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<title>Forum für die SBV - GdS vorzeitig reduziert</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>GdS vorzeitig reduziert (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Eine Kollegin (mit Krebserkrankung) hat im Ausweis bis 12/2016 einen GdS on 80 anerkannt bekommen. Dies wurde 2011 festgestellt.</p>
<p>Nun erhielt Sie vor ein paar Wochen einen Bescheid in dem sie auf 30 GdS runter gestuft wurde. Die Heilungsbewährung von 5 Jahren ist also noch gar nicht abgelaufen, sondern erst 3 Jahre. (Sind 5 Jahre nicht eine Mindestlaufzeit?)<br />
Ich bin doch sehr irritiert. Was gilt nun? Der Ausweis mit 80 oder der neue Bescheid mit 30 GdS? </p>
<p>Viele Grüße<br />
Andreas</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<p>wenn ein Bescheid zur Herabsetzung des GdB/GdS vom Versorgungsamt <strong>beabsichtigt</strong> ist, hat vorher zwingend eine Anhörung der/des Betroffenen zu erfolgen.<br />
Die erste Frage wäre also, ob es diese Anhörung gegeben hat und ob die Kollegin überhaupt reagiert hat.<br />
Ist der Bescheid &quot;mehrere Wochen&quot; alt, stellt sich die Frage nach der Widerspruchsfrist. Warum wird die Frage erst nach &quot;mehreren Wochen&quot; gestellt ??? <br />
Zur Fristwahrung ist ein Widerspruch auch ohne Begründung zulässig. Im Widerspruch sollte Akteneinsicht verlangt werden. Nach der Zusendung der Akten hat man noch 4 Wochen Zeit zur Begründung - diese Frist muß auch noch mindestens einmal um 4 Wochen verlängert werden.</p>
<p>Das es bei Krebserkrankung je nach Schwere (&quot;Grading&quot;) der Erkrankung idR unterschiedliche Fristen zur Heilungsbewährung gibt, zeigt im Übrigen der oberflächliche Blick in die versmedV</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18627</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18627</guid>
<pubDate>Mon, 05 Jan 2015 22:08:28 +0000</pubDate>
<category>Antragstellung / Widerspruch</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
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<title>GdS vorzeitig reduziert (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Maßgebend sind die Bescheide.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18626</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18626</guid>
<pubDate>Mon, 05 Jan 2015 14:17:24 +0000</pubDate>
<category>Antragstellung / Widerspruch</category><dc:creator>ciralifan</dc:creator>
</item>
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<title>GdS vorzeitig reduziert</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Kollegin (mit Krebserkrankung) hat im Ausweis bis 12/2016 einen GdS on 80 anerkannt bekommen. Dies wurde 2011 festgestellt.</p>
<p>Nun erhielt Sie vor ein paar Wochen einen Bescheid in dem sie auf 30 GdS runter gestuft wurde. Die Heilungsbewährung von 5 Jahren ist also noch gar nicht abgelaufen, sondern erst 3 Jahre. (Sind 5 Jahre nicht eine Mindestlaufzeit?)<br />
Ich bin doch sehr irritiert. Was gilt nun? Der Ausweis mit 80 oder der neue Bescheid mit 30 GdS? </p>
<p>Viele Grüße<br />
Andreas</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18625</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18625</guid>
<pubDate>Mon, 05 Jan 2015 12:36:14 +0000</pubDate>
<category>Antragstellung / Widerspruch</category><dc:creator>andreasb</dc:creator>
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