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<title>Forum für die SBV - Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Cebulon,</p>
<p>erstmal  auf die  Schnelle  Danke für  die  Tabelle. Werde ich ab heute nutzen und die bisherigen  Dinge umtragen.</p>
<p>Später  mehr ....... zu Deiner Antwort . ....</p>
<p>Gruß  Guido</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18599</link>
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<pubDate>Wed, 17 Dec 2014 03:38:36 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Guido</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Man hat mir den Rat gegeben, alles im Detail  aufzustellen, was ich wann wo wie lange mache.</p>
</blockquote><p>
Hallo Guido,<br />
 <br />
wen Du im Einzelnen berätst hat den Arbeitgeber aber nicht zu interessieren, besonders nicht die Namen der von Dir beratenen schwerbehinderten Beschäftigten. Das fällt alles klar unter den Datenschutz und ist geheim zu halten!<br />
 </p>
<blockquote><p>Man hat mir den Rat gegeben, alles im Detail  aufzustellen... Also sozusagen  zusammen  tragen, wie viel Zeit  ich benötige, um mein Amt ordentlich  auszuüben. Ich mache das auch konsequent. Das kostet vor allem  viel Zeit.</p>
</blockquote><p>
Du kannst Dir evtl. die &quot;Ochsentour&quot; mit der Zeitaufschreibung mit folgender selbstrechnender <a href="http://www.schwbv.de/text/mustertabelle_zur_zeitermittlung.xls"><strong>Excel-Tabelle</strong></a> etwas erleichtern, dann musst Du wenigstens nicht alles manuell ausrechnen. Wozu braucht man eigentlich eine Integrationsvereinbarung, wenn sich keiner daran hält? Um den Minister mit &quot;Gefolge&quot; damit zu &quot;schmücken&quot;? Dann könnte man sich das Papier, auf dem sie geschrieben ist, auch gleich sparen.</p>
<blockquote><p>Ich könne gegen den Dienstherren klagen...</p>
</blockquote><p>
Das erscheint weniger ratsam, da aus meiner Sicht von vornherein aussichtslos. <a href="https://www.integrationsaemter.de/druckversion/Integrationsvereinbarungen-FAQ/294c/index.html#Wie-verbindlich-ist-eine-Integrationsvereinbarung"><strong>Vertragspartner</strong></a> der Rahmenvereinbarung sind sowohl GSBV als auch GPR, und diese sind als solche am Zug, soweit ihre Vereinbarung im Ressort nicht umgesetzt bzw. gebrochen wird.</p>
<blockquote><p>Ich finde es nur extrem ärgerlich...</p>
</blockquote><p>
Wäre das nicht ein aktuelles Thema für die nächste Versammlung der Gesamt-Schwerbehindertenvertretung, das alle 23 betroffenen örtlichen Vertrauenspersonen interessieren dürfte? Auch die Frage an diese Gesamt-Vertrauensperson, ob auch sie ihre Amtstätigkeit penibel aufzuschreiben hat? <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /><br />
 </p>
<p> <br />
Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18598</link>
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<pubDate>Tue, 16 Dec 2014 19:58:06 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo  Cebulon,</p>
<p>das ist  verzwickt. Die nächste  Stufe ist die Gesamtschwerbehindertenvertretung. Diese haut in die gleiche  Kerbe  und sagt, das ist so schön richtig. Und ich bin mir sehr sicher, dass der Arbeitgeber  diese GSBV  befragt  hat, bevor  er meinen Antrag bearbeitet  hat.</p>
<p>Die Hauptschwerbehindertenvertretung  habe ich  auch sehr  oft  kontaktiert. Schon alleine vor der Antragstellung, damit alles Hand und  Fuß  hat. Sie hat mir eine feste Freistellung  empfohlen. Auch nach der Ablehnung  habe ich mit ihr telefoniert. Ich möchte  keine Namen nennen.</p>
<p>Auf  jeden  Fall  ist die HSV sehr kooperativ. Nur sie sagen, das ganze SGB  IX sei ein Gesetz, was wir im Rücken  haben, welches  keines sei. Es sind so viele Ermessenssachen  drin. Andererseits  müssten  wir unseren gesetzlichen  Auftrag erfüllen. Ich könne  gegen den Dienstherren klagen. Ich stünde allerdings alleine da gegen gegen  die  Bundesrepublik  Deutschland. Ich könne  den Prozess  vielleicht  sogar  gewinnen. Nur man hat mir davon abgeraten, weil es sehr viel  Kraft  und  Recourcen  kosten würde.</p>
<p>Man hat mir von daher den Rat gegeben, alles im Detail  aufzustellen, was ich wann wo wie lange mache. Also sozusagen  zusammen  tragen, wie viel Zeit  ich benötige, um mein Amt ordentlich  auszuüben. Ich mache das auch konsequent. Ich finde es nur extrem ärgerlich, dass ich die Beweislast  habe. Obwohl  in der  RIV  doch wörtlich  steht . .... IM ÖRTLICHEN  BEREICH . ....20% plus 0,5 x MA. </p>
<p>Das kostet auch viel Nerven  und  vor allem  Zeit. Aber ich habe  nur zwei Optionen. Klagen oder letzteres. </p>
<p>Deshalb hat mich eure Meinung  (auch weiterhin) mal aus der Vogelperspektive interessiert. Letzteres  ist ja praktisch  ein Anstreben eines Antrages auf Teilfreistellung. Aber das weiß   ja sicher   jeder hier im Forum.</p>
<p>Gruß  Guido</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18593</link>
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<pubDate>Tue, 16 Dec 2014 02:49:08 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Guido</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ist eine Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstsitzleiter verbindlich oder nicht? </p>
</blockquote><p>
Hallo Guido,</p>
<p>das kann ich nicht sicher beantworten. Aber ich würde an Deiner Stelle eventuell einfach mal bei Deiner nächsthöheren SBV-Stufenvertretung bzw. <a href="http://www.agsvb.de/mitglieder_bmf.php">Haupt-Schwerbehindertenvertretung</a> nachfragen. Letztere hat ja diese Integrationsvereinbarung vermutlich mit dem Bundesministerium  ausgehandelt und dürfte sich damals darüber möglicherweise schon Gedanken gemacht haben? Außerdem dürfte es sie interessieren, inwieweit die Rahmenintegrationsvereinbarung im Finanzressort umgesetzt wird.<br />
 <br />
NB: Die Antwort Deiner Stufenvertretung mit Begründung würde mich interessieren?</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18592</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18592</guid>
<pubDate>Mon, 15 Dec 2014 21:51:59 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstherrn verbindlich oder kann er machen, was er will?</p>
<p>Hallo Zusammen,</p>
<p>ich möchte noch mal kurz das Thema Freistellung der Vertrauensperson ansprechen und bitte um Ihre Meinungen.</p>
<p>Ist eine Rahmenintegrationsvereinbarung für den Dienstsitzleiter verbindlich oder nicht? In der Rahmenintegrationsvereinbarung des BMF (Bundesministerium der Finanzen) steht u.a.:</p>
<p>&quot;Freistellung</p>
<p>Die Schwerbehindertenvertretungen haben die Wahl zwischen einer</p>
<p>1. Bedarfsfreistellung oder einer<br />
2. festen Freistellung.</p>
<p>Für die Höhe der Freistellung im <strong><span style="color:#f00;">örtlichen Bereich</span></strong> sollen folgende Kriterien als <br />
Richtwerte zugrunde gelegt werden:<br />
<span style="color:#009;"><strong>1. eine Grundfreistellung von 20%,<br />
2. je zu betreuendem schwerbehinderten Menschen 0,5% und</strong></span> ….............“</p>
<p>Ich bin VP im örtlichen Bereich und habe eine feste Freistellung beantragt. 20% plus 10 schwerb. Menschen x 0,5% = 25%.</p>
<p>Das wurde in der Form abgelehnt. Mit der Begründung, dass meine Zuständigkeit begrenzt sei und nur soweit geht, wie die Entscheidungskompetenzen der Dienststelle. Ganz konkret kann ich sagen, an unserer Dienststelle dürfen keine Personalsachen entschieden werden. </p>
<p>Einer Bedarfsfreistellung nach § 96 (4) SGB IX wurde zugestimmt. In Beteiligungsfällen darf ich mein Amt ausüben.</p>
<p>Die Hauptschwerbehindertenvertretung des BMF hatte u.a. im Jahre 2007 erfolgreich durchgesetzt, dass diese 20% Grundfreistellung plus X in die RIV verankert wird.</p>
<p>Der Tenor vor der Umsetzung zur Begründung der 20%:</p>
<p><span style="color:#900;"><em><strong>&quot;Die HSV strebt daher an, eine sog. „Grundfreistellung“ i. H. v. 20% + 0,5% der Jahresarbeitszeit je schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen für alle SV’en vorzusehen. Die sog. Grundfreistellung dient dem Aufwand, sich über Gesetze, Erlasse, Verfügungen, Vorschriften und sonstige Publikationen zu informieren.&quot;</strong></em></span></p>
<p>Nun habe ich eine Bedarfsfreistellung, wonach ich nur, aber auch nur in Beteiligungsfällen freigestellt bin. Sicher folgen bald Schulungen, der Grundkurs und die 6 Aufbaukurse. Darum geht es mir nicht.</p>
<p>Meine Frage an Sie, wenn eine RIV besteht, diese 1:1 übernommen wurde, somit für meine Dienststelle gilt, vom Minister Schäuble und vom HPR des BMF unterschrieben wurde, es drin steht, dass sie rechtlich verbindlich ist, ........................ kann dann der Dienstsitzleiter auf Grund dieser eingeschränkten Zuständigkeit meinerseits die RIV so interpretieren, dass er eine feste Freistellung ablehnt?</p>
<p>Bzw. kann der Dienstsitzleiter eine bestehende RIV in Einzelfällen anders &quot;auslegen&quot;.</p>
<p>Zum Verständnis: Wir sind 23 Dienststellen. Keine Dienststelle hat einen Dienstsitzleiter. Wir haben für zusammen ca. 1200 Menschen nur EINEN Dienstsitzleiter und das ist der Präsident im &quot;Mutterhaus&quot; Münster.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18590</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18590</guid>
<pubDate>Mon, 15 Dec 2014 16:55:53 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Guido</dc:creator>
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