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<title>Forum für die SBV - Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV?</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Hallo, Danke erst mal. Welches Wort? </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>War nichts inhaltliches. Ich mag nur das Wort &quot;....strom&quot; nicht.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Ich vergaß zu erwähnen, dass es sich um Angestellte handelt...</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Spielt grundsätzlich keine Rolle. <br />
Genaueres zur Abordung im ÖD kannst du nachlesen im § 4 TVöD bzw. TV-L.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Die Frage bleibt offen: Welcher PR und welche SBV ist während dieser Zeit für die Kollegen zuständig?????</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><span style="color:#f00;">Die neue Beschäftigungsstelle ist hingegen für arbeitsorganisatorische Belange zuständig (z. B. dienstliche Weisungen oder Urlaub). </span><br />
Mit anderen Worten: Der PR und die SBV der aufzunehmenden Dienststelle ist für Belange am &quot;neuen&quot; Arbeitsplatz zuständig!</p>
<p>PS: Eurem PR muss doch das Problem mit den Abordnungen nicht neu sein. Er ist sozusagen Experte auf dem Gebiet.#</p>
</blockquote><p>Danke! Abordnungen sind für uns auch relativ neu. Und ICH bin in meinem neuen Ehrenamt auf jeden Fall &quot;Newbee&quot; <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> Nächste Woche hab ich Schulung, danach bin ich hoffentlich schlauer.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 13 Nov 2014 14:52:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>peter.bekemeier</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo, Danke erst mal. Welches Wort? </p>
</blockquote><p>
War nichts inhaltliches. Ich mag nur das Wort &quot;....strom&quot; nicht.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
<blockquote><p>Ich vergaß zu erwähnen, dass es sich um Angestellte handelt...</p>
</blockquote><p>
Spielt grundsätzlich keine Rolle. <br />
Genaueres zur Abordung im ÖD kannst du nachlesen im § 4 TVöD bzw. TV-L.</p>
<blockquote><p>Die Frage bleibt offen: Welcher PR und welche SBV ist während dieser Zeit für die Kollegen zuständig?????</p>
</blockquote><p>
<span style="color:#f00;">Die neue Beschäftigungsstelle ist hingegen für arbeitsorganisatorische Belange zuständig (z. B. dienstliche Weisungen oder Urlaub). </span><br />
Mit anderen Worten: Der PR und die SBV der aufzunehmenden Dienststelle ist für Belange am &quot;neuen&quot; Arbeitsplatz zuständig!</p>
<p>PS: Eurem PR muss doch das Problem mit den Abordnungen nicht neu sein. Er ist sozusagen Experte auf dem Gebiet.</p>
]]></content:encoded>
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<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18406</guid>
<pubDate>Thu, 13 Nov 2014 14:25:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Peter,<br />
erstmal willkommen hier im Forum und Gratulation zur Wahl <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/blume.png" alt="✿" /> </p>
<p><strong>Abordnung</strong></p>
<p><em>Im Gegensatz zur Versetzung (§ 27 BBG) ist die Abordnung nur vorübergehend angelegt. Das bedeutet, dass eine Rückkehr zur abordnenden Stelle vorgesehen sein muss. In der Praxis wird die Abordnung allerdings oft zur Vorbereitung einer endgültigen Versetzung genutzt.</em></p>
<p><em><span style="color:#f00;">Während der Dauer der Abordnung hat der Beamte zwei Dienstvorgesetzte mit unterschiedlichen Kompetenzen. So bleibt die Stammdienststelle für alle statusrechtlichen Angelegenheiten zuständig (z. B. Beförderung). Die neue Beschäftigungsstelle ist hingegen für arbeitsorganisatorische Belange zuständig (z. B. dienstliche Weisungen oder Urlaub).</span> <br />
</em></p>
<p>PS: Habe ein Wort in deiner Frage abgeändert!</p>
</blockquote><p>Hallo, Danke erst mal. Welches Wort? Ich vergaß zu erwähnen, dass es sich um Angestellte handelt...<br />
Die Frage bleibt offen: Welcher PR und welche SBV ist während dieser Zeit für die Kollegen zuständig?????<br />
LG PB</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18405</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18405</guid>
<pubDate>Thu, 13 Nov 2014 12:50:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>peter.bekemeier</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Peter,<br />
erstmal willkommen hier im Forum und Gratulation zur Wahl <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/blume.png" alt="✿" /> </p>
<p><strong>Abordnung</strong></p>
<p><em>Im Gegensatz zur Versetzung (§ 27 BBG) ist die Abordnung nur vorübergehend angelegt. Das bedeutet, dass eine Rückkehr zur abordnenden Stelle vorgesehen sein muss. In der Praxis wird die Abordnung allerdings oft zur Vorbereitung einer endgültigen Versetzung genutzt.</em></p>
<p><em><span style="color:#f00;">Während der Dauer der Abordnung hat der Beamte zwei Dienstvorgesetzte mit unterschiedlichen Kompetenzen. So bleibt die Stammdienststelle für alle statusrechtlichen Angelegenheiten zuständig (z. B. Beförderung). Die neue Beschäftigungsstelle ist hingegen für arbeitsorganisatorische Belange zuständig (z. B. dienstliche Weisungen oder Urlaub).</span> <br />
</em></p>
<p>PS: Habe ein Wort in deiner Frage abgeändert!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18404</link>
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<pubDate>Thu, 13 Nov 2014 12:42:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, seit Wochen werden aus unserem Amt Kolleg(inn)nen für je 3 Monate <strong>abgeordnet</strong>, um der Regierung von OBB in Sachen Asylbewerber zu helfen. Ich bekam jetzt eine Anfrage von einer schwerbehinderten abgeordneten Kollegin u.A. wg. Urlaub und Arbeitsplatz und versuche ihr diesbezüglich zu helfen. Jetzt wurde mir gesagt, ich (und auch unser PR) seien während der <em>Abordnung </em>gar nicht für die angeordneten Kollegen &quot;zuständig&quot;, die sollen sich an den PR und die SBV des zugeordneten Amtes wenden, stimmt das? Danke, LG PB</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18403</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18403</guid>
<pubDate>Thu, 13 Nov 2014 10:34:32 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>peter.bekemeier</dc:creator>
</item>
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