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<title>Forum für die SBV - Gültigkeit des § 159 auch auf Landesebene?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Gültigkeit des § 159 auch auf Landesebene? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,<br />
hallo User,<br />
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.<br />
In meinen Recherchen bin ich ebenso auf die gleiche unterschiedliche Sichtweise gestoßen. Ich werde die Auslegung des § 159 von Dau/Düwell mit der Dienststelle erörtern um ggf. eine höhere Beschäftigungsquote erreichen zu können.<br />
Gibt es evtl. noch weitere Argumente die mich bei dem Vorhaben, Steigerung der  Beschäftigungsquote, unterstützen könnten?<br />
Vielen Dank für die kompetente Beantwortung meiner Fragen im Voraus.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
rollo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18774</link>
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<pubDate>Fri, 30 Jan 2015 14:28:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>rollo</dc:creator>
</item>
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<title>Gültigkeit des § 159 auch auf Landesebene? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die Auslegung des § 159 Abs. 1 SGB IX scheint strittig zu sein.</p>
<p>Neumann/Pahlen... (§159 SGB IX, Rn. 2) begrenzt den Verweis auf § 71 Abs. 3 Nr. 4 auf Einrichtungen &quot;... die dem Bund zugeordnet sind&quot;, was mE auch am ehesten mit dem Wortlaut von § 159 Abs. 1 vereinbar wäre.</p>
<p>Dau/Düwell jedoch (§ 159 SGB IX, Rn. 2) dehnt den Geltungsbereich auf &quot;alle öffentlichen Arbeitgeber&quot; aus einschl. § 71 Abs. 3 Nr. 2-4. Das scheint mir jedoch weit hergeholt.<br />
Vielleicht mußt Du es einfach mal austesten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18770</link>
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<pubDate>Fri, 30 Jan 2015 12:47:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
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<title>Gültigkeit des § 159 auch auf Landesebene?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Forumsmitglieder,</p>
<p>ich bin vor kurzer Zeit über den § 159 Abs. 1 SGB IX „gestolpert“. Aus meiner Sicht ist hier evtl. ein kleines Schlupfloch für den öffentlichen Dienst auf Landesebene vorhanden. <br />
Vielleicht stehe aber auch total auf der Leitung oder sehe den Wald vor lauter Bäume nicht.<br />
In der Übergangsregelung in Abs. 1 wird die Pflichtquote für den öffentlichen Dienst des Bundes geregelt, es wird aber diesbezüglich gleichzeitig auf den § 71 Abs. 3 Nr. 1 und 4 hingewiesen. Im Satz 4 wird aber (so wörtlich) <span style="color:#f00;">jede sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts</span> als Geltungsbereich genannt.<br />
Hier könnte man ja etwas „falsch“ verstehen.<br />
Ich habe schon mehrere Informationsquellen genutzt um ggf. eine diesbezügliche Rechtsprechung herauszufiltern, bisher aber ohne Erfolg.</p>
<p>Ich hoffe, auch für diese Fragestellung, kompetente Antworten bzw. Ansprechpartner in diesem Forum zu finden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
rollo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18766</link>
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<pubDate>Thu, 29 Jan 2015 11:05:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>rollo</dc:creator>
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