<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Re: Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Re: Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ihr Lieben,</p>
<p>habe einen erfreulichen Abschluß in meiner <br />
Angelegenheit erfahren. Von den 70 Mehrarbeitsstunden <br />
bekomme ich 40 bezahlt, die restlichen werden <br />
kompensiert und abgebaut. Darüberhinaus ist es mir <br />
gelungen, speziell für meine Schwebbi-Arbeit je Woche <br />
pauschal 4 Stunden zusätzlich zu meiner normalen <br />
Arbeitszeit zu bekommen. Das heißt meine Arbeitszeit <br />
ist nun pauschal auf 24 Std./Wo angehoben worden <br />
(solange ich das Amt der Vertrauensfrau inne habe) und <br />
werden auch entsprechend vergütet, sollte ich mehr <br />
oder weniger Stunden in der Woche brauchen - mein <br />
Problem. Ich denke aber das ich damit soweit klar <br />
komme und es ist für mich mal wieder ein kleiner Sieg, <br />
denn angeboten hatte man mir zunächst nur 2,5 Std. pro <br />
Woche.</p>
<p>Also ich kann mit dem Ergebnis zufrieden sein, findet <br />
Ihr nicht&gt;</p>
<p>Gruß bis demnächst<br />
Bea</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=208</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=208</guid>
<pubDate>Tue, 12 Aug 2003 08:45:47 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Beate Adams</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Beate,</p>
<p>ist doch schön wenn man sein &quot;Gegenüber&quot; mit Namen <br />
ansprechen kann.<br />
Du solltest aber mal ein 4-Augengespäch mit deinem BR-<br />
Vorsitzenden führen. Erkläre ihm ausdrücklich, dass Du <br />
hier mit dem BR-Vorsitzenden und nicht mit Deinem <br />
Vorgesetzten führen möchtest. Bei diesem Gespräch <br />
solltest Du dann dem BR-Vorsitzenden mal daran <br />
erinnern, dass er als solcher das BetrVG umsetzen <br />
sollte. Du kannst ihm ja auch erklären, dass Du dich <br />
auch gerne in dieser Sache gem. § 85 BetrVG <br />
(Beschwerderecht der Mitarbeiter; der MA fordert <br />
hiermit den BR offiziell auf in gegenüber dem AG in <br />
einer Angelegenheit zu unterstützen) schriftlich an <br />
den BR wenden könntest.</p>
<p>Bernhard</p>
<p><br />
</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=191</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=191</guid>
<pubDate>Wed, 16 Jul 2003 13:55:45 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>danke für den Hinweis mit meinem Namen, dachte Bea <br />
reicht aus. </p>
<p>Auch herzlichen Dank für den Tipp mit dem BR, der 1. <br />
Vorsitzende des BR´s ist ja mein Vorgesetzter, der <br />
logischerweise nicht möchte, daß ich diese Stunden <br />
kompensiere, da dann einige Arbeiten die ich für ihn <br />
zu erledigen habe liegen bleiben würden. </p>
<p>Wir stehen nun in Verhandlung mit der GF und ich hoffe <br />
doch noch den &quot;Dreh&quot; hinzubekommen, das zumindest ein <br />
Teil der Stunden als Ausnahme bezahlt werden. Für die <br />
Zukunft ist bereits eine akzeptable Lösung gefunden <br />
worden.</p>
<p>Nochmals Dank und bis bald<br />
Bea(te Adams) *grins*</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=190</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=190</guid>
<pubDate>Wed, 16 Jul 2003 09:55:31 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Bea A.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>erst einmal wieder zu Anfang ein Hinweis und zugleich <br />
Bitte: Im Form doch BITTE NICHT anonym. Also Herr/Frau <br />
Adams bitte den nächsten Beitrag mit Namen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" />), Danke!</p>
<p>So nun zu der Frage: Das Amt -Mandat- als <br />
Vertrauensperson ist genau wie das Amt als Betriebsrat <br />
ein &quot;Ehrenamt&quot;. Dieses ist, so steht es auch im <br />
Gesetz, unentgeltlich auszuüben. Der Arbeitgeber hat <br />
die Vertrauensperson der Schwerbehinderten <br />
entsprechend für die notwendige Zeit dieser Tätigkeit <br />
von den sonstigen beruflichen Tätigkeiten <br />
freizustellen. Aber wir kennen doch alle den § 96 des <br />
SGB IX.</p>
<p>Damit ist eigentlich alles gesagt. Eine Bezahlung auch <br />
einmalig ist nicht möglich und ich würde hier die <br />
Meinung des Arbeitgebers daher voll mittragen.</p>
<p>In deinem Falle könnte es aber möglich sein, dass <br />
zusätzliche Zeitaufwände angefallen sind um die <br />
sonstige Tätigkeit, also nicht die Tätigkeiten als <br />
VPSchwb auszuüben. Hier könnte daher eine gewisse Art <br />
von entgeltpflichtiger/vergütungspflichtiger <br />
Mehrarbeit entstanden entstanden sein. Dieses ist aber <br />
wiederum ein Sachverhalt der in den Aufgabenbereich <br />
des BR fällt. Also sollte dieser Sachverhalt auch mit <br />
diesem besprochen und geklärt werden.</p>
<p>PS: Zum Schluss noch der Hinweis, Mehrarbeit muss <br />
nicht unbedingt zwingend als solche vom Arbeitgeber <br />
angeordnet werden, auch eine wissentliche Duldung kann <br />
hier ausreichen um hier einen Vergütungsanspruch zu <br />
haben. Doch wie gesagt, bitte zum BR gehen, ggf. zu <br />
diesem Sachverhalt und Tipp mal mit der Gewerkschaft <br />
Rücksprache halten.</p>
<p>Bernhard<br />
 </p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=188</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=188</guid>
<pubDate>Tue, 15 Jul 2003 13:00:12 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>ich habe folgendes Problem.<br />
Durch meine Arbeit als SchwbV sind einige Stunden in <br />
den letzten Monaten angefallen, die ich jedoch nicht <br />
unter dem Aspekt &quot;Freistellung&quot; ausüben konnte. Auch <br />
hat sich mein direkter Vorgesetzter (nach Absprache <br />
mit mir) gegen die Kompensierung ausgesprochen, so daß <br />
ich bei der Geschäftsleitung beantragt habe, diese <br />
Stunden  als Ausnahmefall auszubezahlen (die nicht <br />
während meiner regulären Arbeitszeit angefallen sind). <br />
Dies wird jedoch von der GF abgelehnt. Für zukünfte <br />
SchwbV-Arbeit ist eine Regelung getroffen worden. Es <br />
geht also hierbei um die Stunden aus der Vergangenheit <br />
(71 Std. in 5 Monaten).</p>
<p>Nun meine Frage, gibt es eine gesetzl. Regelung die <br />
besagt, das solche Stunden bezahlt werden müssen, wenn <br />
diese nicht durch Freistellung oder durch Kompensation <br />
abgebaut werden können.</p>
<p>Ich habe mehr wie diese 71 Stunden für meine Schwebbis <br />
gearbeitet, was ich auch weiterhin gerne machen werde, <br />
möchte aber vom Prinzip her wissen, ob es hier eine <br />
Regelung gibt.</p>
<p>Kann mir jemand Auskunft geben&gt;&gt;</p>
<p>Vielen Dank und <br />
mit lieben Gruß Bea</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=186</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=186</guid>
<pubDate>Tue, 15 Jul 2003 10:28:57 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Bea A.</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
