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<title>Forum für die SBV - Schreiben an Personalwesen korrigieren</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Schreiben an Personalwesen korrigieren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Dazu brauchen wir die Namen von den Wahlberechtigten... Kann ich dann direkt mit meinen zwei Kollegen zur Wahlversammlung einladen?</p>
</blockquote><p>
Hallo Anneca,</p>
<p>nach den Kommentar von Prof. Düwell besteht ein Rechtsanspruch der drei einladungswilligen Wahlberechtigten, eine aktuelle Namensliste der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten des Betriebs vom Arbeitgeber zu verlangen. Ja, drei Wahlberechtigte können direkt einladen zur Wahlversammlung, § 19 Absatz 2 SchwbVWO. Aber auch der Betriebsrat, der die Namensliste für 2013 ohnehin hat und möglicherweise auch schon für 2014, könnte zur Wahlversammlung einladen.</p>
<p> </p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18693</link>
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<pubDate>Wed, 14 Jan 2015 19:08:19 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
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<title>Schreiben an Personalwesen korrigieren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für den Rat. Kann ich dann direkt mit meinen zwei Kollegen zur Wahlversammlung einladen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18674</link>
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<pubDate>Tue, 13 Jan 2015 17:07:34 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Anneca</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schreiben an Personalwesen korrigieren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo,</p>
<p>gut gemeint, schlecht gemacht.</p>
<p>So vage im Vorfeld darf kein AG geschützte Daten herausgeben. Eine Einladung zu einer Wahlversammlung geht auch ohne Kenntnis der Wahlberechtigten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18673</link>
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<pubDate>Tue, 13 Jan 2015 15:25:55 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Schreiben an Personalwesen korrigieren</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Zusammen,</p>
<p>kann jemand kurz über dieses Schreiben bitte schauen. Ich schreibe unsere Personalabteilung an. Ich habe zwei weitere Wahlberechtigten gefunden, die mein Vorhaben zur Schwerbehinderten-Wahl unterstützen. Bevor wir zur Wahlversammlung einladen, brauchen wir erst die Namen der Wahlberechtigten. Hat dies Sinn?<br />
Das Unternehmen hatte bisher keine Schwerbehindertenvertretung und haben sozusagen keine Ahnung (auf gut deutsch gesagt).</p>
<p>Hier mein Schreiben:</p>
<p>Sehr geehrter Herr</p>
<p>(Name meiner Firma) hat keine Schwerbehinderte Vertretung. In Betrieben mit mehr als fünf Schwerbehinderten/Gleichgestellten kann eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden (Link zu Gesetz). Die Wahl für eine Schwerbehinderte Vertretung würden wir im ersten Quartal dieses Jahres organisieren. Dazu brauchen wir die Namen von den Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__94.html.">http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__94.html.</a>  Die Wahl fängt mit einer Einladung zur einer Wahlversammlung von drei Wahlberechtigten (untenstehenden)  (Welcher Gesetz?).<br />
Die Schwerbehinderte Vertretung kann auch die andere Tochtergesellschaften xx und xy abdecken, wenn je diese Betriebe weniger als fünf Schwerbehinderten/Gleichgestellten haben. Deshalb bitten wir auch um diese Informationen.<br />
Wir bitten eine Liste von den Wahlberechtigten an Herrn xxx zukommen zu lassen bis Freitag 23. Januar 2015.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18669</link>
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<pubDate>Tue, 13 Jan 2015 10:34:49 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Anneca</dc:creator>
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