noch mehr leisten muss. <br />
Darum bitte darauf hinwirken, dass die Verweigerung nicht missbräuchlich stattfindet.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18362</link>
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<pubDate>Sat, 08 Nov 2014 10:35:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Teilzeit - Schwerbehinderung - Überstunden (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p><br />
in Teilzeit beschäftigte Schwerbehinderte können sich auch ggf Arzt ein Attest ausstellen lassen, dass Mehrarbeit/Überstunden die über die arbeitsvertragliche Arbeitszeit hinausgehen aus Gründen der Behinderung nicht möglich sind. Also damit dann die Inanspruchnahme Ihrer Rechte aus § 81 Abs 4 SGB IX.</p>
<p>Weiter auch beachten, Mehrarbeit fällt unter § 95 Abs 2 SGB IX. Auch kann die SBV ggf einen Beschluss des BR aussetzen, wenn sie der Auffassung ist, der BR hat beim Thema Mehrarbeit/Überstunden die Rechte zB aus § 81 Abs 4 und § 124 SGB IX Interessen des Schwerbehinderten nicht genügend beachtet.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18361</link>
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<pubDate>Sat, 08 Nov 2014 10:33:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Teilzeit - Schwerbehinderung - Überstunden (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es ist leider so, daß der § 124 SGB IX für Tz-AN unterschiedlich ausgelegt wird.</p>
<p>Zwar argumentiert die Mehrzahl der mir bekannten SGB-IX-Fachkommentare im Sinne eines Anspruches auch für Tz-AN, aber eine Minderheit (zB Kossens) sowie ein gewichtiger Teil der allgemeinen arbeitsrechtlichen Kommentierung (zB ErfK) folgt dem nicht - zT mit Berufung auf ein völlig überholtes BAG-Urteil von 1989.</p>
<p>Deswegen sollte eine SBV in derartigen Fällen immer auch versuchen, den Schutz über den § 81 Abs. 5 SGB IX zu erreichen und gleichzeitig beim BR sich dafür einsetzen, daß für sb AN bei der Genehmigung von Überstunden (durchaus begründete) Ausnahmen gemacht werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18360</link>
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<pubDate>Sat, 08 Nov 2014 09:44:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Teilzeit - Schwerbehinderung - Überstunden</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo</p>
<p>bin neu hier und habe mich bereits durch die Suchfunktion gelesen - aber leider nicht das Passende gefunden.</p>
<p>Wir haben folgende Situation: 5 MA (1 VZ-Kraft), davon 2 SB bzw. GL und zusätzlich Teilzeitarbeitend.</p>
<p>AG ordnet Überstunden an. </p>
<p>Der §124 SGB IGX wird, in vielen Suchen von mir im Internet, unterschiedlch ausgelegt. </p>
<p>1. Sind Überstunden bereits gegeben, wenn ich bzw. Kollegin über die vertragliche AZ hinaus arbeite oder erst bei Überschreiten der 40 Std Woche analog der Vollzeitkraft.</p>
<p>2. Muss der SB oder GL AN ein ärztliches Attest vorlegen, um explizit von Mehrarbeit freigestellt zu werden?</p>
<p>Wir gehen auf das Jahresende zu und unser AG hat dies nun auch gemerkt. Um den Jahresabschluss hinzubekommen, plant er Überstunden an Samstagen, Sonntagen und ggf. Silvester/Neujahr. <br />
Dies habe ich vorerst nur mündlich und möchte, wenn der Ernstfall eintritt vorbereitet sein. </p>
<p>Das Überstunden erst durch den BR genehmigt werden müssen ist mir klar. Dieser wird aber (meiner Einschätzung nach) genehmigen.</p>
<p>Vielen Dank für´s Lesen und ein schönes Wochenende</p>
<p>Gruß sbvlerin</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18359</link>
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<pubDate>Sat, 08 Nov 2014 08:32:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sbvlerin</dc:creator>
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