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<title>Forum für die SBV - Insolvenz</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Insolvenz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>Danke erst mal.</p>
<p>Ja, Dr. Google habe ich benutzt, und auch vieles gefunden.</p>
<p>Unteranderem auch diese Seite</p>
<p><a href="http://sozialplan-eup.de/rechtsprechung/punkteschemata-bei-sozialauswahl/569/">http://sozialplan-eup.de/rechtsprechung/punkteschemata-bei-sozialauswahl/569/</a></p>
<p>Dort aufgeführten BAG Urteile nach 1990: die Schwerbehinderung ist nicht mehr mit aufgeführt.</p>
<p>Das versteh ich halt nicht.</p>
<p>deswegen bin nun verunsichert, ob es noch seine Gültigkeit hat, denn nach neuer Rechtsprechung laut Buschmann</p>
<p>ich zitiere</p>
<p>Nach früherer Rechtslage bis zum 31.12.2003 kamen weitere Auswahlgesichtspunkte der Sozialauswahl infrage. Diese Merkmale dürfen nicht mehr verwendet werden:<br />
Einkommen von Ehegatten bzw. nichtehelichen Lebenspartnern<br />
Vorhandensein von Vermögen oder Verschuldung (Berücksichtigungsfähigkeit umstritten)<br />
Nebeneinkünfte<br />
Gesundheitszustand des Arbeitnehmers sowie die Ursachen einer etwaigen Gesundheitsbeeinträchtigung (Betriebsunfall oder durch die betriebliche Tätigkeit bedingte Berufskrankheit)<br />
<span style="color:#f00;"><strong>Schwerbehinderung</strong></span><br />
Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit von Angehörigen<br />
Zukunftsaussichten des betroffenen Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt (BAG 24.3.1983 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 21)<br />
Rentenbezug (Berücksichtigungsfähigkeit umstritten)</p>
<p><br />
mfg</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18826</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18826</guid>
<pubDate>Fri, 06 Feb 2015 06:38:33 +0000</pubDate>
<category>Antragstellung / Widerspruch</category><dc:creator>WWSchilla</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Insolvenz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>im BetrVG-Kommentar von Klebe steht es zwar so nicht drin, es läßt sich aber indirekt erschließen durch den Begriff der &quot;Arbeitsmarktchancen&quot;. Die doppelt so hohe Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen auch in Boomzeiten ist schließlich Fakt.</p>
<p>Weitere Hinweise findest Du hier:<br />
<a href="http://sozialplan-eup.de/sozialplan/sozialplanmodelle/punktemodell/">http://sozialplan-eup.de/sozialplan/sozialplanmodelle/punktemodell/</a></p>
<p>Suchmaschinen spucken bereits mit den Suchbegriffen &quot;Sozialplan Schwerbehinderung&quot; bzw &quot;Sozialplan Punkteschema&quot; eine Menge Material aus.<br />
Trotzdem ist - wie ich bereits geschrieben habe - professionelle Beratung unverzichtbar.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18807</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18807</guid>
<pubDate>Thu, 05 Feb 2015 09:39:30 +0000</pubDate>
<category>Antragstellung / Widerspruch</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Insolvenz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke</p>
<p>kannst du vlt mir ein Link schicken oder den Kommentar posten?</p>
<p>Ich finde es einfach nicht und im meinem Basiskommentar, von Klebe steht dieses nicht so geschrieben.</p>
<p>Gibt es vlt auch BAG Urteile über das Ermessen der Gewichtung?</p>
<p>mfg</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18788</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18788</guid>
<pubDate>Wed, 04 Feb 2015 06:38:41 +0000</pubDate>
<category>Antragstellung / Widerspruch</category><dc:creator>WWSchilla</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Insolvenz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Ihr Lieben,</p>
</blockquote><p>
Hallo,</p>
<blockquote><p><br />
leider hat meine Firma Insolvenz angemeldet.</p>
</blockquote><p>
Das tut mir leid</p>
<blockquote><p><br />
Soweit ich richtig gelesen habe, gilt der Kündigungsschutz weiter und können nur auf den normalen Wege (SBV-BR-Beteiligung, Integrationsamt) gekündigt werden.</p>
</blockquote><p>
Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber der Ermessensspielraum bei einem ausgehandelten Sozialplan für den BR tendiert genauso wie für das IA (§ 89 Abs. 3 SGB IX)gegen Null. <br />
Das IA kann lediglich auf <strong>grobe</strong> Fehler bei der Erstellung des Sozialplanes prüfen. <br />
Kündigungsschutz und -fristen werden durch die InsO eingeschränkt.</p>
<blockquote><p><br />
Wenn es zu einen Sozialplan kommen sollte, wird die Schwerbehinderung im Punktesystem mit berücksichtigt?  Im Netz finde ich unterschiedliche Sachverhalte dazu.</p>
</blockquote><p>
Schwerbehinderung ist grundsätzlich zu berücksichtigen. Da ist auch das Netz die falsche Quelle, sondern der Blick in einen Kommentar zum BetrVG nötig.<br />
Der ErfK sieht bejaht dies zB als Bestandteil der Formulierung des § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG (ErfK, <em>Kania</em>, §§ 112, 112a, Rn. 33) </p>
<blockquote><p><br />
Hat vlt jemand Erfahrung mit dieser Geschichte und kann mir Tipps und Tricks nennen oder Ratschläge wie man sich als SBV verhalten/achten sollte.</p>
</blockquote><p>
Die SBV sollte darauf hin wirken, daß sich der BR für die Aufstellung des Sozialplanes fachkundiger externer Hilfe bedient, da die Fallstricke (zB angesichts der aktuellen Rechtsprechung zu &quot;rentennahen&quot; Jahrgängen) immens sind.<br />
Die SBV sollte frühzeitig ihre zwingende Beteiligung gem. § 89 Abs. 3 Nr. 2 einfordern.<br />
Weiterhin sollte die SBV unbedingt darauf achten, daß auch die AA frühzeitig unterrichtet und beteiligt wird, um evtl. Nachteile bei Auflösungsverträgen zu vermeiden.</p>
<blockquote><p><br />
mfg</p>
</blockquote><p>&amp;Tschüß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18782</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18782</guid>
<pubDate>Tue, 03 Feb 2015 07:46:54 +0000</pubDate>
<category>Antragstellung / Widerspruch</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Insolvenz</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ihr Lieben,</p>
<p>leider hat meine Firma Insolvenz angemeldet.</p>
<p>Soweit ich richtig gelesen habe, gilt der Kündigungsschutz weiter und können nur auf den normalen Wege (SBV-BR-Beteiligung, Integrationsamt) gekündigt werden.</p>
<p>Wenn es zu einen Sozialplan kommen sollte, wird die Schwerbehinderung im Punktesystem mit berücksichtigt?  Im Netz finde ich unterschiedliche Sachverhalte dazu. </p>
<p>Hat vlt jemand Erfahrung mit dieser Geschichte und kann mir Tipps und Tricks nennen oder Ratschläge wie man sich als SBV verhalten/achten sollte.</p>
<p>mfg</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18781</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=18781</guid>
<pubDate>Tue, 03 Feb 2015 07:04:27 +0000</pubDate>
<category>Antragstellung / Widerspruch</category><dc:creator>WWSchilla</dc:creator>
</item>
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